Wie oft darf der Vermieter dem ganzen Haus Wasser abstellen?

4 Antworten

wenn es zur durchführung von Reparaturarbeiten notwendig ist dann darf auch das Wasser abgedreht werden.

Wenn es planbar ist muss man auch Bescheid geben

So oft, wie es nötig ist.

Ein Nachbar hat probleme im Bad.

Das wird der Grund sein.

Wenn Malleur ist, hat man selten Zeit, überall zu Klingeln und Bescheid zu sagen. Dann heißt es: In Keller laufen, den Haupthahn zudrehen und dann überlegen, wie es nun weiter geht.

Bei uns im Haus ist der Haupthahn für jeden Mieter jederzeit leicht zugänglich für Notfälle.

Wenn die Alternative ein Wasserschaden ist, bist du mit vorübergehend abgestelltem Wasser besser dran.

Auch, um solche Probleme zu beheben, ist es notwendig, das Wasser abzustellen, da man an den Leitungen generell nicht arbeiten kann, solange da Druck drauf ist.

So oft es erforderlich ist :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung das Wasser abstellen, den Fahrstuhl ausstellen oder Ähnliches?
Das Zurverfügungstellen der Versorgung wie Wasser, Gas und Heizung ist vom Vermieter als ordnungsgemäßer Mietgebrauch geschuldet.
Ein Abstellen ist nur in Ausnahmefällen zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen in Form der Reparatur oder Erneuerung möglich. Diese Maßnahmen müssen aber im Regelfall angekündigt werden. In § 555a Abs. 2 BGB heißt es dazu:
„(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.“
Ausnahmen gelten nur bei unerheblichen Einwirkungen auf die Mietsache oder sind bei nicht aufschiebbaren Arbeiten gegeben. Dies ist regelmäßig bei planbaren Arbeiten nicht der Fall.
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