Wie kann ich eine eigene Bank gründen?

5 Antworten

Du leihst Dir von Deiner Oma, oder einem anderen Menschen der entsprechend betucht ist, 5 Mio. Mindestkapital, suchst Dir einen Mitstreiter, der im Bankwesen ausgebildet ist und gründest mit ihm die Gesellschaft, die sich um die Banklizenz bewirbt.

Nach ausführlicher Durchleuchtung der beteiligten Personen wird dann ggf. die Banklizenz erteilt. Die Starsumme muss natürlich um die 5,0 Mio. Mindestkapital höher sein, damit im Moment der Lizenzerteilung noch 5,0 Mio. Euro übrig sind.

Wenn es Dir nur darum geht ein Finanzinstitut zu haben, kannst du auch bei einerBank, die "White Label" Lösungen anbietet anklopfen.

Die stellen die Banklizenz und den notwendigen Hintergrund (EDV, Systemanbindungen usw) und Du gehst dann daran, Deine Zielgruppe zu erobern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du lässt das Unternehmen eintragen und machst los.

emib5  10.11.2021, 19:21

Nein, bei einer Bank ist das nicht so einfach.

Dafür braucht es Mindestkapital, eine entsprechende Qualifikation und eine Banklizenz.

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Unholdi  11.11.2021, 08:44
@emib5

Ja, natürlich musst Du die Grundvoraussetzungen erfüllen - aber zumindest gibt es wenn ich recht erinnere zum Einen eine Bank mit nur einem Vorstand/ Mitarbeiter und zum Anderen gilt weiterhin der Grundsatz, "was ist schon ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank"

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Die größte Hürde aber bildet für die meisten Menschen, die eine Bank eröffnen möchten, das erforderliche Eigenkapital. Soll die neu zu gründende Bank das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben, dann benötigt sie ein Eigenkapital von mindestens 5 Millionen Euro.

In Deutschland ist für die Beantragung einer Banklizenz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Die BaFin ist aus dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hervorgegangen. Wie ihr Name bereits andeutet, unterstehen nicht nur klassische Kreditinstitute ihrer Aufsicht. Vielmehr beaufsichtigt sie auch Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste, die nicht als klassische Bankgeschäfte gelten, so dass die BaFin als Allfinanzaufsichtsbehörde für die zunehmend vielfältigere Finanzbranche umfassend zuständig ist. So ist das Einlagengeschäft als klassische Banktätigkeit von der Aufsicht der BaFin erfasst, die Anlageberatung als Finanzdienstleistung und der Transfer von Geld oder Geldeswert als Zahlungsdienst.

Da das Risiko für die Finanzmarktstabilität sowie für den Verbraucherschutz je nach aufsichtspflichtiger Tätigkeit verschieden ist, stellt die Aufsicht auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Erteilung einer Banklizenz. Unabdingbar sind dabei stets

  • die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung,
  • ein belastbarer Geschäftsplan sowie
  • die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben und tätigkeitsbezogenen Compliance-Vorschriften. 

Auch bei diesen Kriterien gibt es jeweils qualitative Unterschiede. Während der Geschäftsleiter eines Kreditinstituts zum Beispiel belastbare Leitungserfahrung bei einem vergleichbaren Institut vorweisen muss, benötigt der Geschäftsleiter eines kleineren Zahlungsdienstleistungsinstituts lediglich angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in dem konkreten Bereich der geplanten Tätigkeit.

Du brauchst eine Banklizenz, deine fachliche Qualifikation (Studium) wird geprüft, du brauchst einen Standort, Mitarbeiter, techn. und fachliches know how und Geldgeber.