Scheidung, Frau will dass der Mann die Wohnung innerhalb 2 Wochen verlässt?

2 Antworten

Sie kann nicht verlangen , dass er auszieht. Es ist die gemeinsame eheliche Wohnung.

Wenn man sich nicht einigen kann, werden wohl beide ausziehen müssen. Fraglich ist dann auch noch, ob der Vermieter mitspielt , dass die Wohnung nur noch auf einen läuft und er den anderen aus dem Mietvertrag entläßt.

Nosteam6464 
Fragesteller
 29.07.2019, 21:04

Hi Beaffee,

Vielen dank für deine Antwort.

Wie läuft es in dem Fall mit den Möbeln aus? Gibt es klar geregelt Regeln?

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BEAFEE  29.07.2019, 21:04
@Nosteam6464

Auch da müssen sich die beiden einigen, wer was mitnimmt und gerecht aufteilen oder in Geldwert auszahlen

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Hallo, wenn der Mietvertrag auf beide läuft hat die Ehefrau gar nichts zu verlangen. Es macht natürlich keinen Sinn eine Gemeinschaft wider Willen fortzuführen.

Der Hauseigentümer kann einen von beiden bei Auszug aus dem Mietvertrag entlassen. Das liegt im Ermessen des Vermieters.

Aus meiner Sicht ist eine gemeinsame Kündigung anzustreben und die Möbel gerecht aufzuteilen. Nimmt jeder eine eigene Wohnung halte ich das für einen sinnvollen Neuanfang ohne Erinnerungen an die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung.

Muss die Verteilung der Möbel und das Kündigungsprocedere per Anwalt bzw. gerichtlich geklärt werden, so wird es teuer. Dann könnt ihr die Möbel gleich wegwerfen...

LG Peter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung