Welcher vergaser ist legal?

3 Antworten

Kann es sein, dass du keine Papiere zum Fahrzeug hast? Dort ist sowohl der Vergasertyp als auch die Höchstgeschwindikeit eingetragen.

In der Schweiz gilt das Mofa als Motorfahrrad. Ein Mofa ist gemäß Art. 18 Abs. a VTS ein einplätziges Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, höchstens 1 kW Motorleistung sowie einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³.
C7E2T: Ciao Mopedversion (wie Ciao SC/S, nur bis 40 km/h; Blinker an kurzen Auslegern vorn am Lenker und hinten am Schutzblech)

Grundsätzlich ist alles illegal was abweichend von der ABE geändert wird...

Oder Du musst es in die Papiere eintragen lassen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schau mal in Deine Betriebserlaubnis. Da sollte u.a. der Vergaser genau bezeichnet sein. Abweichungen bedeuten: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz. Die C7e 2t ist aber eine Moped-Version, die Du erst ab 16 fahren darfst.


migebuff  12.05.2019, 13:46
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Welcher der drei möglichen Gründe des Erlöschens liegt denn angeblich vor und wie hast du das gemessen?

und damit ohne Versicherungsschutz

Zitierst du kurz den Absatz aus den Vertragsbedingungen, der den Versicherungsschutz vom Vergasertyp abhängig macht?

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martinreschke  12.05.2019, 14:10
@migebuff

Wenn man durch Veränderung des vergasers die Leistung erhöht ev auch du Geschwindigkeit und das fz dadurch der Beschreibung gem. Betriebserlaubnis nicht mehr entspricht, ist die BE erloschen und somit der Versicherungsschutz.

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migebuff  12.05.2019, 14:36
@martinreschke

Den Teil mit den Vermutungen hatten wir doch bereits, die Frage war, wo das nachzulesen ist.

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martinreschke  12.05.2019, 19:51
@migebuff

Was willst du nachlesen. Fakten stehen zur Beurteilung. Welcher vergaser bei welchem Motor welche Leistung bringt kann dir nur der Vertragshändler sagen.

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migebuff  12.05.2019, 20:49
@martinreschke
Was willst du nachlesen.

Steht oben. In welchem Gesetz kann ich nachlesen, dass die BE erloschen ist, wenn ein falscher Vergaser verbaut wurde? Wo steht im Vertrag, dass aus diesem Grund kein Versicherungsschutz besteht?

Fakten stehen zur Beurteilung.

Fakten lassen sich durch Zitate der Rechtsgrundlage belegen, ohne dass man dreimal nachfragen muss. Vermutungen lassen sich dagegen einfach in den Raum werfen.

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martinreschke  12.05.2019, 22:56
@migebuff

Alles zur Betriebserlaubnis steht in der StVZO. Es geht nicht um den verbau von verschiedenen vergasern. Sondern darum: wenn sich dadurch die Beschreibung lt. Betriebserlaubnis ändert zb hinsichtlich Leistung Geschwindigkeit oder geräuschverhalten ändert, erlischt sie. Sie kann wiedererlangt werden durch eine Abnahme durch den tüv zb . Die Betriebserlaubnis ist zu ändern und das abnahmeprotokoll mitzuführen. Wird das fz zb schneller ist zu prüfen ob noch die Erlaubnis vorliegt dieses fahren zu dürfen. Bei einem fz was nicht der Betriebserlaubnis entspricht erlischt der Versicherungsschutz. Man sagt wenn nicht innerhalb von 10 Tagen eine Abnahme erfolgt. Ich kann von hier nicht beurteilen inwieweit der verbau eines anderen vergasers Parameter der Leistung und Geschwindigkeit verändern. Das kann nur die Werkstatt sagen. Man kann alles herstellen vermarkten und anbauen. Nur steht die Frage ob ich dann noch am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Siehe oben. Nun komme bitte nicht noch mit dem Motto: was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Das trifft nur auf die GGVS zu.

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migebuff  12.05.2019, 23:27
@martinreschke

Also wieder keine Zitate der Rechtsgrundlage. TÜV, StVZO, gibts das in der Schweiz? Kenne ich nur von Deutschland. Aber selbst wenn es hier um unser Rechtssystem gehen würde, wären die Vermutungen nicht zutreffend:

§19 Abs 2 StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das wären die drei möglichen Gründe für das Erlöschen. War das jetzt so schwer? Bleibt die Frage, unter welchen der Punkte der Einbau eines abweichenden Vergasers fällt. Vielleicht unter Nummer drei? Damit sind wir bei meiner Frage von heute Mittag: Wie hast du das gemessen? Die Abgaswerte könnten sich auch verbessert haben. Ein Austausch des Vergasers führt nicht automatisch zum Erlöschen der BE. Vorbeugend: Nein, es liegt keine Änderung der Fahrzeugart vor, wenn es ein paar kmh schneller fährt. Mofa und Kleinkraftrad bis 45 km/h fallen beide unter die niedrigste Kategorie L1e, KKR bis 45 km/h.

Bei einem fz was nicht der Betriebserlaubnis entspricht erlischt der Versicherungsschutz.

Dann finden wir das sicher in der Liste der möglichen Obliegenheitensverletzungen, die du aus irgendwelchen Gründen nicht zitieren willst.

§ 5 KfzPflVV – Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls
(1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
1. das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
2. das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
3. das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
5. das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist;
6. ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt.

Ich sehe da den Punkt "Fzg entspricht nicht der BE" gerade nicht. Nehmen wir spaßeshalber an, dass deine Vermutung zutreffend wäre und eine erlochene BE eine Obliegenheitsverletzung darstellen würde - selbst in diesem an den Haaren herbeigezogenen Phantasiefall wäre die Versicherung verpflichtet, den Schaden, der über den möglichen Regress von 5000€ hinausgeht, zu übernehmen:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Wir können das auch noch absurder machen und uns zusammenphantasieren, dass es nicht nur eine solche Obliegenheitsverletzung gäbe, sondern dass die Versicherung dadurch auch noch aus irgendeinem Grund vollständig leistungsfrei wäre - dann tritt immernoch §117 VVG in Kraft:

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

Der Opferschutz ist gesetzlich geregelt, den hebelst du nicht aus, egal wieviele beleglose Vermutungen noch kommen mögen.

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martinreschke  13.05.2019, 06:30
@migebuff

Pass mal auf. Was bei euch in der Schweiz hinter 7 Bergen bei den 7 Zwergen passiert, kann ich nicht wissen. Ich bin ein blauäugiger. Und da sind die Regularien halt anders und strenger, jedenfalls theoretisch. Bei uns müssen alle zulassunspflichtigen fz aller 1 oder 2 Jahre zum tüv und bei Euch nach Aufforderung ev nach 7 Jahren. Da zeigen sich schon Einschränkungen beim Erhalten der BE auf. Mit einem nicht so strengen Regime würde bei uns auch jeder machen was er will aber nicht darf. Ich denke es soll reichen. Ich bin kein Jurist und daher steht es mir nicht zu hier Richter zu spielen.

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