Wie beweist man vor Gericht eine kalte Wohnung?

2 Antworten

Das kann man eigentlich nur mit einer registrierenden Messung bewerkstelligen.

Allerdings muss der Aufbau der Registriereinheit vom beiden Parteien zuvor abgestimmt sein.

Es ist nämlich nicht unerheblich, in welcher Höhe und an welchem Punkt im Raum gemessen wird.

Dadurch, dass die Messung letztlich im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwandt wird oder als amtliche Messung bewertet werden kann, stellt das eichrechtliche Anforderungen an den Aufbau der Messung und deren Komponenten.

Dann kommen noch individuelle Dinge hinzu wie:

  • Was für den einen zu kalt ist, empfindet der andere es als ausreichend warm
  • Manche verstehen nicht die Wirkungsweise von Thermostatventilen und/oder Arbeitsweise von Fußbodenheizungen, wo es leicht zu Bedienungsfehlern kommt
  • Auch ist es so, dass Heizungen im Regelfall automatisch geregelt sind, d. h. sie schalten selbsttätig ein und aus und passen die Vorlauftemperatur der Außentemperatur automatisch an.

Also eine nicht ganz einfache Angelegenheit.

Ein Thermometer kaufen und die Temperaturen dokumentieren.