Hilfe zu Weiterbildung / Anzahlung / Rücktritt und mehr?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

Es geht um folgende Situation:

Ich habe mich bereits letztes Jahr im Dezember zu einer 1-jährigen Weiterbildung angemeldet (die frühe Anmeldung da ich wusste die Weiterbildung ist schnell ausgebucht. Was sie auch war).

Die Weiterbildung findet im Blockunterricht statt (6 Blöcke über 1 Jahr verteilt).

Beginn Mitte Oktober 2021.

Die Weiterbildung kostet insgesamt 2.500 €.

Ratenzahlung ist möglich. Die erste Rate von 500 € habe ich bereits angezahlt. Die weiteren Raten würden über das Jahr verteilt folgen.

Normalerweise kenne ich es so, dass man die Möglichkeit hat z.B. nach dem ersten Block zu entscheiden, ob die Weiterbildung etwas für einen ist oder nicht.

Im schlimmsten Fall - bei Absprung - wäre eventuell die Anzahlung (1. Rate) futsch.

Der Veranstalter hat nun eine E-Mail verschickt in der steht, dass man bis zu 14 Tagen vor Beginn der Ausbildung (also spätestens jetzt Ende September) abspringen kann und sein Geld zurück bekommt. Wenn man allerdings danach abspringen möchte müsse man die komplette Gebühr von 2.500 € zahlen.

Das setzt mich unter Druck da ich mir nicht zu 100 % sicher bin ob die Weiterbildung genau meins ist.

Ich kann die Beweggründe des Instituts verstehen. Im letzten Jahr scheinen etliche Teilnehmer aufgund der Corona Situation während der Weiterbildung abgesprungen zu sein und haben die Raten nicht mehr weitergezahlt. Das Institut saß dann da und möchte sich nun absichern.

Ich frage mich dennoch, wie sich der Sachverhalt darstellen würde im Falle dass ich nach dem ersten Block mich gegen die Weiterbildung entscheiden würde.

Die Regelung mit der Möglichkeit 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung abzuspringen habe ich nicht unterschrieben, sie wurde lediglich als Information per E-Mail verschickt.

Auch bestünde vielleicht die Möglichkeit einen Nachrücker zu finden - im Fall der Fälle. Denn es gibt eine Warteliste. Da in jedem der 6 Blöcke jedoch andere Sachen (auch die Praxis dazu) vermittelt werden kann ich es verstehen wenn es schwierig wäre einen Nachrücker zu finden. Auch schreibt das Institut dass es das nicht möchte wenn die Weiterbildung bereits begonnen hat. Kann ich auch verstehen.

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

Haben sie einen Rat? Welche Rechte hätte ich? Ist das verbindlich was der Veranstalter schreibt? Auch wenn ich das nicht unterschrieben habe?

Ich danke ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Beringia

Ausbildung, Ratenzahlung, Rücktritt, rücktrittsrecht, Weiterbildung, Zahlung, Ausbildung und Studium
Nacherfüllung bei Privatverkauf?

Schönen guten Abend,

ich habe eine Ware verkauft. Es handelt sich um eine Grafikkarte in tadellosem Zustand. Die Bezahlung lief per PayPal. Die Ware wurde versendet und kam nach 1-2 Tagen beim Käufer an. Nach wenigen Stunden meldete er sich und war über die Leistung unzufrieden (die Power der Grafikkarte) Nach kurzer Hilfe stellte sich heraus das es an einem Einbaufehler seitens des Käufers lag. Soweit so gut... Nun fiel dem Käufer ein Spulenfiepen auf, welches bei mir in mehr als 8 Monaten nie aufgetreten ist. Ich habe versucht ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, leider ohne wirklichen Erfolg (Spulenfiepen wird von den Herstellern als "normales" Betriebsgeräusch eingestuft, die meisten großen Onlinehändler tauschen die Karten dann aus Kulanz. War bei mir natürlich nie nötig, da ich diese Probleme nie hatte.) Da ich die exakte Karte noch einmal zuhause habe, bot ich dem Käufer sofort eine Nacherfüllung an, indem er meine zweite bekommt (obwohl ich auch jetzt noch der Meinung bin, das es an seinem System liegt und/oder das kein Sachmangel ist, da die Grafikkarte ohne Probleme ihre Aufgabe erfüllt). Dies verneinte der Käufer und antwortete mir nicht mehr. Nach wenigen Stunden wurde mir der überwiesene Betrag auf PayPal wieder abgezogen.

Liege ich falsch oder habe ich als Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung bevor der Käufer den Rücktritt verlangt? Ich habe selbstverständlich auch erwähnt das ich die Portokosten übernehme. Darf der Käufer den Betrag sofort sperren lassen obwohl ich keine Chance zur Prüfung der Ware hatte?

Vielen Dank! :-)

Recht, eBay, Privatverkauf, rücktrittsrecht, Verkauf, Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag?

Hallo Man hat doch ein 14 tägige Rücktrittsrecht sogar ohne Angabe von Gründen aber wie ist das wenn man die Verpackung nicht mehr hat und kann verlangt werden das 25%vom Kaufpreis weniger wird? Wenn ich innerhalb der 14 tage Bescheid gebe das ich vom rücktrittsrecht Gebrauch mache muss die Ware sann auch zurück gebracht sein oder geht das auch noch etwas später?

Ich hab am 04.02.2017 mehrere möbelstücke gekauft. Sofa, Kleiderschrank, zusatzeinlegeböden für den Kleiderschrank, Wohnzimmertisch, Garderobe, 4 Badezimmerschränke. Die zusatzeinlegeböden waren nicht auf Lager da wurde mit gesagt das würde so 4 wochen dauern, das ist ja dann in Ordnung. Beim sofa war eine Led leiste die ging nicht. Beim Tisch hatte ich 3 rechte ubd 1 linkes Bein. Und beim Kleiderschrank fehlte der Boden, der deckel die 2 einlegeBöden die dabei sind, und 2 abschlussleisten. Zumindest war so die Vermutung da sich auch keine Anleitung dabei befand. Nachdem ich das fast eine Woche gebraucht habe um es zu klären und ich täglich da angerufen hatte bin ich dann mit dem Steckerteil von dem sofa dahin gegangen und dem falschen tischbein beides wurde getauscht. Und ich hab auch endlich eine Anleitung bekommen nachdem der Versuch fehl gesch lagen ist die per Mail zu schicken.

Der Tisch wackelt wenn er zusammen gebaut ist und zwischen tischbeinen und Tischplatte ist ein Spalt dieser lässt sich auch nicht weiter zusammen ziehen. AnhanD der Anleitung hab ich überprüft das vorhin genannte teile wirklich fehlen ubd nochmal da angerufen da wurde mir gesagt das die fehlenden teile beim Herstellers beantragt werden müssen das dauert 4 wochen. Ich würde das nun gerne einfach nur noch den Tisch und den Kleiderschrank zurück geben und die zusatzeinlegeböden stornieren. Hab die Verpackung leider schon weg geworfen. Die 14 Tage sind erst morgen vorbei aber ich weiß nicht ob ich es morgen dahin gefahren bekomme. Wenn ich das zurück geben möchte wurde mir gesagt wären 25 %vom Kaufpreis weg. Was kann ich jetzt machen? Hatte mir am 4.02 extra alles geholt sogar ein großes auto dafür geliehen damit ich die Sachen direkt habe möchte doch nicht jetzt noch wochen wartendiere und weiß auch noch nicht wie es dann aussieht und bis zu dem Markt ist ein Weg auch fast 100 km

Kaufvertrag, rücktrittsrecht, Poco
Rücktritt vom Kaufvertrag bei maßgeschneiderte Küche möglich?

Hallo zusammen,

wir haben uns eine Küche bestellt die für uns zurechtgeschnitten wurde. Lieferung und Montage wurden auch zeitlich korrekt ausgeführt, allerdings haben wir mehrere Mängel, und die Firma interessiert es nicht wirklich.

Seit 11.02:

  1. verstellbarer Einlegeboden bei dem Geräteschrank fehlt (falscher Schrank geliefert)
  2. Beschädigung beim Geräteschrank (Espressomaschine wurde beim ersten Versuch vom Monteur falsch montiert und somit sind Löcher von vorne falsch gebohrt und im Sichtbereich)
  3. Geräteschrank Nische für Einbauespressomaschiene ist zu groß bzw. die Blende hierfür zu klein
  4. Berührungsschutz unterhalb des Kochfeldes fehlt (wurde nicht geliefert)
  5. Kochfeld defekt – Kochfeld wurde am 14.03.15 getauscht
  6. Power Splitter wurde nicht geliefert (habe am Tag der Montage mich noch selber um Ersatz gekümmert und besorgt, damit meine Geräte auch alle angeschlossen werden können) – Auf Rückzahlung wird seit dem 11.03.2015 gewartet
  7. Doppelsteckdose Twist konnte nicht eingebaut werden lt. Monteur, da die Arbeitsplatte hierfür zu dünn sein soll (Geld hierfür habe ich am 11.03.2015 bereits zurück erhalten)
  8. Oberschrank für integrierte Abzugshaube ist beschädigt
  9. Armaturen für Spüle nicht richtig befestigt (lose)
  10. Wasseranschluß (Heiß- und Kaltwasser wurden vertauscht)
  11. Nischenverkleidung Löcher für die Steckdose wurden falsch/schief ausgeschnitten und somit ist das Loch oberhalb der linken Steckdose zu sehen

Seit 14.03 neu dazu gekommen:

  1. Blende beim Unterschrank vom Herd wurde beim Austausch des Kochfeldes vom Monteur weggebrochen, weshalb auch die Montage des Berührungsschutzes zur Zeit nicht möglich wäre. Schrank muss getauscht werden.

Reklamiert habe ich das alles am 10.02 telefonisch, am 11.02 persönlich vor Ort, sowie am 19.02 und 21.02 noch einmal per Mail. Am 1.3. wurde ein Termin für den 14.03 gemacht, um Punkt 5 auszubessern. Dabei ist dann ein neuer Schaden entstanden (Punkt 12) welcher zusammen mit den restlichen noch offenen am 14.03 per Fax auch wieder neu gemeldet worden ist. Am 17.03 gab es dann eine Terminankündigung für den 26.03 das Punkt 3 beseitigt werden sollte. Da es aber keinen Sinn macht die Blende bei einem beschädigten Schrank der auch noch getauscht werden muss anzupassen, hat der Monteur mir diese da gelassen, damit dies dann zusammen erledigt werden kann wenn der Schrank geliefert wird.

Meine Frage ist jetzt wie oft muss ich der Firma jetzt noch die Möglichkeit geben nachzubessern? Zwei mal war der Monteur ja schonbei uns zum Nachbessern, aber es ist immer noch nicht fertig. Kann ich der Firma eine Frist setzten, das wenn z.B. bis 01.05 nicht alle Mängel beseitigt worden sind, ich vom Vertrag zurücktrete, ich das Geld zurück Erhalte und die die Küche wieder abbauen und mitnehmen müssen?

Hab momentan einfach keine Lust mehr darauf und will nur noch das es fertig wird.

PS: Insgesamt habe ich für eine 2,60 m lange Küche 3.600 € incl. Elektrogeräte gezahlt.

Bild zu Frage
Küche, Montage, Widerruf, Vertrag, Nachbesserung, rücktrittsrecht
Widerrufsrecht aus Handyvertrag

Hay Leute,

Ich habe ein schlimmes Anliegen. ich habe heute, den 27.09.2014 ein Handyvertrag bei einem Vodafone-shop abgeschlossen. Als ich da war, hat die Beraterin zu mir und meiner Schwester gesagt, der Vertrag koste nur 29,99monatlich! Und beinhalte ein Handy dazu. 2tage zuvor waren wir bei ihr und haben erzählt, dass wir studenten sind und was günstiges suchen und dann hat sie uns ein Zettel fertig gemacht, wo drinn steht dass es Monatlich 29,99 koste und welches Handy man sich wählen kann.

ich habe sie ausdrücklich MEHRFACH gefragt, ob man jeden Monat 30euro zahlt und ob es nach 2jahren weiter bei 30Euro bleibt. und da hat sie JA!!!! gesagt. zudem habe ich noch gefragt, ob ich irgendwas besonders dazu wissen muss und sie hat NEIN!!! gesagt!

Ich konnte vorher auch kein Einblick in den Vertrag werfen, weil ich auf sowas wie ein TAB unterschreiben sollte und somit meine Unterschrift schon gesetzt habe, bevor ich überhaupt den Vertrag gesehen habe!!

Eine Stunde später habe ich mir den Vertrag angesehen und mitbekommen, dass da steht, dass ich NUR einmalig 29.99 zahle und SONST 45Euro!! und dass kann ich mir als studentin NICHT leisten!

ich würde mich freuen, wenn ihr sowas wie ein Rücktrittrecht oder gesetze kennt, dir mir sofort da raushelfen!!

Bitte!

Ich wurde vorsätzlich angelogen und dass, obwohl ich MEHRFACH nachgefragt habe, ob es was bestimmtes gibt.!!!

Und meine Schwester ist Zeugin, denn sie hat auch unterschrieben!

P.S: das neue Handy ist nicht aus der Folie ausgepackt und benutzt worden! Alles Neu!

Bitte Helft mir!!

Danke im Vorraus!

Mfg

Betrug, Handyvertrag, Rücktritt, rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, Falschberatung, rechtliche-grundlagen
Town & Country Vertrag: Können wir mit einem anderen Bauträger auf einem Grundstück bauen?

Wir haben einen Bauwerkvertrag mit Town & Country (in München) unterschrieben, weil wir damit gelockt wurden, dass wir so an nicht frei verfügbare Grundstücke kommen. Wir haben auch Angebote von T&C erhalten, die uns aber alle nicht zusagen (Lage/Preis/Größe). Inzwischen sind wir mit T&C nicht mehr zufrieden (v.a. mit dem Vertreter) und wollen aus dem Vertrag raus.

Nun haben wir auf eigene Faust ein für uns perfektes Grundstück gefunden. Wir stehen kurz vor dem notariellen Vertragsabschluss. Dieses Grundstück wurde uns nicht von T&C angeboten. D.h. T&C weiß nichts über die Existenz dieses Grundstücks und unsere Kaufabsichten. Das Grundstück ist bauträgerfrei.

Die Rücktrittsvereinbarung im T&C Bauwerkvertrag lautet folgendermaßen: "Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten: 1. Finanzierung 2. öffentliche Mittel 3. Grundstück." Die ersten beiden Punkte sind für uns nicht zutreffend. Zum 3. Punkt Grundstück wird folgendes aufgeführt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt sechseinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Pauschale in Höhe von 10% des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen."

Unsere Frage: Kommen wir mit dem kostenlosen Rücktrittsrecht Punkt 3 (Grundstück) aus dem Vertrag? Das Rücktrittsrecht tritt jedoch erst in ca. 3 Monaten in Kraft. So lange können wir ohne Probleme warten, da "unser" Grundstück sowieso noch beräumt werden muss (Abriss eines alten Hauses). Oder bedeutet das, dass wir mit T&C bauen müssen, sobald wir ein Grundstück gefunden haben, auch wenn das Grundstück selbst nicht an einen Bauträger gebunden ist? Oder müssen wir nur mit T&C bauen, wenn uns T&C genau dieses Grundstück vorschlägt (s.o. Andienungsrecht)? Wenn uns also T&C innerhalb der 6 Monate nach Vertragsabschluss (also innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht "unser" Grundstück vorschlägt, kommen wir dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Vertrag?

Bauträger, Bauvertrag, Grundstück, rücktrittsrecht, werkvertrag
Rückgaberecht bei Bestellung im Baumarkt

Hallo zusammen,

ich habe mir vor einigen Wochen ein Eigenheim zugelegt. Wir begannen also mit der Renovierung und haben uns letzte Woche auch einen Boden ausgesucht, welchen wir verlegen wollen. Wir sahen diesen im Baumarkt, diesen gab es dort nicht vor Ort sondern wir sahen diesen auf einem Pappaussteller als Bild. Wir entschieden uns für den Boden und ließen diesen dann von einem Mitarbeiter bestellen. Da sie diesen Boden nur auf Bestellung anfordern. Wir bestellten 60qm und zahlten 250€ an und unterschrieben die Auftragsbestätigung. Auf dieser stand, "Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen".

Ein paar Tage später entdeckten wir im Haus einen gut erhaltenen Dielenboden und entschlossen uns den neuen Boden nur im Wohnzimmer zu verlegen. Ich rief also im Baumarkt an und sagte, dass wir lediglich nur noch 40qm benötigen. Ich hörte daraufhin, dass der Boden bereits geliefert ist und wir diesen ganz kaufen müssen oder die Transportkosten für den Rücktransport zum Hersteller zahlen müssen, also für die 20qm die zuviel sind.

Ist dies korrekt? Haben wir nicht dennoch ein Rückgaberecht von 14 Tagen, weil wir die Ware noch nicht gesehen haben und auch nur über das Ladengeschäft bestellt haben?!

Was meint ihr? Es sind immerhin 400€ mehr oder weniger, für uns.....

Es ist keine Sonderanfertigung sonder lediglich eine Bestellung aus dem Katalog des Herstellers!!!

Danke euch!!!!

Recht, Kaufvertrag, Kauf, rücktrittsrecht, Umtausch
Überforderte Käuferin möchte Pferd zurückgeben - und vollen Kaufpreis zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten mein geliebtes Pferd, Karma, verkauft. Mir fehlte die Zeit, da ich mittlerweile Mutter von zwei Kleinkindern bin und ich wollte es in gute Hände wissen. Meine Eltern halfen bei der Suche und annoncierten es im Internet. Die Käuferin kam zur Besichtigung meines Pferdes, ritt Probe und war begeistert. Karma ist eine 15-jährige Traberstute, die ich seit 6 Jahren besitze. Sie ging seit ihrem Kauf regelmäßig ins Training (Western und Freizeit) bei einer professionellen Reitlehrerin. Sie war immer lieb und sanft, etwas zurückhaltend und ordnete sich in einer Herde immer unter. Wir konnten Kinder drauf reiten lassen. Und ich lernte als Anfängerin mit ihr das Reiten. Im Gelände war sie immer die Coole und Gelassene und ging bei Problemchen, wie Ballen oder Folien, etc. immer voraus, damit die anderen Pferde keine Angst haben mussten. Also für mich in jedem Fall ein 100-prozentiges Verlasspferd. Sie hat nie gebuckelt, bei neuen Reitern nur wenig getestet; alles aber immer harmlos. Nun zum Verkauf: Leider war ich nicht dabei und meine Eltern verkauften meine Traberstute in der Annahme, eine erfahrene Reiterin, die sogar noch einen eigenen 26-jährigen Wallach hat, gefunden zu haben. Die Käufer wollten sie unbedingt haben, weil die Frau sich gleich in Karma "verliebt" hat. Das Probereiten lief super und der erste Kontakt ebenso. Im Grunde waren die Käufer ganz nett, haben einen Offenstall mit Weide und Pferdekontakt. Dies war unsere Bedingung, da mein Pferd immer in einer Herde stand. Mitlerweile habe ich auch abgeschlossen mit der Sache und bin davon ausgegangen, dass alles gut sei.

Nun kam jetzt, Mitte August, diese Mail: "leider habe ich heute keine so guten Nachrichten. Wir müssen feststellen, dass sich Karma so garnicht bei uns integriert. Sie versteht sich auch nicht so gut mit dem Pferd meines Lebenspartners. Erst gestern ist sie wieder durchgegangen. Für uns ist sie kaum händelbar. Reitbar ist sie für michh leider auch sehr sehr schwer. Sie lässt sich von mir bislang nicht führen. Nun kommt leider unsere Bitte. Ich möchte gern von diesem Kaufvertrag zurücktreten."

Ist das so denn möglich? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die neue Besitzerin nicht mit Karma zurechtkommt? Ich werde sie auf jeden Fall zurückholen, wenn sie es dort nicht gut hat. Das Wohl des Pferdes geht vor. Aber muss dann nicht einer neuer Vertrag gemacht werden? Ich weiß ja nicht, was die mit Karma gemacht haben? Es klingt aber so, dass ich sie erst mal wieder ins Training geben muss. Und vielleicht ist ja auch etwas gesundheitliches passiert?! Habe ich denn das Recht zu sagen, ich kaufe sie; aber nur mit einem neuen Kaufvertrag? Und wie ist es mit der Kaufsumme? Kann ich mindern? Oder hat der Käufer tatsächlich in so einem Fall ein Rücktrittsrecht? Der abgeschlossene Vertrag ist ein Standartvertrag ohne Ankaufsuntersuchung und extra Absprachen. Wir haben ausdrücklich ein Freizeitpferd verkauft.

Wer kann mir weiterhelfen; wie soll ich mich verhalten?

Pferd, Kaufvertrag, rücktrittsrecht

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