Opfer im Gerichtssaal?

3 Antworten

Wenn das Opfer zu traumatisiert ist, kann auch der Anwalt alleine im Gesichtssaal sein und das Opfer vertreten. Auch die Aussage des Opfers kann in einem anderen Raum statt finden und in den Gerichtssaal übertragen werden.

Es geht immer um den Schutz des Opfers- nicht des Angeklagten.

Das Opfer ist nicht in allen Fällen mit dabei.

Überleg mal.

Wenn es sich um einen Tötungsdelikt handelt, dann kann das Opfer ja gar nicht dabei sein..

Würde ja heißen, dass Mord nicht verfolgt werden kann, weil das Opfer ja gar nicht aussagen kann.