Wer bekommt die Wohnung?

5 Antworten

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Fall 1: Wenn die Scheidung stattfindet, wer lebt in der Wohnung und wer muss ausziehen?

Hier muss unterschieden werden: Trennungszeit oder nach der Scheidung, sowie Mietwohnung oder Eigentum und wer genau ist Eigentümer.

Auch wenn z.B. der Ehemann alleiniger Eigentümer der Wohnung ist, kann es dennoch sein, dass die Frau samt Kindern in der ehelichen Wohnung bis zur Scheidung verbleiben kann, wenn es letztendlich über ein Gericht entschieden werden muss. Nach der Scheidung muss sie dann selbstverständlich ausziehen und er kann sein Eigentum wieder alleine nutzen.

Hier spielen also letztendlich auch die Kinder eine Rolle. Bleiben sie bei ihr am Ende, aber es ist ihnen absolut unmöglich unter einem Dach bis zur Scheidung zu leben, dann kann sie einen Antrag auf Nutzung der ehelichen Wohnung stellen. Sie zahlt ihm dann Miete, er wohnt woanders, wenn dem Antrag statt gegeben wird.

Sie könnten natürlich auch die Trennungszeit gemeinsam in der Wohnung verbringen, wenn es die Räumlichkeiten her geben und wenn sie sich trotzdem noch halbwegs verstehen.

Fall 2: Es gibt keine Kinder, aber die Mutter ist schwanger.

Auch hier gilt: egal wessen Eigentum es ist, in der Trennungszeit kann er sie nicht einfach vor die Tür setzen. Ob sie in dem Fall allerdings die Wohnung für die Zeit der Trennung zugesprochen bekommen würde, sei mal dahin gestellt.

Nach der Scheidung aber auch hier: sie muss sich etwas anderes suchen. Allerdings "darf" er neben dem Kindesunterhalt ja auch Betreuungsunterhalt für sie zahlen. Und da kann Wohneigentum, je nachdem was noch an Raten vorhanden ist, eher ein Vorteil für sie werden...

Fall 1 und Fall 2 : Der Mann hat den Anspruch darauf

Wenn er alleiniger Eigentümer ist, ändert auch die Scheidung nichts daran. Egal wie schwanger die Frau ist, der Mann bestimmt (er kann ihr die Wohnung natürlich netterweise zur Miete überlassen, muss er nicht)

Die Wohnung behält der Eigentümer. Sie gehört ihm, er steht im Grundbuch.

Vielleicht mag er sie an seine Ex vermieten, wenn die eine gute Mieterin ist und pünktlich die Miete überweist.

  1. wenn es seine wohnung ist, wird sie wohl gehen müssen. wenn er die kinder behalten will, dann wird ihm umso mehr daran liegen das sie geht.
  2. es ist noch immer seine wohnung, sie wird sich also eine neue wohnung suchen müssen und ausziehen. wo das kind nach der geburt dann lebt wird im notfall ein gericht entscheiden müssen.

wenn die wohnung dem mann gehört, hat die frau pech und muss sich ne neue suchen. egal ob kinder vorhanden sind, oder nicht.

der mann kann sie ihr höchstens aus guten willen überlassen/vermieten. ein recht drauf hat sie nicht.


adelaide196970  19.04.2023, 19:30

doch, wenn es eine "eheliche" Wohnung ist, dann hat die Ehefrau die selben Rechte an der Wohnung. Anders bei Nichtehelichen Leuten.

0
Jarra002 
Fragesteller
 19.04.2023, 19:34
@adelaide196970

Wer entscheidet darüber, ob die Wohnung eine eheliche oder nicht ist?

0
adelaide196970  19.04.2023, 19:38
@Jarra002

wie ich schon sagte, wenn zwei verheiratet sind, dann gilt die Wohnung als eheliche Wohnung und beide haben die selben Rechte. Aber wie du im letzten Satz sagtest, es wäre das "Eigentum" des Ehemannes, dann wird sie wohl gehen müssen, aber es wird trotzdem Komplikationen geben, da Zugewinngemeinschaft wohl besteht.

0
ntech  19.04.2023, 19:52
@adelaide196970

Nope.

Meine ehemalige Gattin hatte eine Wohnung geerbt, also eindeutig ihr Eigentum. Ich habe eine viertelmillion in das Haus gesteckt. KEIN Zugewinn!

0
ntech  19.04.2023, 19:55
@adelaide196970

Nein, das Ding gehört ihr - genau so als wenn es ihr vor der Ehe gehört hätte. Was immer ich "einbaue" gehört ihr ebenfalls. Fertig. Isso! (ich beschwere mich nicht!)

2