Rücktritt vom Kauf eines Brautkleides?

4 Antworten

Nein, ein normaler Einzelhänder muss die verkaufte Ware nicht zurücknehmen.

Im Online-Handel ist das anders.


Halbammi  14.11.2018, 20:02

Da dürfte man das kleid ja auch nicht vorher sehen, anfassen, anprobieren und durfte keinerlei Beratung in Anspruch nehmen

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Ihr könnt es versuchen und auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Rechtlich gesehen gibt es hier kein Rückgaberecht. Das war kein Kauf nach dem Fernmeldeabsatzgesetz, da gibt es keine Widerspruchsfrist.


woher weißt du, dass das Kleid nicht schon bestellt wurde?

ruf an und frag nach


Hortensia651 
Fragesteller
 14.11.2018, 19:40

Das Kleid würde anprobiert und aus dem Verkauf genommen und bis zur Anprobe für die Änderung reserviert. Die Hochzeit ist erst im Juni

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Es gibt kein generelles Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Widerrufsrecht ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gegeben (zb. Online- Haustür- Kredit- Energieliefer- oder Versicherungsverträge) die meisten Kaufverträge und Bestellungen sind sofort rechtsverbindlich.

Rücktritt geht in dem Fall schon mal garnicht, er ist nur aus wichtigen Gründen möglich wenn der Vertragspartner zb. gegen Vereinbarungen verstößt oder den Vertrag seinerseits nicht einhält

ordentliche Kündigung ist nur zum Ablauf eines Laufzeitvertrags möglich

ausserodentliche Kündigung ist nur möglich wenn einseitige Vertragsänderungen durchgesetzt werden sollen

Anfechtung ist nur gerichtlich aus wichtigen Gründen möglich (Rechtsmangel oder Sachmangel)

Andere Möglichkeiten einen Vertrag (hier Kaufvertrag oder Bestellung) zu beenden gibt es von rechtlicher Seite nicht

Der Verkäufer kann nach Belieben und Ermessen den Kunden vertraglich oder aus Kulanz besser stellen, niemals schlechter

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung