Brautkleid Disaster - Wer haftet
Eine gute Freundin von mir hat letzten Samstag kirchlich (groß) geheiratet. Ihr Brautkleid hat sie sich von einer namenhaften Schneiderin anfertigen lassen. Ein paar Tage vor der Hochzeit hat sie das Kleid in der Schneiderei (mehrere hundert Kilometer vom Wohnort entfernt) final abgeholt und natürlich vorher noch einmal anprobiert. Abnahme lief alles perfekt. Die Schneiderin übergab nach Anprobe das Kleid in die Hände meiner Freundin. Am Tage der Hochzeit (vorher wurde das Kleid nicht mehr angerührt, aus Angst vor Flecken etc) ließ sich der Reißverschluss am Rücken nicht mehr öffnen. Natürlich wurde das wertvolle Kleid mit Samtpfoten angefasst, doch der Reißverschluss ließ sich einfach nicht öffnen. Mehrere Personen haben ihr Glück versucht, die Braut völlig aufgelöst…."Wo bekommt man 1 Stunde vor der Hochzeit noch schnell ein neues Kleid her". Die Schneiderin wurde von der Schwester der Braut angerufen, die konnte aus der Distanz auch keine Tipps geben. Nun musste in letzter Sekunde die Braut IN das Kleid hineingenäht werden. Zum Glück besitzt die Schwiegermutter handwerkliches Geschick, und die Hochzeit war gerettet.
Nun sind die Feierlichkeiten vorbei und wir stellen uns die Frage, darf das? Das Kleid wurde teuer bezahlt, ohne die Anwesenheit der zufällig handwerklich begabten Schwiegermutter hätte in letzter Sekunde ein Brautkleid besorgt werden müssen. Ein nachträglicher Anruf bei der Schneiderin ergab sich als Erniedrigung, denn "wer garantiert, dass die Braut nicht doch zuletzt am Reißverschluss war."
Ich bitte um Ratschläge! Vielen Dank!
5 Antworten
Wär ein versteckter Mangel meiner Meinung nach. Sie kann Nachbesserung verlangen, aber keinen Schadensersatz! Die Schneiderin müsste den Reißverschluss austauschen...
Der Reißverschluss war okay bei der Anprobe, deshalb klassifizierte ich diese Situation als versteckten Mangel! Wenn ein Elektrogerät beim vorführen funktioniert aber zu Hause nicht mehr weil es defekt ist ist auch das ein versteckter Mangel! Auch der darf nachgebessert werden! Die Schneiderin bleibt zumindest Ansprechpartner! Schadensersatzansprüche schrieb ich oben schon gibt es nicht!
Nachnbesserung - wofür denn?Soll die Schneiderin dann auch noch die Zeit zurückdrehen und Soll die Hochzeitsfeier nochmal stattfinden? ^^
Bei Hochzeiten (oder großen Veranstaltungen) gibt es immer Dinge, die nicht ganz so laufen wie geplant. Am Ende ist aber doch noch alles gut gegangen und die Braut konnte in ihrem Traumkleid heiraten :-)
Später ist es wahrscheinlich sogar eine Anekdote, die man mit Lachen erzählen kann, weil es eine gewisse Dramatik gab, aber doch am Ende alles prima geklappt hat.
Ich würde da als Braut nicht versuchen rechtliche Schritte einzuleiten oder ähnliches. Natürlich kann man die Schneiderin informieren, dass man sich diese Einlage gerne erspart hätte. Ich gehe aber davon aus, dass die Schneiderin nicht absichtlich / vorsätzlich einen klemmenden Reißverschluss eingesetzt hat, um der Braut den Tag zu verderben. Also abhaken unter kleine Pannen (mehr war es nämlich nicht, da die Braut ja im Kleid heiraten konnt) und sich freuen, dass sonst nichts wirklich Tragisches passiert ist.
Da offensichtlich niemand an dem Kleid manipuliert hat, war es wohl einfach ein Fehler am Material, sprich am Reißverschluss. Das kann vorkommen und dafür ist niemand haftbar zu machen. Ist doch alles nochmal gut gegangen, auch wenn es natürlich einige Aufregung gegeben hat, was ich verstehen kann.
Der Reißverschluß sich sich bei Anprobe normal öffnen und schließen. Das sich das vermaleide Ding zur Hochzeit nicht mehr öffnen ließ- das ist schön "höhere Gewalt" . Die Schneiderin kann dafür auch nichts - zumal Deine Freundin dabei war und mit eigenen Augen gesehen hat wie der Reissverschluß von der Schneiderin noch ganz normal geschlossen wurde.
Wer haftet
Welcher "Schaden" ist denn entstanden? Außer dass die Neven der Braut etwas strapaziert wurden. Sie hat doch den Tag in ihrem Traumkleid verbracht.
Nee, aber das wäre das wofür sie laut Gesetz für verpflichtet wäre! Die Schneiderin darf zwei mal nachbessern, ist der selbe Mangel dann immer noch da, kann der Kaufpreis zurück verlangt werden! Das das jetzt noch Sinn macht hab ich nicht behauptet! Schadensersatzpflicht hat sie jedenfalls nicht meiner Meinung nach!