Abschleppkosten - Wer muss zahlen - Verantwortlicher Fahrer im der Türkei?
Hallo, ich habe vor einigen Monaten mein Auto an einen Bekannten verliehen. Jetzt habe ich einen Gebührenbescheid von der Behörde bekommen, zur Tatzeit furh allerdings der Bekannte, welcher in der Türkei lebt.
Da ich ihn derzeit nicht erreichen kann, frage ich mich, ob ich seine Daten als Fahrer einfach an die Behörde weiter geben darf oder ob ich für die Kosten aufkommen muss?
3 Antworten
Genau, im Anhörungsbogen den angeben an dem Du das Fahrzeug verliehen hast.
Da wirst Du erstmal die Gebühren zahlen müssen und dann von deinem Bekannten zurückfordern.
Das scheint unter "dumm gelaufen" zu fungieren. Dein Auto, Deine Verantwortung, Deine Kosten.
Du musst doch davon gewusst haben, dass Dein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Das muss dann doch auch wieder ausgelöst worden sein - von Dir. Also kannst Du nicht so ahnungslos sein, wie Du jetzt vorgibst.
Das Fahrzeug wurde versetzt - es musste scheinbar nicht abgeholt werden. Ein doch ziemlich unnötiger Kommentar von dir. Aber daran sieht man, dass manche Menschen einfach nur eklig sind. Danke
Im ruhenden Verkehr (Parken) bezahlt am Ende der Halter (Du). Da es hier, im Gegensatz zum Blitzer, kein Beweisfoto des Fahrers gibt, musst Du bezahlen. Das Geld kannst Du Dir dann natürlich vom Bekannten zurückholen.
Leider gibt es da keinen Anhörungsbogen wie bei einem Bußgeldbescheid. Dann kann ich die Daten einfach ohne Bogen mitteilen? Oder darf ich die Daten nicht weiter geben?