Rücktritt vom neuen Arbeitsvertrag?

Hallo zusammen,

ich muss erstmal die Situation erläutern. Ich bin seit einiger Zeit auf Jobsuche. Nun ist es so, dass mir ein Job angeboten wurde, der meiner Qualifikation entspricht. Aktuell übe ich eine Arbeit aus, die nicht meiner Qualifikation entspricht. Ich bin wie man so schön sagt "überqualifiziert". Das ist aber nicht der einzige Grund für meine Jobsuche. Meine aktuelle Tätigkeit macht mir nicht wirklich Spaß und es geht auf Arbeit nichts voran. Ich habe nicht mehr das Gefühl, etwas bewegen zu können, fühle mich chronisch unterfordert und habe keine Möglichkeit beruflich voranzukommen, da auf unbestimmte Zeit alle Stellen belegt sind und sich nichts Neues auftut. Die meiste Zeit gehe ich nach Hause und frage mich, was ich den ganzen Tag gemacht habe. Oft stehe ich auf und hoffe auf den Feierabend. Mir ist bewusst, dass ein solcher Dauerzustand auch krank macht. Daher habe ich eigentlich schon resigniert.

Der neue Job passt deutlich besser zu mir und ich weiß auch, worauf ich mich einlasse. Ich habe bereits im Studium eine solche Tätigkeit übernommen und es gefiel mir sehr. Ich habe per Mail an den neuen Arbeitsgeber geschrieben, dass ich mich auf die Zusammenarbeit freue und eine mündliche Zusage erteilt. Allerdings habe ich noch nichts unterschrieben. Die Unterlagen zum Unterzeichnen kamen diese Woche an. Ich wäre nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet und die darin enthaltenen Klauseln sind ungünstig. Mein jetziger Job ist unbefristet, der neue befristet. Ich war bisher voller Euphorie für die neue Tätigkeit. Besonders weit von zu Hause wäre es auch nicht entfernt, wenn auch ein gutes Stück weiter als aktuell. Nun frage ich mich aber so langsam, ob es klug ist, die Stelle anzunehmen. Ich bin durch eine lange Jobsuche gebrandmarkt und weiß auch, was Arbeitslosigkeit bedeutet. Die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist einen Monat. Ich habe also noch knapp sechs Wochen Zeit, bis es an dem neuen Job losgeht. Kommende Woche müsste ich kündigen.

Ich habe zwar viel drumrumgeschrieben, aber nun zu meiner Frage. Ist es noch möglich, dem neuen Arbeitsgeber eine Absage zu erteilen? Ich weiß, dass das sehr schlechtes Verhalten ist. Aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter und wäre für Antworten dankbar. Vielleicht hat jemand auch Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht und kann etwas Positives beisteuern.

Viele Grüße

Fragender

Kündigung, Rücktritt, Ausbildung und Studium, Absagen nach Zusage , Beruf und Büro
Bruder unterschrieb Mietanbot?

Bruder unterschrieb Mietanbot?

Also, ich hab mir mal Alles aufgeschrieben:

Mein Bruder unterschrieb ein Mietanbot, welches bis einschließlich den 13. September bindend ist.

Am 7. September fragte er, wann er eine Bestätigung/Entscheidung bekäme. Der Makler antwortete, dass der Vermieter in ein paar Tagen mit ihm(=meinem Bruder) Kontakt aufnehmen würde. Mein Bruder wartete also, sogar die ganze Woche 9. - 15. September und auch bis heute nahm der Vermieter in keinster Weise Kontakt auf. Weder per E-Mail, noch per Anruf/SMS, und auch nicht per Post.

Da nahm mein Bruder also an, dass sein Mietanbot abgelehnt wurde, und nahm sich eine andere Wohnung. Bei dieser hat er schon Mietvertrag und Schlüsselübergabe bekommen.

Aber dann am 17. September meldet sich der Makler von der vorherigen Wohnung und schrieb ihm, dass sein Mietanbot angenommen wurde, und er (=mein Bruder) die Provision auf sein Konto(=des Maklers) überweisen sollte, damit es rechtzeitig zur Mietvertragsunterzeichnung auf dem Konto erscheint. Aber der Makler schrieb kein Wort darüber, wann die Unterzeichnung stattfinden würde.

[Das schrillten bei mir sofort die Alarmglocken, fand ich dubios.]

Mein Bruder schrieb ihm zurück, dass er lange genug gewartet habe, ohne das sich der Vermieter jemals gemeldet hätte. Und er deshalb davon ausging, das sein Mietanbot abgelehnt wurde. Und daher sich eine andere Wohnung nahm.

Der Makler antwortete, dass er (=der Makler) nie einen konkreten Termin/Datum zur Kontaktaufnahme genannt hatte. [= Ja, theoretisch stimmt das, wäre auch Haarspalterei. Andererseits, wenn von "ein paar Tagen" die Rede ist, nimmt man doch an, dass es höchstens 1 Woche dauert, und nicht "ewig".] Weiters schrieb der Makler: Und der personalisierte Mietvertrag nun aufgesetzt wurde.

Jetzt zur Frage, die uns (=meinem Bruder und mich) beschäftigt:

Kann der Makler meinen Bruder auf das Mietanbot festnageln, obwohl es mit 13. September längst abgelaufen ist? Denn die Bestätigung kam erst am 17. September. Somit wäre die Verbindlichkeit eigentlich vorbei, oder?

Zur Lage wäre zu sagen: Die Wohnung ist in einer beliebten Gegend, nur bräuchte man eben einen 2 Meter langen Waschmaschinenschlauch, da ein direktes im Badezimmer Aufstellen nicht möglich ist.

Ich denke, da der Makler reichlich Nachfrage an dieser Wohnung hat, verstehe ich nicht, weshalb er meinen Bruder da scheinbar darauf festnageln will. [=Mein Bruder meinte, bei der Besichtigung waren Viele an der Wohnung interessiert.]

Wohnung, Recht, Vertrag, Bruder, Makler, Provision, Rücktritt, verbindlich

Meistgelesene Fragen zum Thema Rücktritt