Wer kommt für Schäden auf, die eine geistig Behinderte verursacht wenn keine Haftpflichtversicherung besteht?

12 Antworten

Der Geschädigte kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und am Ende steht ein vollstreckbarer Titel. Dieser ist 30 Jahre lang gültig. Kommt die Person irgendwann innerhalb dieser 30 Jahre zu Geld, z.B. durch ein Erbe, kann der Titel dadurch bedient werden.

Wenn sie mittellos ist, kann auch nicht gepfändet werden.

Das Opfer bleibt somit auf dem Schaden sitzen.

Valnar25  23.10.2019, 19:26
Das Opfer bleibt somit auf dem Schaden sitzen.

Wenn er zu geizig war sich eine eigene Sachversicherung (Hausrat, Gebäude) zuzulegen...

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Detlef32  24.10.2019, 00:35
@Valnar25

Oder eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall.

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Valnar25  24.10.2019, 13:15
@Detlef32

Was in diesem Fall aber die wesentlich(!) schlechtere Option ist.

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Detlef32  25.10.2019, 00:31
@Valnar25

Nur wenige Schäden fallen unter eine Sachversicherung also ist Forderungsausfall als Sicherheitsnetz immer gut.

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Valnar25  25.10.2019, 08:49
@Detlef32

Natürlich ist eine Haftpflicht mit Forderungsausfall uneingeschränkt zu empfehlen. Was aber nichts daran ändert, dass Fälle wie hier geschildert über Sachversicherungen versichert sind und das tausend Mal besser.

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Es gibt hier ja schon ne Menge richtiger Antworten: Wie die Wohngebäude würde erst einmal zahlen und ggfls. Regress nehmen (aber eher nicht). Und wo nix zu holen ist gibt es eben nix.

Trotzdem würde ich die Situation mal mit dem Sozialdienst beim Rathaus klären. Denn jeder H4 Empfänger bekommt sowas wie die Private Haftpflicht bezahlt und ich denke sie sollte nicht schlechter gestellt sein. Auch würde ihr sicherlich noch das eine oder andere zustehen. Nur kann sie das nicht selber regeln sondern die Schwester oder sonst jemand wäre in der Pflicht die Dinge mal aufzuarbeiten.

Wenn der Verursacher nicht zahlen kann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.

Der Geschädigte kann sich einen Titel besorgen und darauf hoffen, dass der Verursacher irgendwann mal zu Geld kommt.

Wenn sie keinen gesetzlichen Betreuer hat, dann wird sie wohl trotz ihrer Behinderung als voll geschäftsfähig eingestuft.

Gleichzeitig ist sie aber wohl mittellos.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt und sich vielleicht einen vollstreckbaren "Titel" besorgt. Das kostet ihn nicht viel, ist aber 30 Jahre gültig. Sollte deine Bekannte also irgendwann mal zu Geld kommen, und sei es durch einen Lottogewinn, bekommt er seinen Schaden ersetzt.

Ich würde dieser Bekannten erklären, wofür eine Haftpflichtversicherung gut ist, und sie davon überzeugen, eine abzuschließen! ... Wenn es nicht überhaupt eine gute Idee wäre, wenn sie einen Betreuer bekäme. Ob das so ist, kann ich natürlich nicht entscheiden. Aber darüber anchdenken sollte man mal.

Eine Haftpflichtversicherung kostet pro Jahr ca. 50€....aber das ist ja nun zu spät.

Es ist vermutlich wie oft. Das Opfer bleibt auf dem Schaden sitzen.