Wie kann ich ggf. rechtlich gegen Drohungen von Gewalt beim Nachbarn vorgehen?
Wir hatten folgende Situation. Eigentlich habe ich keine Vorurteile, aber diesmal hat mich das Aussehen dieser Menschen leider in der Annahme bestätigt, dass sie zur Gewalt neigen.
Wir hatten heute ich nenne sie mal 'Gestalten' bei uns in der Nachbarschaft als Besucher. Kleidung und Haarstil haben mich an Leute aus der Hooligan Szene erinnert.
Meine Verlobte ist auch schwanger und deshalb könnte jede Art von Gewalt dem Ungeborenen schaden.
Wir kamen vom Einkaufen und wollten in unsere Wohnung. Die Besucher der Nachbarn standen vor der Tür und meine Verlobte meckert manchmal ein bisschen hat aber keinen von denen angemeckert, sondern nur mit mir geredet. Als die an uns vorbei gingen sagte eine Frau von denen provokativ zu meiner Verlobten: ''Gibst mir deine Nummer''.
Meine Verlobte ist nicht zimperlich und hat sie laut angemeckert, was das soll und ich sagte, wenn das hier nicht aufhört, rufe ich die Polizei.
Anscheinend hat das einen von denen derart provoziert, dass er sich neben mir aufbaute und eine drohende Stellung einnahm. Nach dem Motto ''rufst du Sie bist du einen Kopf kürzer''
Die Frau kam auch nochmal zurück und drohte meiner Verlobten ihr die Brille aus dem Gesicht zu schlagen. Danach gingen Sie weiter.
Muss man sich sowas im eigenem Zuhause bieten lassen? Wir sind in dem Haus gerade erst eingezogen. Die Gegend ist keine verrufene Gegend. Sehr ruhig. Wie können wir uns vor weiterer Gewalt in der Art schützen? Die Gastgeber sind unsere Direkten Nachbarn der Wohnung nebenan. Was ist mit dem Baby von uns? Wir können doch nicht in Angst leben.
7 Antworten
Du schreibst ja selbst, daß deine Verlobte den Mund nicht halten konnte. Kannst du dir vorstellen, daß diese Leute sich umgekehrt von einer "Gutbürgerin", wie du deine Freundin und dich siehst, auch angegriffen gefühlt haben? Zwar nur verbal- du schreibst nämlich interessanterweise nicht, was deine Freundin zu dir gesagt hat in Hörnähe der Gäste deines Nachbarn.
Ich würde den Ball mal flach halten, mein eigenes und das Verhalten meiner Freundin überdenken und dann Ruhe geben.
Ihr wohnt erst kurz da und macht euch ggf. eueren Nachbarn, der nun vlt., nicht euerem Weltbild entspricht, zum "Feind".
Was soll mit dem Baby sein? Wenn es euch nun dort nicht mehr gefällt zieht um, in ein Haus mit Consierge und Sicherheitsdienst- muss man sich nur leisten können.
Okay, ich habe nicht in sein Profil geschaut- ich denke, wir sind uns einig: das arme kommende Kind!
Du solltest aus einer Mücke keinen Elefanten machen! Das waren die Gäste deines Nachbarn und wie du selbst schon schreibst, hat deine Verlobte sich schon unklug verhalten, in dem sie hörbar mit dir über diese Gäste sprach.
Sowas klärt man, wenn überhaupt, mal mit dem Nachbarn, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt, aber ganz gewiss nicht mit einer Strafanzeige.
Ohne Beweise und zuverl. Zeugen wird das nichts. Die Anzeige bei der Polizei ginge ins Leere (Anzeige gegen unbekannt).
Leider realität und dann fragen sich die Menschen, warum man selbstjustiz ausübt.
Nein, das muss man sich nicht bieten lassen. Bei einer Androhung von Gewalt (Körperverletzung) macht sich die Person strafbar. Steht so im StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html
Also unmissverständlich sagen, dass das zu unterbleiben hat. Ansonsten Strafanzeige.
Könnten wir es morgen bei der Polzei melden? Also im Revier mit denen sprechen?
Ja klar. Wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht, dann muss die Polizei das aufnehmen und gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Du musst nicht mal bis morgen warten, du kannst direkt jetzt dort anrufen.
Ohne Beweise und zuverl. Zeugen wird das nichts. Die Anzeige bei der Polizei ginge ins Leere (Anzeige gegen unbekannt).
Warum soll das nichts bringen? Straftat ist Straftat und wer sie begeht muss mit den Konsequenzen rechnen. Wie willst du sonst dagegen ankommen?
Du und deine Frau können es bezeugen. Und das ist ausreichend. Es gibt und gab schon viele Straftaten, die durch so eine Gegebenheit geahndet wurden. Eine Straftat ist selbst dann eine Straftat, wenn sie keiner bezeugen kann.
Weil du das meinst? Nö, das glaube ich nicht. Denn die Staatsanwaltschaft wird erst mal davon ausgehen, dass du keine Anzeige erstatten würdest, wenn nicht wirklich etwas vorgefallen wäre. Denn dann würdest du dich wiederum ja selbst strafbar machen.
So viele Worte, so wenig Sinn.
diesmal hat mich das Aussehen dieser Menschen leider in der Annahme bestätigt
Ja, nee, is klar.
Get a life.
So wirklich zurückhaltend ist der FS in seinen Äußerungen auch nicht.
https://www.gutefrage.net/frage/ich-bin-fuer-meine-verlobte-nur-noch-zahlschwein-und-klagemauer-hochzeit-absagen
Und wenn der seine Holde als "nicht zimperlich" bezeichnet, werden deren Äußerungen möglicherweise auch im justiziablen Bereich gelegen haben.