Betreuer hat krankem und behinderten Klienten nicht geholfen, könnte dann die Mutter dieser Person jetzt einen Schadenersatz einklagen?
Die frage dreht sich darum, ob ein Dritter (in diesem Fall die Mutter des ehemals Betreuten) einen Schadenersatzanspruch gegen einen Berufsbetreuer bzw. des Betreuungsvereins geltend machen könnte?
Dabei geht es um einen 23-jährigen, welcher unter psychiatrischen Problemen leidet, behindert ist (gdb 50%) und bis dato bei der Mutter wohnt. Dieser junge Mann wurde direkt mit 18 unter Betreuung gestellt und erst 4 Jahre später wurde die Betreuung aufgehoben.
Bezüglich des Schadens geht es darum, dass dieser Mann bei der Wohnung der Mutter Schaden aufgrund seiner Behinderung verursacht hat. Sagen wir mal er ist Autistisch und hat am Dachboden einen Pool aufgestellt und mit Wasser befüllt. Der Boden ist dann teilweise eingestürzt und ist in ein darunterliegendes Zimmer gekracht. Unter diesem Zimmer war noch eine Wohnung und das Wasser ist in diese heruntergeflossen. Es ist dementsprechend Schaden entstanden.
Der junge Mann hat auch noch andere Schäden verursacht. Er nahm Drogen und hat dabei die Küche 'ein wenig' abgebrannt. Beim Kochen sind ihm immer wieder Sachen heruntergefallen. Die Wohnung wurde sehr vermüllt und es ist eine Kernsanierung fällig!
Nur die Mutter steht im Mietvertrag. Der Betreuer hat alles der Mutter überlassen und entzog sich seiner Verantwortung. Der Betreuer hat dem Betroffenen keine Wohnung gesucht und drängte der Mutter, dass er weiterhin bei ihr wohnen sollte. Es gingen mehrere Beschwerden beim Gericht ein, jedoch gab es keinen Betreuerwechsel und es wurde auf Beschwerden nicht eingegangen.
Der Vermieter zieht jetzt die Mutter in Verantwortung für die Schäden die ihr Behinderter Sohn verursacht hat. Laut einem Gutachten ist eine Kernsanierung der Wohnung nötig mit zusätzlichen Reparaturen und Schadenersatz wegen Mietverlust (weil mehrere Wohnungen nicht vermietet werden konnten/können). Es wird ein Schaden auf ca. 90.000€ geschätzt + 30.000€ für bereits entgangene Mieteinnahmen. Beide sind mittellos und können nicht zahlen, die Mutter befindet sich bereits in Konkurs.
In diesem Fall wurde praktisch die Mutter und der Vermieter aufgrund Pflichtverletzung des Betreuers geschädigt. Der Sohn ist erwerbsunfähig und kann am wenigsten dafür.
Der Betreuer ist weg und fühlt sich nicht dafür verantwortlich.
Was ist in so einem Fall zu tun?
8 Antworten
Der Betreuer ist namentlich bekannt.
Bei einer mittellosen Person hilft kein Titel. Selbst wenn man sie verurteilen sollte.
Sie braucht einen Anwalt. Wer dafür verantwortlich ist, wird das Gericht entscheiden.
FZ
... Wohnungsgeber war ja Mami und wenn die das so händelt, ist es allein ihr Problem.
Zudem wird sie ein private Haftpflichtversicherung haben und möge somit ihren Berater/Makler einbinden.
Wo nichts zu holen ist, wird ja der Vermieter auch nichts holen/bekommen, wie denn auch?
Und wie hätte der Betreuer das verhindern sollen?
Dann müsste er den jungen Mann ja in eine geschlossene Anstalt einweisen lassen, um solche Ausfälle zu verhindern.
Bei einem GdB von 50 wird der Betreuer ja keine 24 Stunden überwachungspflicht für den jungen Kerl haben. Insofern werden da wohl auch keine Schadenersatzansprüche durchsetzbar sein.
Das der Vermieter sich an die Mutter wendet ist auch korrekt, sie ist die Mieterin und hat die Mietsache pfleglich zu behandeln. Wenn sie dann ihren Sohn darin leben lässt dann ist das, auch wenns assi klingt ihr eigenes Pech.
Ich verstehe nicht ganz, wie es möglich ist, dass ein Betreuer der Angehörigen (hier Mutter) vorschreibt, wo der Sohn zu leben hat?
In wie fern gab es Beschwerden? Was beeinhalteten diese?
Gab es einen Betreuungsvertrag? Welche Aufgaben standen dort drin?
Ja habe ich verstanden
Mal fern ab, dass auch ein Betreuer eben nur ein Betreuer und kein Verwalter von persönlichen Belangen ist, warum schreibt er dann der Mutter vor wo der zu Betreuenden zu leben hat?
Der Betreuer hat nicht die Mutter sondern den Sohn betreut.