Auto beim Händler gekauft Hilfe?

3 Antworten

Doch, du hast einen Kaufvertrag - einen mündlichen bzw via Email! Die 15% die er einfordert, erscheinen nicht unrealistisch. Er könnte schließlich auch auf den kompletten Kauf bestehen.

archibaldesel  19.09.2023, 08:53

E-Mail ist Fernabsatz, er hat ein Widerrufsrecht.

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Fraganti  19.09.2023, 09:03
@archibaldesel

Wenn du deinem Optiker per Email noch mal den Termin bestätigst, wird es dadurch "Fernabsatz"? Nein!

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T3Fahrer  19.09.2023, 09:15
@archibaldesel

Kommt drauf an. Wenn er wirklich niemals im Autohaus war und alles nur per Mail/im Netz lief (was ich für unwahrscheinlich halte), gilt tatsächlich das Fernabsatzgesetz. Wenn er aber zuvor mal im Autohaus war und sich den Wagen angeschaut hat, ist dieser Aspekt definitiv hinfällig.

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archibaldesel  19.09.2023, 10:32
@Fraganti

Seit wann eine Terminbestätigung ein Kaufvertrag. Fernabsatz sind alle Verträge, die nicht in dem Geschäftsräumen des Verkäufers stattfindet.

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archibaldesel  19.09.2023, 10:34
@T3Fahrer

Definitiv nicht, es geht im Fernabsatzgesetz um den Abschluss des Vertrages, der widerrufen wird.

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T3Fahrer  19.09.2023, 10:36
@archibaldesel

Zum einen hat er in einem seiner Kommentare geschrieben, dass er dem Verkäufer wörtlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug zu 100 % nimmt. Das kommt schon einem Kaufvertrag gleich.

Zum anderen reicht diese Mitteilung per E-Mail nicht, um daraus alleine Fernabsatz zu machen. Exakt zu dieser Fragestellung – wann ist ein Autokauf ein Fernabsatz – gab es neulich eine juristisch unterlegte Reportage. Und da kam es eben ganz explizit und eindeutig zum Schluss – wurde das Fahrzeug vorher im Autohaus besichtigt, fand dort ein Termin statt, man war vor Ort und bestätigt nur den Kauf per E-Mail, ist es kein Fernabsatz . Lief alles komplett und ausschließlich per E-Mail/online/Internetseite, dann ist es ein Fernabsatz. Alles zweifelsfrei.

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archibaldesel  19.09.2023, 10:47
@Fraganti

Ich weiß, dass du Unsinn schreibst, ist aber schön, dass du es ebenfalls erkennst.

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archibaldesel  19.09.2023, 10:58
@T3Fahrer

Die Reportage kannst du verlinken, oder bleibt es bei der Behauptung? Sie widerspricht nämlich jeglicher juristischer Praxis. Eine Besichtigung ist keine Annahme eines Angebots, und eine Mail mit der Zusage ist Fernabsatz.

Ich habe übrigens einen entsprechenden juristischen Text aufgetan:

Nach § 312c Abs. 1 BGB ist ein Fernabsatzvertrag ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, wie z. B. Briefe, Kataloge, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet.
Wenn ein Vertrag per Mail geschlossen wird, ist dies in der Regel ein Fernabsatzvertrag. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien zuvor persönlich Kontakt hatten, sofern der Vertrag letztlich ausschließlich per Mail geschlossen wird.
Für Fernabsatzverträge gelten besondere gesetzliche Vorschriften, die den Verbraucher schützen sollen. Dazu gehört auch ein Widerrufsrecht. Nach § 312g Abs. 1 BGB kann der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Vertrag abschließt, oder, wenn der Unternehmer dem Verbraucher die Vertragsbestimmungen vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt hat, mit dem Tag, an dem der Verbraucher diese erhält.
Der Widerruf kann formfrei erklärt werden. Es ist aber ratsam, den Widerruf schriftlich oder per E-Mail zu erklären, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Der Widerruf hat die gleiche Wirkung wie eine Rücktrittserklärung.
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T3Fahrer  19.09.2023, 11:03
@archibaldesel

Was bist du denn so pissig? Nein, ich sammle solche Links nicht, hab ich auch nicht nötig. Aber du widerlegst ja deine Aussage schon selbst mit deinem hier rein kopierten Paragraphen:

Fernabsatzvertrag ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird. 

Ist eben eine Besichtigung und ein Termin vor Ort erfolgt, über eine reine Abholung des Fahrzeugs hinaus, ist eben nicht alles über Fernkommunikation gelaufen. Damit ist eben alles gesagt. Und damit können wir diese Diskussion auch abbrechen. Ich habe schon ein bisschen juristisches Hintergrundwissen, insofern musst du mir nicht so kommen.

Das wird auch schon dadurch erkenntlich, dass das Fernabsatzgesetz mit der Möglichkeit des Rücktritts/Widerruf dem Käufer die Möglichkeit bieten soll, das gekaufte Produkt vor Ort zu prüfen, wie es eben in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, dass er ja nicht besucht hat. War der Fahrzeugkäufer aber im Autohaus und hat das Fahrzeug besichtigt, besteht ja gar kein Anlass mehr eben diesen Nachteil wie bei einem potentiellen Fernabsatz auszugleichen.

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archibaldesel  19.09.2023, 11:15
@T3Fahrer

Und ich hatte die entsprechende Stelle extra fett markiert. Der Vertragsabschluss ist unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikation zustande gekommen. Annahme des Angebots per Mail. Die Besichtigung ist nicht Teil des Kaufvertrages.

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T3Fahrer  19.09.2023, 11:15
@archibaldesel

Wenn du zu dem Thema googelst, findest du übrigens diverse Urteile – mir ist klar, dass ein Urteil immer einen speziellen Einzelfall betrifft, dennoch findest du so viele gleich/ähnlich lautende Urteile, dass die inhaltlich recht gleiche Begründung und Auslegung schon für eine gewisse Tendenz spricht – dass selbst ein Vertragsabschluss zum Autokauf ohne vorherige Besichtigung in vielen oder womöglich den meisten Fällen eben kein Fernabsatz ist. Damit es das wäre, müsstest du bei einem Händler gekauft haben, der schwerpunktmäßig ein System hat, dass auf Fernabsatz gründet und hierfür ein fest installiertes Abwicklungssystem hat, einschließlich der Anlieferung der Fahrzeuge.

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T3Fahrer  19.09.2023, 11:18
@archibaldesel

Wie du in meinem weitergehenden Kommentar lesen kannst, findet man diverse Urteile, die meine Sicht der Dinge stützen. Im übrigen bin ich da auch etwas im sachlichen Kontext drin, da meine Frau Juristin ist und ich ihr gerne etwas zuarbeite, so dass ich da inhaltlich etwas informiert bin. An dieser Stelle habe ich aber auch zugegebenermaßen kein Interesse an der weitergehenden Diskussion, ich denke der Fragesteller ist mit meiner bisher gelieferten Information ganz gut bedient und kann seine Lage verhältnismäßig realitätsnah einschätzen.

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Fraganti  19.09.2023, 11:31
@archibaldesel

Mit solch schlechten Wortverdrehungsversuchen, machst du dich nur noch lächerlicher.

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peterhans21744 
Fragesteller
 19.09.2023, 11:52

Ich war nicht beim Kaufvertrag , jedoch hat der Händler mir eine email gesendet, und ich habe den Kauf sowie reservierungsgebühr bestätigt

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T3Fahrer  19.09.2023, 12:09
@peterhans21744

Wenn der Autohändler per se schwerpunktmäßig Autos nur per Internet/E-Mail/online Plattform verkauft und dafür eine standardisierte Abwicklung hat und im Idealfall vielleicht sogar eine Anlieferung des Fahrzeugs anbietet, könntest du tatsächlich Glück haben, dass das unter Fernabsatz läuft und du damit ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hast.

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peterhans21744 
Fragesteller
 19.09.2023, 11:59

Habe weder ein Auto angeschaut oder sonstiges nur per Online, dort gibt es aber auch eine online Besichtigung mit 360* grad

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Verträge sind einzuhalten

Das überlegt man sich vorher ob man sich etwas leisten kann

Ohne Kaufvertrag ist nix gültig.

Nimm dir einen Anwalt. Eventuell ist das Autohaus nicht seriös.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
T3Fahrer  19.09.2023, 08:46

Natürlich liegt ein Kaufvertrag vor - mündlich bzw via Email...

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peterhans21744 
Fragesteller
 19.09.2023, 11:47
@T3Fahrer

Habe per Email bestätigt das ich das Auto kaufe und die Gebühren zahle

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