Welchen Beitrag für die Krankenversicherung als Schülerin an der Fachschule?

6 Antworten

Hallo,

solange Arbeitslosengeld II vom Jobcenter gezahlt wird (Höhe egal), trägt das Jobcenter auch die Krankenversicherungsbeiträge.

Beim Schüler-Bafög wird auf Antrag ein Zuschuss zur Krankenversicherung von 109 Euro monatlich gezahlt.

Wenn man nicht bei den Eltern lebt, kann man den Antrag auf Familienversichjerung auch direkt bei der Krankenkasse des Elternteils stellen (Achtung: es gibt 11 verschiedene AOKn). Voraussetzungen sin din § 10 sGB V beschrieben: Alter unter 25 Jahre, Bruttoeinnahmen unter 445 bzw. 450 Euro monatlich

Wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, gilt der Fachschülertarif, der die identische Höhe wied er Studentenbeitrag hat: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

-> Abs. 4 Satz 2

Aktuell sind das ca. 110 Euro.

Ggf. eine Krankenkasse suchen, die die Sonderregelungen für Fachschüler kennt. Eine aktuelle Schulbescheinigung, auf der der Begriff "Fachschule bzw. Berufsfachschule" auftaucht, ist sehr hilfreich.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst wohl die Summe zahlen müssen.

Beim Schülerbafög bekommst Du, soweit ich weiß, einen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung.

Und was ist mit Deiner Mutter? Und warum willst Du ALG II abmelden?

TVDGirl26 
Fragesteller
 19.10.2019, 11:58

Abmelden möchte ich es, weil ich mehr Geld vedienen möchte. Sie würden mir sonst meine 450€ anrechnen und dann würde ich eh aus dem Rahmen fallen mit dem Bafög und dem Kindergeld dazu.

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TVDGirl26 
Fragesteller
 19.10.2019, 12:03

Meine Mama ist nur Hausfrau - kein Einkommen

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TVDGirl26 
Fragesteller
 19.10.2019, 16:01
@beangato

Nur das Einkommen meines Vaters wird in Betracht gezogen. Er ist aber nicht Unterhaltspflichtig und dazu geht mir hier auch lediglich um die Krankenversicherung.

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Die Familienversicherung nach § 10 SGB V kann auch ohne das Einverständnis deiner Eltern durchgeführt werden. Es genügt dann, wenn du den Antrag stellst und unterschreibst - Familienversicherung kraft Gesetztes.

Ich verstehe nicht, warum man dir das bei der AOK nicht gesagt hat.

Voraussetzung ist, dass du dich weiterhin in der schulischen Ausbildung befindest und das 25.LJ noch nicht vollendet hast. Dein Einkommen darf 445 € bzw. 450 € bei einem Minijob nicht übersteigen.

Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB V (max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage) wäre ebenfalls möglich - auch wenn das Einkommen höher liegen sollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Familienversicherung wäre vorrangig, solange du U25 bist!

Desweiteren, wahrscheinlich würde für dich der ermässigte Krankenversicherungsbeitrag für Schüler u. Studenten gelten. Um die 90€/Monat.

Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet. Geh zu einem Anwalt und verklage sie, wenn er Dich nicht in die KK aufnimmt.

DerHans  19.10.2019, 10:48

Das ist nicht notwendig. Eine Mitteilung an die Krankenkasse ist ausreichend.

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