Welche Spinnen in Schleswig-Holstein halten?

2 Antworten

Die Gefahrtierregelung von Schleswig-Holstein ist aus mehreren Gründen problematisch. Ein Problem ist beispielsweise, dass es keine Liste gibt, welche die reglementierten Tierarten benennt. § 29 des Gesetzes zum Schutz der Natur (LNatSchG) stellt lediglich die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können, unter Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Naturschutzbehörde.

Vogelspinnen fallen objektiv nicht darunter, da ihre Giftwirkung nicht lebensbedrohlich ist. Aber manche Behörden konstruieren eine Gefahr aus subjektiven Gründen (z.B. der Möglichkeit eines anaphylaktischen Schocks im Falle einer Allergie). Hier in Niedersachsen haben wir ein vergleichbares Problem und unsere Behörden legen die hiesige Gefahrtierregelung leider auch völlig unterschiedlich aus.

Deshalb wirst du eine verlässliche Aussage wohl nur bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde bekommen können.

Generell ist die Haltung gefährlicher Giftspinnen nicht erlaubt, ebenso müssen Artenschutzvorschriften eingehalten werden.