Wie nennt man den Beruf, wenn man hinter dem Notruf sitzt?

6 Antworten

  • Bei der Polizei (110) sind es Polizeibeamte.
  • Bei der 112 sind es Leitstellendisponente die meistens Rettungsassistent oder Notfallsanitäter sind und bei der Frewilligen Feuerwehr sind/waren und dort die Qualifikation Gruppenführer haben.

Bei der Polizei sind es Polizeibeamte oder seltener Personen, welche über entsprechende Lehrgänge die Befähigung zum Leitstellendisponenten erworben haben.

Bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sprich bei Feuerwehr und Rettungsdienst, existieren teilweise noch reine Rettungsleitstellen, welche ausschließlich die Notrufe für den Rettungsdienst bearbeiten, zunehmend allerdings sogenannte integrierte Leitstellen (ILS), welche die Notrufe für die Feuerwehr und für den Rettungsdienst bearbeiten. Die reinen Rettungsleitstellen, sind ein Auslaufmodell. In einer reinen Rettungsleitstelle, genügt eine rettungsdienstliche Ausbildung, in der Regel als Notfallsanitäter oder als Rettungsassistent, wobei letzterer allerdings schon seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr neu ausgebildet wird!. Hinzu kommen Lehrgänge zum Leitstellendisponenten sowie in der Regel auch eine vorherige, mehrjährige Berufserfahrung. In integrierten Leitstellen bedarf es wegen der Bearbeitung von Notrufen aus beiden Bereichen einer rettungsdienstlichen und einer feuerwehrtechnischen Ausbildung plus ebenfalls entsprechender Lehrgänge und in der Regel vorheriger Berufserfahrung in der Feuerwehr, im Rettungsdienst oder in beiden Bereichen.

So genau kann man das allerdings hier abschließend nicht bis in das letzte Detail hinein sagen, da die entsprechenden Vorschriften Landesrecht sind und es demnach auch gewisse Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Notfallsanitäter: formal juristisch gemäß §8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ein Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer sowie die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes. In der Praxis: Volljährigkeit aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Abitur oder guter Realschulabschluss, Qualifikation als "Rettungssanitäter*in", Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zwei Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst. Die Ausbildung ist mit im Durchschnitt zehn Bewerbungen pro freien Ausbildungsplatz einfach so begehrt, dass die Rettungsdienste sich die besten Bewerber heraussuchen können.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Leitstellendisponent / Calltaker.

Ausbildung abhängig von Bundesland und Struktur der Leitstellen. Polizei hat eine eigene Leitstelle (110). Feuerwehr und Rettungsdienst bei uns in Ladenburg bspw. Zusammen in der integrierten Leitstelle. Voraussetzung hier:

  • Rettungssanitäter (520 Unterrichtseinheiten)
  • Leistellenlehrgang
  • Gruppenführer (freiwillige Feuerwehr)
  • und mind. Grundlehrgang freiwillige Feuerwehr.

Wie gesagt: Qualifikation kann von Leitstelle zu Leitstelle/Bundesland variieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Leitstellendisponent.

Für den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr sind es üblicherweise Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Gruppenführer Ausbildung und absolvierten Leitstellenlehrgang. Zum Teil wird auch die Ausbildung als Rettungsassistent oder Notfallsanitäter verlangt.

Vorausetzung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst?
Das „übliche“ was bei einer Berufsfeuerwehr verlangt wird, also

  • mind. Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit min. 2 jähriger abgeschlossener Berufsausbildung
  • Abgeschlossene Feuerwehrdienliche Berufsausbildung
  • Besondere sportliche Leistung
  • Dazu kommen Formalien wie z.B. die Staatsangehörigkeit eines EU Land, etc.
ichbineinkek95i 
Fragesteller
 25.02.2023, 21:05

Danke für die Information 🙏

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firemanairport  26.02.2023, 08:39

Das stimmt so nicht ganz, in Deutschland gibt es 242 Leitstellen für die 112, aber nur 110 Berufsfeuerwehren und wo keine Berufsfeuerwehren sind, sind auch keine Feuerwehrbeamte. Das was du beschreibst trifft größtenteils auf kreisfreie Städte mit Berufsfeuerwehr zu. Sonst sind die gängigen Anforderungen Rettungsassistent/ Notfallsanitäter und Gruppenführer bei der frewilligen Feuerwehr.

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OnePerson19  26.02.2023, 13:19
@firemanairport
und wo keine Berufsfeuerwehren sind, sind auch keine Feuerwehrbeamte.

Doch, zum Beispiel bei freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften wie es bei uns in der Stadt der Fall ist. Oder aber auch bei den Kreisen zum Beispiel für die Leitstelle, so wie es auch bei uns der Fall ist.

Es gibt garantiert Leitstelle wo irgendwas anders ist, deshalb habe ich auch von „üblicherweise“ gesprochen.

Gruppenführer bei der frewilligen Feuerwehr.

Ob der FF Gruppenführer ausreicht wäre ich mir nicht ganz so sicher, dürfte aber vmtl. je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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firemanairport  26.02.2023, 20:34
@OnePerson19

Hauptamtliche Kräfte einer FF sind im der Regel nicht verbeamtet. Und in den meisten Leitstellen in Kreisen ohne BF reicht der GF der FF aus, was auch sonst wenns keine Berufsfeuerwehrleute gibt...

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OnePerson19  26.02.2023, 22:40
@firemanairport
Hauptamtliche Kräfte einer FF sind im der Regel nicht verbeamtet.

Wenn ich mir mal die Brandschutzgesetze der Länder anschaue finde ich Regelungen wie diese in §10 BHKG NRW: „Für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr kann die Gemeinde hauptamtliche Kräfte einstellen, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind.“

Oder im bayrischen Feuerwehrgesetz heißt es dazu in Art. 12: „Ihre Kräfte sollen Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sein.“

Für Baden-Württemberg konnte ich jetzt auf die Schnelle so etwas nicht finden, jedoch konnte ich durchaus Freiwillige Feuerwehren mit HA Kräften finden die ihre Kräfte verbeamtet haben.

In §14 NBrandSchG heißt es dazu: „[…] sie sollen Beamtinnen oder Beamte sein.“

Ist halt die Frage, aus welchem Bundesland kommt dein Wissen zu dem Thema?

Thema Leitstelle,

In NRW bspw. heißt es dazu in §28 Abs. 3 BHKG: „Das Personal ist zu Beamten zu ernennen.“

was auch sonst wenns keine Berufsfeuerwehrleute 

Man spricht ja auch nicht von dem Gruppenführer BF sondern vom hauptamtlichen Gruppenführer.

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firemanairport  27.02.2023, 13:30
@OnePerson19

Okay, dann hab ich mich vertan, sorry... Ich kenne aber auch Frewillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften die nicht verbeamtet sind. Naja egal...

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Ich habe gerade einmal im Internet recherchiert und da stand, dass man diesen Beruf "Calltaker(in)" nennt

Ihre allgemeinen Kompetenzen, Ihren Orientierungssinn, Ihr geografisches Wissen und Ihre Kenntnis der Arbeitsweise der Hilfs- und Sicherheitsdienste und Notrufzentralen

Woher ich das weiß:Recherche