Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Es geht um folgende Situation:
Ich habe mich bereits letztes Jahr im Dezember zu einer 1-jährigen Weiterbildung angemeldet (die frühe Anmeldung da ich wusste die Weiterbildung ist schnell ausgebucht. Was sie auch war).
Die Weiterbildung findet im Blockunterricht statt (6 Blöcke über 1 Jahr verteilt).
Beginn Mitte Oktober 2021.
Die Weiterbildung kostet insgesamt 2.500 €.
Ratenzahlung ist möglich. Die erste Rate von 500 € habe ich bereits angezahlt. Die weiteren Raten würden über das Jahr verteilt folgen.
Normalerweise kenne ich es so, dass man die Möglichkeit hat z.B. nach dem ersten Block zu entscheiden, ob die Weiterbildung etwas für einen ist oder nicht.
Im schlimmsten Fall - bei Absprung - wäre eventuell die Anzahlung (1. Rate) futsch.
Der Veranstalter hat nun eine E-Mail verschickt in der steht, dass man bis zu 14 Tagen vor Beginn der Ausbildung (also spätestens jetzt Ende September) abspringen kann und sein Geld zurück bekommt. Wenn man allerdings danach abspringen möchte müsse man die komplette Gebühr von 2.500 € zahlen.
Das setzt mich unter Druck da ich mir nicht zu 100 % sicher bin ob die Weiterbildung genau meins ist.
Ich kann die Beweggründe des Instituts verstehen. Im letzten Jahr scheinen etliche Teilnehmer aufgund der Corona Situation während der Weiterbildung abgesprungen zu sein und haben die Raten nicht mehr weitergezahlt. Das Institut saß dann da und möchte sich nun absichern.
Ich frage mich dennoch, wie sich der Sachverhalt darstellen würde im Falle dass ich nach dem ersten Block mich gegen die Weiterbildung entscheiden würde.
Die Regelung mit der Möglichkeit 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung abzuspringen habe ich nicht unterschrieben, sie wurde lediglich als Information per E-Mail verschickt.
Auch bestünde vielleicht die Möglichkeit einen Nachrücker zu finden - im Fall der Fälle. Denn es gibt eine Warteliste. Da in jedem der 6 Blöcke jedoch andere Sachen (auch die Praxis dazu) vermittelt werden kann ich es verstehen wenn es schwierig wäre einen Nachrücker zu finden. Auch schreibt das Institut dass es das nicht möchte wenn die Weiterbildung bereits begonnen hat. Kann ich auch verstehen.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Haben sie einen Rat? Welche Rechte hätte ich? Ist das verbindlich was der Veranstalter schreibt? Auch wenn ich das nicht unterschrieben habe?
Ich danke ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beringia