Kostenübernahme bei Erstausstattung einer Wohnung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Denkansatz :

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-zusatzleistungen

Ansonsten Rundruf in "die Gemeinde" - Familie / Freunde / Bekannte und dort fragen wer noch etwas für die Ersteinrichtung spenden kann.

Zusätzlich bei Ebay-Kleinanzeigen schauen - zu verschenken oder anderweitige preiswerte Gegenstände . Desweiteren - oft äußerst ergiebig - der "Sperrmüll" - man kann sich oft nur wundern, was alles weggeworfen wird.

Weiterhin bekommt man auch oft in den sogenannten Sozialkaufhäusern sehr gute Sachen.

Mache Dir eine konkrete Aufstellung dessen, was Du wirklich benötigst.

Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 19:52

Danke, vor allem der Link mit den Staffelungen und was alles zu was gehört.

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<dafür gibt es keine Formulare, das wird formlos schriftlich eingereicht. Ich hatte damals meinem Sohn geraten, Elektrogeräte neu zu kaufen. Gut erhaltene Möbel kann man preisgünstig in einem Sozialkaufhaus oder Sperrmüllbörse kaufen

Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 17:52

Vom Satz den man zur Verfügung hat, könnten neue Elektrogeräte zwar teils drin sein, aber gerade mal so, wenn man alle sonstigen laufenden Kosten hat. Je nachdem was diese alles sind, und die 'Luxusbelange'.

Ein Sofa etwa sprengt da schon den Rahmen. Gut halt, wenn man da eins mitnehmen kann.

Aber danke, dann weiß ich beizeiten bescheid, wie es laufen kann.

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Deine Idee alles in klein zu besorgen, ehrt dich, aber eine Fritteuse bezahlt dir das Amt ganz sicher nicht. Auch bekommst du nicht zwingend Bett und Schrank bezahlt.

Außerdem erhältst du auch keine Neuware, sondern wirst dich mit gebrauchten Sachen zufrieden stellen müssen.

Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 17:42

Danke für die Auskunft.

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JuristMoral  27.12.2019, 18:54

Bett und Schrank wird sehr wohl im Rahmen der Erstausstattung bezahlt.

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francis1505  27.12.2019, 19:24
@JuristMoral

Nicht zwangsläufig. Wenn man dieses bereits hat und es mitumziehen kann, nicht.

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francis1505  28.12.2019, 15:38
@JuristMoral

Kannst du dich auch wie ein normaler Mensch benehmen oder lebst du von Hartz IV?

Welche Kommentare unter meinen Antworten unnötig sind, hast nicht du zu entscheiden. Und jetzt geh wieder vor dein Hartz IV-TV.

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Beantrage die Erstausstattung formlos schriftlich. Also Namen, Adresse und BG Nummer angeben. Dann gibst du kund, dass du die Erstausstattung Wohnung beantragst. Antrag abgeben oder absenden.

Eventuell bekommst du dann ein Formular zugesandt, wo du die gewünschten Gegenstände eintragen sollst. Zudem wird sich ( nach einreichen des Formulars ) ein Außendienstmitarbeiter des Jobcenter mit dir in Verbindung setzen. Er kündigt sich per Briefpost an.

Beim Termin schaut er, inwiefern du bedürftig bist und dies und jenes benötigst. Er schreibt sich die Sachlage auf und gibt es an die Leistungsabteilung weiter. Der Höchstsatz für Erstausstattung Wohnung beträgt in der Regel ca. 1.100 € bis 1.500 € . Oft wird bar bezahlt. Es soll auch möglichst so sein, damit man in seiner freien Wahl nicht eingeschränkt wird. Gutscheine würde ich nicht akzeptieren.

Du solltest in Läden Ausschau halten, die günstige Gebrauchtgegenstände verkaufen. Die gibt es nahezu überall. Lass dir jeden Kauf ordentlich quittieren, da es sein kann das das Jobcenter später Nachweise sehen möchte, dass du das Geld zweckbestimmt ausgegeben hast.

Hi,

nur weil du "ausziehen" willst, wird dir niemand etwas finanzieren.

Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 16:26

Die Frage nach dem 'wollen' stellt sich da nicht mehr bzw. muss ich es für den de facto Akt des Ausziehens nicht mehr, da schon was Ü25. Die gegebene Situation wird immer weniger tragbar und erträglich. Aber das sollte auch nicht Teil der Frage sein.. Ich wollte einfach nur wissen, ob ich da vielleicht Anspruch auf etwas haben könnte.

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herja  27.12.2019, 16:39
@Fang8

Zu erst musst du nachweisen, dass du ein Anspruch hast, den hat man NICHT automatisch.

Daher musst du zusammen mit den Antrag auf Erstausstattung ebenfalls Dokumente einreichen, die den Anspruch belegen.

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Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 16:47
@herja

Und das wären welche externen Dokumente?

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herja  27.12.2019, 16:59
@Fang8

Keine Ahnung ...

Bei einer Schwangerschaft hast du Anspruch drauf, da reicht ein Schreiben deines Arztes aus.

Du brauchst einen nachvollziehbaren Grund um auszuziehen. Ständiger Streit mit deinen Eltern reicht natürlich nicht aus, das trifft ja bei fast jedem zu. Der Grund muss also zwingend und von z. B. ein Arzt dokumentierbar sein.

Oder deine jetzigen Wohnverhältnisse (zu viele Personen in einer zu kleinen Wohnung) sind so schlecht, dass es offenkundig ist.

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Fang8 
Fragesteller
 27.12.2019, 17:31
@herja

Ich bin über 25, damit habe ich doch das Recht auf eine eigene Wohnung ohne Gründe vorbringen zu müssen. Die Angelegenheit steht in keiner Frage ;)

Bis jetzt ging es bzw. hatte ich auch nicht vor gewollt auszuziehen, aber nun wird es langsam für alle Parteien und mit Differenzen langsam untragbar. Habe auch keinen Nerv mehr, mit meinen immerhin auch immer älter werdenden Eltern einen Wohnraum zu teilen, obwohl der nicht allzu eng oder einengend ist. Aber einfach zusammen mit den Eltern in einem Wohnkomplex zu sitzen funktioniert auf diversen Ebenen nicht (mehr).. Persönliches Ausleben und Freiheit und einfach man selbst sein zu können.. Du verstehst?..

Nur ist mein bisheriger Lebenslauf.. trotz guter Bildung bis zum kaufmännischen Fachabitur.. leicht katastrophal. Hatte eigentlich immer schon mehr oder minder schwierige soziale und mentale Verhaltensprobleme und in der Gesellschaft so zu funktionieren wie es sein soll.. Habe einige jahre ausgesetzt mit allem, im Hotel Eltern halt. Auch alles ohne irgendeine Hilfe in Anspruch zu nehmen, und nur alles mit mir selbst ausmachend, eben wegen den sozialen Problemen und sich jemanden überhaupt anzuvertrauen.

Seit den letzten zwei Jahren habe ich mich aus diesem Lebensloch gezogen und bin wieder dabei ins (eigenständige) Leben zu starten.

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