Weiterbildung "Geprüfte Personalfachkauffrau" Zulassungsvoraussetzungen?

1 Antwort

Hallo, 

a) Du benötigst zum Abschluss der Weiterbildung zwei Jahre Berufserfahrung. Da du diese nicht hast, kannst Du nur eine bedingte Zulassung erhalten, die verfällt, wenn Du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht die zwie Jahre nachweisen kannst (z.B. Arbeitslosigkeit oder....).

b) Du brauchst eine Tätigkeit, die dem was Du werden möchtest (PFK) passend ist. Hier ist der Job in der Buchhaltung nicht wirklich hilfreich. Es kann also sein, dass die Zulassung abgelehnt wird.

c) Allerdings gab es in diesem Jahr dazu ein Urteil (glaube in Hamburg), das die rigiden Zulassungsvoraussetzungen der IHK bei einer Fortbildung zur Immobilienfachwirtin abgelehnt hat.

Die Bewerberin hatte genügend Berufserfahrung, allerdings nicht im Immobereich, aber im kaufmännischen Feld. Das gericht hat geurteilt, dass die Praxis auch in einem anderen Feld erworben sein kann, da der Lehrgang auf die spezifische Praxis vorbereite. Ggf. kannst Du gegen eine Ablehnung der Zulassung mit diesem Hinweis Beschwerde einlegen. Schreibe dann direkt an den Hauptgeschäftsführer der IHK, auf keinen Fall an den ablehnenden Sachbearbeiter. Dann sind Deine Chancen gut.

Viel Erfolg.