Ist eine Bewährung möglich?

7 Antworten

Man kann nur hoffen, dass du wieder eine Gefängnisstrafe bekommst, denn die Allgemeinheit muß vor dir geschützt werden!! Du bist mehrfacher Wiederholungstäter und wirst keinen milden Richter mehr finden, der Mitleid mit dir hat. Das ist auch gut und richtig so!

Du hast aus den Vorstrafen nichts gelernt. Warum sollte man also Mitleid mit dir haben? Hattest DU jemals Mitleid mit deinen Opfern?? Denkst du überhaupt an sie, wie verzweifelt sie vielleicht sind und welche Konsequenzen es für sie hat, von dir betrogen worden zu sein? Vielleicht geraten sie deinetwegen in Schulden, können ihre Miete nicht bezahlen usw. Das scheint dir alles gleichgültig zu sein!

Das Leben dreht sich nicht alleine um dich! Das mußt du ganz schnell lernen! Warum sollte man noch Rücksicht auf dich nehmen, wenn du keine Rücksicht auf deine Opfer nimmst?

Der Unfall und der Tod deines Vaters sind keine Rechtfertigungen, Entschuldigungen oder Ausreden für deine Straftaten. Es gibt Menschen, die viel schlimmere Schicksalsschläge erlitten haben und trotzdem nicht straffällig geworden sind.

Neben deiner Kriminalität hast du offensichtlich noch ein Problem: Spielsucht. Hoffentlich bist du deswegen bereits in Therapie!

Das Strafmaß können wir dir nicht nennen, weil wir die Tatumstände, den angerichteten Schaden und deine Vorstrafen nicht kennen.

Wenn es tatsächliche Gefängnis ohne Bewährung gibt? 

Das ist zu erwarten. Dann gehst du halt ins Gefängnis. Lernen durch Schmerzen ist mit die effektivste Lernmethode.

Du solltest überlegen, ob dein Weg der richtige ist. Es gibt Besseres, als seine Zeit hinter Gittern zu verbringen.

Aufgrund deiner Vorgeschichte müsste das Gericht Dir eigentlich einen notwendigen Verteidiger ("Pflichtveteidiger") bestellt haben. Ist das nicht geschehen? Ohne nähere Kenntnisse des Einzelfalls können wir hier nur Mutmaßungen anstellen und allgemeine Antworten abgeben. Konkrete Antworten bekommst du von deinem Anwalt.

Bei 10-fachem Betrug mit einem Gesamtschaden von EUR 4.000 und deinen einschlägigen Vorstrafen ist es grundsätzlich möglich, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe bestimmen wird. Grundsätzlich kommt beim Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren in Betracht, in besonders schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Was du genau bekommst hängt von vielen weiteren Umständen ab, insbesondere davon ob ein besonders schwerer Fall vorliegt oder nicht.

Ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist in § 56 StGB geregelt:

  • Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr setzt Bewährung voraus, dass zu erwarten ist, dass die Verurteilung dir als Warnung dienen wird und du künftig keine weiteren Straftaten begehen wirst.
  • Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren setzt Bewährung voraus, dass nach "der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilen besondere Umstände vorliegen", die für die Bewährung sprechen.

Bei beiden Regelungen sieht es für dich ehrlich gesagt eher schlecht aus.

Wenn du verurteilt wirst, kannst du natürlich Berufung oder Revision einlegen.

Mit einer Bewährungsstrafe kannst Du nicht mehr rechnen, Du hast Dir ja alle Mühe gegeben damit es soweit kommt.

Wie hoch die Strafe ausfallen wird kann man ohne genauere Kenntnisse nur mit einer Kristallkugel beantworten.

Ich bin mehrfach vorbestraft

sag mir einen Grund um da Bewährung per Urteil zu geben! DU hast nix gelernt, ergo wirst es hinnehmen müssen.