Wie ist die Strafe wenn man den Schaden eines Betruges wieder gut macht?

2 Antworten

Guten Tag!

In Prinzip haben Sie es bereits korrekt darstellt. Die Straftat wurde bereits in 6 Fällen begangen. Es liegt somit ein Betrug in 6 Fällen gemäß § 263 Abs. 1 StGB vor. Die Vorschrift sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Die Rückzahlung des durch Betrug erlangten Geldes ändert an der Verwirklichung des Tatbestandes nichts.

Die Strafverfolgungsbehörden brauchen eine Weile, den Fall zu überprüfen, wenn eine Anzeige gestellt wurde.

Es wirkt sich aber positiv auf die Ausgangslage aus, dass das Geld zurückgezahlt wurde. Wird das Hauptverfahren eröffnet könnte entweder

  • eine Geldstrafe verhängt werden (im Jugendstrafrecht wären es Sozialstunden)
  • das Verfahren nach § 153 StPO beziehungsweise § 153a StPO (vorläufig) mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt werden

Durch die Rückzahlung des Geldes kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu Gunsten des Angeklagten gemildert werden. Eine Freiheitsstrafe bei einem Ersttäter und dieser Sachlage halte ich hierbei für unwahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Die verhängung einer Strafe durch den Staat hat nichts mit der Wiedergutmachung eines zivilrechtlichen Schadens zu tun. Das kann strafmildernd berücksichtigt werden, muss es aber nicht, das macht die begangene Straftat ja nicht ungeschehen.


Hekknoway 
Fragesteller
 23.04.2024, 18:36

Ist bei einem Betrug aber nicht gerade der entstandene Schaden zusätzlich essenziell für die Staatsanwaltschaft o.ä z.B wenn man das Opfer finanziell bei der Tat stark belastet hat oder was auch immer...? Dann muss es im umkehrschluss ja wichtig sein ob das Geld zurück überwiesen wurde

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