Wer kommt für Schäden auf, die eine geistig Behinderte verursacht wenn keine Haftpflichtversicherung besteht?
Die Schwester einer Bekannten hat eine Schwerbehinderung und lebt derzeit mit in der Wohnung meiner Bekannten. Diese Schwester ist 23, hat keinen gesetzlichen Betreuer und hat keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern. Sie ist mittellos und arbeitete bisher nur in Werkstätten für Behinderte. Ihr Leben regelt sie eigentlich allein trotz ihrer Behinderung, nur sie wurde eben obdachlos und kam dann bei ihrer Schwester unter.
Bezogen auf die Behinderung ist sie aber nicht zu 100% behindert. Vor einigen Jahren musste sie mal einen IQ-Test machen mit dem Ergbenis von nur 68 IQ-Punkten. Deshalb wurde sie damals als leicht retardiert eingestuft. Sie hat zudem noch eine psychische Behinderung und hat deshalb 50% Behinderung gehabt. Sie hat einen Schulabschluss mit 2er-Schnitt geschafft und wurde hinterher arbeitslos.
Was ich damit sagen will, ist das sie mittellos ist, nicht in der Lage ist am 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten und deshalb für die Schäden nicht selbst aufkommen kann. Sie hat nicht einmal eine Haftpflichtversicherung.
Zu den Schäden kam es, indem ihr die Badewanne in der Wohnung ihrer Schwester übergelaufen ist und das Wasser dann bei den Nachbarn unten durch die Decke getropft ist. Dabei ist das Wasser auf das Parkett und mehrere Elektrogeräte getropft (u.a. Flat-Screen und XBox). Dabei ist ein Schaden von mindestens 10.000€ entstanden. Die Frage ist jetzt wer für die Schäden aufkommt? Die behinderte Schwester kann nicht dafür aufkommen da sie bereits Schulden hat und von nur 70 Euro Taschengeld lebt.
12 Antworten
Der Geschädigte kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und am Ende steht ein vollstreckbarer Titel. Dieser ist 30 Jahre lang gültig. Kommt die Person irgendwann innerhalb dieser 30 Jahre zu Geld, z.B. durch ein Erbe, kann der Titel dadurch bedient werden.
Wenn sie mittellos ist, kann auch nicht gepfändet werden.
Das Opfer bleibt somit auf dem Schaden sitzen.
Es gibt hier ja schon ne Menge richtiger Antworten: Wie die Wohngebäude würde erst einmal zahlen und ggfls. Regress nehmen (aber eher nicht). Und wo nix zu holen ist gibt es eben nix.
Trotzdem würde ich die Situation mal mit dem Sozialdienst beim Rathaus klären. Denn jeder H4 Empfänger bekommt sowas wie die Private Haftpflicht bezahlt und ich denke sie sollte nicht schlechter gestellt sein. Auch würde ihr sicherlich noch das eine oder andere zustehen. Nur kann sie das nicht selber regeln sondern die Schwester oder sonst jemand wäre in der Pflicht die Dinge mal aufzuarbeiten.
Wenn der Verursacher nicht zahlen kann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Der Geschädigte kann sich einen Titel besorgen und darauf hoffen, dass der Verursacher irgendwann mal zu Geld kommt.
Wenn sie keinen gesetzlichen Betreuer hat, dann wird sie wohl trotz ihrer Behinderung als voll geschäftsfähig eingestuft.
Gleichzeitig ist sie aber wohl mittellos.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt und sich vielleicht einen vollstreckbaren "Titel" besorgt. Das kostet ihn nicht viel, ist aber 30 Jahre gültig. Sollte deine Bekannte also irgendwann mal zu Geld kommen, und sei es durch einen Lottogewinn, bekommt er seinen Schaden ersetzt.
Ich würde dieser Bekannten erklären, wofür eine Haftpflichtversicherung gut ist, und sie davon überzeugen, eine abzuschließen! ... Wenn es nicht überhaupt eine gute Idee wäre, wenn sie einen Betreuer bekäme. Ob das so ist, kann ich natürlich nicht entscheiden. Aber darüber anchdenken sollte man mal.
Eine Haftpflichtversicherung kostet pro Jahr ca. 50€....aber das ist ja nun zu spät.
Es ist vermutlich wie oft. Das Opfer bleibt auf dem Schaden sitzen.
Wenn er zu geizig war sich eine eigene Sachversicherung (Hausrat, Gebäude) zuzulegen...