Rücktritt vom Kauf eines Brautkleides?
Hallo,
Wir haben am Samstag (also vor 5 Tagen) ein Brautkleid gekauft. Eigentlich verlief die Anprobe so das die Verkäuferin Kleider rausgesucht hat und nicht die Braut. Dann kam ein Kleid in die nähere Auswahl aber da wir den Anprobetermin auf der Messe ausgemacht hatte wurde gesagt das wir keinerlei Überlegungszeit mehr hätten wenn wir den Messerabatt haben wollten. Also hat sich die Braut für das Kleid entschieden. Heute, 5 Tage später ist sie mit der Entscheidung nicht mehr allzu glücklich. Jetzt die Frage gibt es eine Frist in der sie noch vom Kauf zurück treten könnte? Das Kleid wurde komplett bezahlt aber nicht geändert oder bestellt, sondern einfach nur aus dem Verkauf genommen.
4 Antworten
Nein, ein normaler Einzelhänder muss die verkaufte Ware nicht zurücknehmen.
Im Online-Handel ist das anders.
Da dürfte man das kleid ja auch nicht vorher sehen, anfassen, anprobieren und durfte keinerlei Beratung in Anspruch nehmen
Ihr könnt es versuchen und auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
Rechtlich gesehen gibt es hier kein Rückgaberecht. Das war kein Kauf nach dem Fernmeldeabsatzgesetz, da gibt es keine Widerspruchsfrist.
woher weißt du, dass das Kleid nicht schon bestellt wurde?
ruf an und frag nach
Das Kleid würde anprobiert und aus dem Verkauf genommen und bis zur Anprobe für die Änderung reserviert. Die Hochzeit ist erst im Juni
Es gibt kein generelles Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Widerrufsrecht ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gegeben (zb. Online- Haustür- Kredit- Energieliefer- oder Versicherungsverträge) die meisten Kaufverträge und Bestellungen sind sofort rechtsverbindlich.
Rücktritt geht in dem Fall schon mal garnicht, er ist nur aus wichtigen Gründen möglich wenn der Vertragspartner zb. gegen Vereinbarungen verstößt oder den Vertrag seinerseits nicht einhält
ordentliche Kündigung ist nur zum Ablauf eines Laufzeitvertrags möglich
ausserodentliche Kündigung ist nur möglich wenn einseitige Vertragsänderungen durchgesetzt werden sollen
Anfechtung ist nur gerichtlich aus wichtigen Gründen möglich (Rechtsmangel oder Sachmangel)
Andere Möglichkeiten einen Vertrag (hier Kaufvertrag oder Bestellung) zu beenden gibt es von rechtlicher Seite nicht
Der Verkäufer kann nach Belieben und Ermessen den Kunden vertraglich oder aus Kulanz besser stellen, niemals schlechter
lach... das heist "Fernabsatz" und nicht "Fernmeldeabsatz" Aber Recht haste !