Brautkleid Disaster - Wer haftet

5 Antworten

Wär ein versteckter Mangel meiner Meinung nach. Sie kann Nachbesserung verlangen, aber keinen Schadensersatz! Die Schneiderin müsste den Reißverschluss austauschen...

beast  07.08.2014, 07:13

Nachnbesserung - wofür denn?Soll die Schneiderin dann auch noch die Zeit zurückdrehen und Soll die Hochzeitsfeier nochmal stattfinden? ^^

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Babsy82  07.08.2014, 14:48

Nee, aber das wäre das wofür sie laut Gesetz für verpflichtet wäre! Die Schneiderin darf zwei mal nachbessern, ist der selbe Mangel dann immer noch da, kann der Kaufpreis zurück verlangt werden! Das das jetzt noch Sinn macht hab ich nicht behauptet! Schadensersatzpflicht hat sie jedenfalls nicht meiner Meinung nach!

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beast  08.08.2014, 20:46
@Babsy82

Die Schneiderin hat aber den Reissverschluss NICHT selbst hergestellt also kann die Schneiderin nicht haftbar gemacht werden. Zumal der Reissverschluss NORMAL geschlossen hat als sie das Kleid einpackte.

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Babsy82  08.08.2014, 20:58

Der Reißverschluss war okay bei der Anprobe, deshalb klassifizierte ich diese Situation als versteckten Mangel! Wenn ein Elektrogerät beim vorführen funktioniert aber zu Hause nicht mehr weil es defekt ist ist auch das ein versteckter Mangel! Auch der darf nachgebessert werden! Die Schneiderin bleibt zumindest Ansprechpartner! Schadensersatzansprüche schrieb ich oben schon gibt es nicht!

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Bei Hochzeiten (oder großen Veranstaltungen) gibt es immer Dinge, die nicht ganz so laufen wie geplant. Am Ende ist aber doch noch alles gut gegangen und die Braut konnte in ihrem Traumkleid heiraten :-)

Später ist es wahrscheinlich sogar eine Anekdote, die man mit Lachen erzählen kann, weil es eine gewisse Dramatik gab, aber doch am Ende alles prima geklappt hat.

Ich würde da als Braut nicht versuchen rechtliche Schritte einzuleiten oder ähnliches. Natürlich kann man die Schneiderin informieren, dass man sich diese Einlage gerne erspart hätte. Ich gehe aber davon aus, dass die Schneiderin nicht absichtlich / vorsätzlich einen klemmenden Reißverschluss eingesetzt hat, um der Braut den Tag zu verderben. Also abhaken unter kleine Pannen (mehr war es nämlich nicht, da die Braut ja im Kleid heiraten konnt) und sich freuen, dass sonst nichts wirklich Tragisches passiert ist.

Da offensichtlich niemand an dem Kleid manipuliert hat, war es wohl einfach ein Fehler am Material, sprich am Reißverschluss. Das kann vorkommen und dafür ist niemand haftbar zu machen. Ist doch alles nochmal gut gegangen, auch wenn es natürlich einige Aufregung gegeben hat, was ich verstehen kann.

Der Reißverschluß sich sich bei Anprobe normal öffnen und schließen. Das sich das vermaleide Ding zur Hochzeit nicht mehr öffnen ließ- das ist schön "höhere Gewalt" . Die Schneiderin kann dafür auch nichts - zumal Deine Freundin dabei war und mit eigenen Augen gesehen hat wie der Reissverschluß von der Schneiderin noch ganz normal geschlossen wurde.

Wer haftet

Welcher "Schaden" ist denn entstanden? Außer dass die Neven der Braut etwas strapaziert wurden. Sie hat doch den Tag in ihrem Traumkleid verbracht.