Wie Polizist erkennen?

8 Antworten

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Das ist so eine Urbane Legende. Polizeibeamte haben Personalnummern. Diese dienen der Administration wie Krankenversicherung, Gehallt, Beihilfe etc.

Mit dieser Nummer könnte kein Bürger etwas anfangen, geschweige denn, dass man auf der nächsten Wache wüsste, welcher Kollege sich dahinter verbirgt!

Was aber jeder Beamte hat, ist ein NAME, sowie seine Wache, auf der er aktuell Dienst versieht. Damit ist er ausreichend zu identifizieren. Eine Beamter, der eine Maßnahme gegen dich trifft, muss seinen Namen auf Nachfrage nennen. Wenn er eine Uniform an hat, muss er seinen Dienstausweis nur dann zeigen, wenn dieses gefahrlos für ihn möglich ist. Also grundsätzlich wenn du Handschellen trägst, oder auf der Wache bist.

Rainbow717 
Fragesteller
 15.04.2022, 21:19

sagen wir die Polizisten wollen aus einem Grund den sie nicht nehmen wollen eine Hausdurchsuchung machen. Wie kann ich sie als echte Polizisten erkennen? Es können ja Leute sein die so tun

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Still  15.04.2022, 22:47
@Rainbow717

Du hast das Recht auf einen neutralen Zeugen, z.B. deinen Nachbarn. Ferner bringen Polizisten zu einer geplanten Hausdurchsuchung schon das Ordnungsamt mit. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich 2 Gauner Uniformen und Streifenwagen besorgen um bei dir in der Wohnung etwas anzustellen? Wenn du ganz sicher gehen willst: ruf die 110, die bestätigen, dass bei dir ein Einsatz läuft.

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Rainbow717 
Fragesteller
 16.04.2022, 01:42
@Still

Was ist der unterschied zwischen 110 und 133?

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Still  16.04.2022, 07:57
@Rainbow717

Bei der 133 lande ich bei einer Telefonzentrale, die wahrscheinlich nicht mit dem Einsatzrechner verbunden ist. Falls der FS gerade ausgeraubt wird, kommt die Information zu spät.

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Wenn du dir unsicher bist, frag nach dem Dienstausweis und ruf zu Sicherheit bei der Polizei an die überprüfen das und fertig aber ich gehe ganz stark davon aus dass dir kein Fake Polizist mal über den Weg läuft.

LG Robin und einen schönen Feiertag sowie vorab schöne Ostern 🐰

Sirius66  15.04.2022, 20:41

Funktioniert garantiert nicht während einer Maßnahme!

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In welcher Form und ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, sich dem Bürger gegenüber auszuweisen, regelt das Landespolizeigesetz.

Es ist aber in keinem Fall eine Dienstnummer. Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Genährt von jenen, die meinen, es besser zu wissen als ihr Gesetz.

Ein Polizist identifiziert sich durch Uniform, Namensschild und Landeswappen. Es ist dem Bürger eines Bundeslandes durchaus zuzumuten, sich zu informieren, wie das aussieht.

Zeit, Ort, Vorgang/Anlass und Name reichen also völlig aus, um einen Polizisten im Nachgang zu identifizieren.

Polizisten in Zivil weisen sich mit den landesüblichen Kennzeichen aus. Welche das sind und wie sie aussehen, ist ebenfalls im erwähnten Gesetz nachzulesen.

Generell muss der Beamte einer Aufforderung zur Ausweisung nicht nachkommen, solange seine Maßnahme läuft bzw nicht abgeschlossen ist.

In manchen BL - so zum Beispiel in Niedersachsen - müssen sie es uniformiert überhaupt nicht.

Gruß S.

Rainbow717 
Fragesteller
 15.04.2022, 21:17
Ein Polizist identifiziert sich durch Uniform, Namensschild und Landeswappen. Es ist dem Bürger eines Bundeslandes durchaus zuzumuten, sich zu informieren, wie das aussieht.

Aber es gibt ja leute die sich schon mal verkleidet haben. Wie erkenne ich, dass das Wappen nicht gefälscht ist?

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Sirius66  15.04.2022, 23:14
@Rainbow717

Gut. In welcher konkreten Situation stellst du dir das denn vor? In welchem Moment tauchen die auf?

Mit Einsatzwagen am Unfallort? Nachdem du gelasert wurdest? Falsche Polizisten?

Oder einzeln? An der Haustür? Oder an der Straßenecke, wo du mit Waldi Gassi gehst? Echte Polizisten?

Was wollen sie tun? Papiere sehen? Oder gleich Bußgeld kassieren?

Da reicht es doch, wenn der Verstand an ist, oder?

Und es ändert nichts! In einer aktiven Maßnahme müssen sie gar nichts, weil es diese stören würde! Wäre ja zu einfach, oder?

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Answer1234567  15.04.2022, 22:46
Ein Polizist identifiziert sich durch Uniform, Namensschild und Landeswappen.

Normalerweise sollte das reichen, da stimme ich dir zu. Aber an Anbetracht der (subjektiv?) zunehmenden Zahl an falschen Polizisten kann ich verstehen, dass man das für etwas dünn hält. Glaubwürdig aussehende Uniformen gibt es frei zu kaufen, Hoheitsabzeichen gibt es an entsprechenden Orten ebenfalls zu kaufen. Die glaubwürdige Fälschung dürfte deutlich einfacher sein als bei Dienstausweisen.

Auch das Strafmaß ist hier hier m. W. deutlich geringer. Eine Amtsanmaßung (§ 132 StGB) wird mit gerade mal bis zu zwei Jahren geahndet, Missbrauch von Titel und Abzeichen (§ 132a StGB) sogar nur mit bis zu einem Jahr. Herstellung und Gebrach eines gefälschten Dienstausweises bringen als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) dagegen mal eben bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe mit sich.

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Wenn die Situation es zulässt soll sich ein Polizist ausweisen (insbesondere ein Kriminalbeamter). Steht er allerdings mit einem entsprechend gekleideten "Zwilling" vor Dir dürften die Uniformen, der Streifenwagen etc. Ausweis genug seien. Jeder Beamte wird Dir gerne eine Visitenkarte geben aus der sich alles ergibt. Ich bezweifele zudem dass ein Laie weiß wie ein Polizeidkenstausweis aussieht bzw. ob dieser echt oder fake ist.

Rainbow717 
Fragesteller
 15.04.2022, 21:21

sagen wir die Polizisten wollen aus einem Grund den sie nicht nehmen wollen eine Hausdurchsuchung machen. Wie kann ich sie als echte Polizisten erkennen? Es können ja Leute sein die so tun

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superseegers  15.04.2022, 23:00
@Rainbow717

Am Auftreten, an der Ausdrucksweise, am Durchsuchungsbeschluss, am Dienst-Ausweis.

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Ein Polizeibeamter hat keine "Dienstnummer", er hat einen Dienstausweis. Er ist nicht unter allen Umständen verpflichtet, sich dir gegenüber auszuweisen. Oft reicht dazu seine Dienstkleidung. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländern.

In NRW ist das z.B. so geregelt:

§ 55 Abs. 3 PolG NRW, wo es heißt:
Polizeibeamte haben den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen, beim Einsatz in bürgerlicher Kleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Der Ausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das Vorzeigen der Polizeibeamte gefährdet wird (RdErl. d. Innenministeriums v. 28. Mai 2003 "Polizei-Dienstausweise, Kriminaldienstmarken und Visitenkarten")