Wie kann ich ggf. rechtlich gegen Drohungen von Gewalt beim Nachbarn vorgehen?

7 Antworten

Du schreibst ja selbst, daß deine Verlobte den Mund nicht halten konnte. Kannst du dir vorstellen, daß diese Leute sich umgekehrt von einer "Gutbürgerin", wie du deine Freundin und dich siehst, auch angegriffen gefühlt haben? Zwar nur verbal- du schreibst nämlich interessanterweise nicht, was deine Freundin zu dir gesagt hat in Hörnähe der Gäste deines Nachbarn.

Ich würde den Ball mal flach halten, mein eigenes und das Verhalten meiner Freundin überdenken und dann Ruhe geben.

Ihr wohnt erst kurz da und macht euch ggf. eueren Nachbarn, der nun vlt., nicht euerem Weltbild entspricht, zum "Feind".

Was soll mit dem Baby sein? Wenn es euch nun dort nicht mehr gefällt zieht um, in ein Haus mit Consierge und Sicherheitsdienst- muss man sich nur leisten können.

Havenari  20.03.2022, 13:11

So wirklich zurückhaltend ist der FS in seinen Äußerungen auch nicht.

https://www.gutefrage.net/frage/ich-bin-fuer-meine-verlobte-nur-noch-zahlschwein-und-klagemauer-hochzeit-absagen

Und wenn der seine Holde als "nicht zimperlich" bezeichnet, werden deren Äußerungen möglicherweise auch im justiziablen Bereich gelegen haben.

2
sassenach4u  20.03.2022, 19:46
@Havenari

Okay, ich habe nicht in sein Profil geschaut- ich denke, wir sind uns einig: das arme kommende Kind!

1

Du solltest aus einer Mücke keinen Elefanten machen! Das waren die Gäste deines Nachbarn und wie du selbst schon schreibst, hat deine Verlobte sich schon unklug verhalten, in dem sie hörbar mit dir über diese Gäste sprach.

Sowas klärt man, wenn überhaupt, mal mit dem Nachbarn, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt, aber ganz gewiss nicht mit einer Strafanzeige.

Ohne Beweise und zuverl. Zeugen wird das nichts. Die Anzeige bei der Polizei ginge ins Leere (Anzeige gegen unbekannt).

THEnewPROF 
Fragesteller
 19.03.2022, 23:11

Leider realität und dann fragen sich die Menschen, warum man selbstjustiz ausübt.

0

Nein, das muss man sich nicht bieten lassen. Bei einer Androhung von Gewalt (Körperverletzung) macht sich die Person strafbar. Steht so im StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html

Also unmissverständlich sagen, dass das zu unterbleiben hat. Ansonsten Strafanzeige.

THEnewPROF 
Fragesteller
 19.03.2022, 23:01

Könnten wir es morgen bei der Polzei melden? Also im Revier mit denen sprechen?

0
SuperKuhnibert4  19.03.2022, 23:03
@THEnewPROF

Ja klar. Wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht, dann muss die Polizei das aufnehmen und gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Du musst nicht mal bis morgen warten, du kannst direkt jetzt dort anrufen.

0
THEnewPROF 
Fragesteller
 19.03.2022, 23:33

bringt ja nichts

0
THEnewPROF 
Fragesteller
 19.03.2022, 23:34
@THEnewPROF

Ohne Beweise und zuverl. Zeugen wird das nichts. Die Anzeige bei der Polizei ginge ins Leere (Anzeige gegen unbekannt).

0
SuperKuhnibert4  19.03.2022, 23:36
@THEnewPROF

Warum soll das nichts bringen? Straftat ist Straftat und wer sie begeht muss mit den Konsequenzen rechnen. Wie willst du sonst dagegen ankommen?

0
SuperKuhnibert4  19.03.2022, 23:42
@THEnewPROF

Du und deine Frau können es bezeugen. Und das ist ausreichend. Es gibt und gab schon viele Straftaten, die durch so eine Gegebenheit geahndet wurden. Eine Straftat ist selbst dann eine Straftat, wenn sie keiner bezeugen kann.

0
SuperKuhnibert4  19.03.2022, 23:44
@THEnewPROF

Weil du das meinst? Nö, das glaube ich nicht. Denn die Staatsanwaltschaft wird erst mal davon ausgehen, dass du keine Anzeige erstatten würdest, wenn nicht wirklich etwas vorgefallen wäre. Denn dann würdest du dich wiederum ja selbst strafbar machen.

0

So viele Worte, so wenig Sinn.

diesmal hat mich das Aussehen dieser Menschen leider in der Annahme bestätigt

Ja, nee, is klar.

Get a life.