Wenn das Opfer nicht lacht, war der Witz nicht witzig.


29.01.2024, 19:42

Also mit Opfer meine ich nur das Opfer selbst und nicht die Mitmenschen (die auch lachen könnten, aber das Opfer dies für unlustig hält).

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja, der Täter kann heulen gehen, aber unlustig bleibt unlustig. 63%
Eher ja, aber es kommt darauf an. 25%
Nein, der Täter soll sich nicht demütigt fühlen. 13%
Eher nein, aber es kommt darauf an. 0%

2 Antworten

Eher ja, aber es kommt darauf an.

Nämlich, ob das "Opfer" aus vollem Herzen oder nur gezwungenermaßen lacht (weil der Täter z.B. seine/ihre Gehalts-Schecks unterschreibt ...) Was im letzteren Fall eine ganze Menge an nicht besonders schmeichelhaften Dingen über den Täter / die Täterin aussagen würde ...

Nur wenn das "Opfer" über sich selbst nicht lachen kann. Solche Witze sollte man auch nicht machen, wenn man andere damit verletzt.