Was mache ich wenn mein Nachbar mein besitzt kaputt macht?


10.05.2024, 13:33

Kleine Ergänzung da ja viele sagen es darf nix im Flur stehen ich habe es mit dem Vermieter abgeklärt das mein Schuhregal da stehen darf da es ja niemand stört und auch nicht im Weg steht. Und zur Veranschaulichung die Nachbar Seite mal das Fahrrad darf da auch nicht stehen ragt auch über das geländer hinaus und ich bin da auch schon hängen geblieben und fasst die Treppe runtergefallen

bwhoch2  10.05.2024, 13:12
es kann nur der Nachbar gewesen sein 

Etwas vorschnell? Was wäre mit Paketbote, Hausmeister, Handwerker, Putzservice, Jemand von der Verwaltung und es ist aus Versehen passiert?

Paulehalt 
Fragesteller
 10.05.2024, 13:12

Naja gestern war ja Feiertag und die Postboten laufen nicht hoch wir müssen immer runter laufen

Leestiger  10.05.2024, 14:28

Welches Bundesland?

Paulehalt 
Fragesteller
 10.05.2024, 14:57

Brandenburg

12 Antworten

Ich würde ein Foto davon machen und es mit einem Text darunter ans schwarze Brett oder an die Haustüre innen hängen.

Den Text so nach dem Motto, dass das Schuhregal vermutlich am xx.xx.xxxx zwischen x und y Uhr kaputt gemacht wurde und ob irgendjemand etwas gesehen hätte. Hinweise bitte an dich.

Da wird sich niemand freiwillig melden, aber dann versteht der entsprechende Nachbar wenigstens, dass er sich nicht alles erlauben kann.


Biertrinker90  10.05.2024, 13:16

Ja so würde ich es auch versuchen....+5€ belohnung.

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Wann bist Du denn heute nach Hause gekommen? So früh oder jetzt mittags?

Aber was Du machen kannst, ist doch ganz einfach:

Klingle beim Nachbarn und sage ihm, dass Dein Schuhregal kaputt ist und ob er irgend etwas bemerkt hat, als das passiert ist. Weine ihm vor, dass das bestimmt nur ein Unglück war, aber derjenige, dem das passiert ist, könnte sich wenigstens bei ihm melden, sodass man das evtl. über die Haftpflichtversicherung regeln könnte.

Wenn der Nachbar halbwegs vernünftig und seriös ist und tatsächlich an dem Crash schuld war, wird er in dem Moment erklären, dass es ihm passiert ist, als er besoffen vom Vatertags-Ausflug heimkam und er sich auf jeden Fall noch gemeldet hätte...

Ist er nicht seriös, wird er nichts zugeben und Du kannst auch nichts beweisen und beobachtet hat er auch nichts. Dann könnte man nur empfehlen, wenn man das Regal nicht mehr reparieren kann, künftig entweder ein ganz billiges, dessen Ersatz nicht teuer wäre oder aber ein derart stabiles, dass man es nicht kaputt treten kann. Oder gar nichts mehr in den Flur stellen. Das wäre das Allerbeste.


Paulehalt 
Fragesteller
 10.05.2024, 13:27

Ich war jetzt so gegen mittags Zuhause naja der Nachbar ist auch nicht ganz sauber es stinkt immer total bei uns hier oben und der stellt immer komische fragen mir gegenüber ich trau mich nicht bei ihm zu klingeln

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bwhoch2  10.05.2024, 13:44
@Paulehalt

Du bist ein junges Mädchen und hast deswegen Angst vor Deinem Nachbarn, weil dann ab und zu auch noch etwas komisch ist?

Kann ich verstehen. Noch eine Möglichkeit: Häng an das Regal einen Zettel, wo drauf steht, dass Du sehr traurig über den Zustand bist und ob jemand was beobachtet hat. Du hättest gerne, dass derjenige, der daran schuld ist, den Schaden ersetzt und evtl. sich bei Dir meldet oder einen Zettel in den Briefkasten wirft.

Kommt darauf keine Reaktion, bleibt Dir nichts anderes übrig, als der Empfehlung im letzten Satz meines Kommentars zu folgen.

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Leestiger  10.05.2024, 14:25

Da der Brandschutz gar nicht erlaubt, dass Brennbare im Treppenhaus steht ist dein Vorschlag.....

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bwhoch2  10.05.2024, 14:28
@Leestiger

Der Brandschutz erlaubt es nicht. Für die Einhaltung ist der Vermieter zuständig und er hat es erlaubt, dass Gegenstände zumindest dieser Art im Treppenhaus abgestellt werden. Somit wäre hier für die Einhaltung des Brandschutzes der Vermieter zuständig und nicht ich.

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Leestiger  10.05.2024, 14:30
@bwhoch2

Hat er sicher schriftlich für den Fall das was passiert, damit er nicht dran ist wenn der Vermieter dann von nichts weiß...

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Leestiger  10.05.2024, 17:12
@bwhoch2

....Der Vermieter trägt zwar eine Verkehrssicherungspflicht für das Haus, jedoch gilt in diesen Fällen der zivilrechtliche Grundsatz, dass derjenige haftet, der die Gefahr geschaffen hat. Da der Mieter durch sein Verhalten als Begründer der Gefahr anzusehen ist, haftet er für durch diese entstandene Schäden .

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bwhoch2  10.05.2024, 17:40
@Leestiger

Ok. Bin kein Jurist, mag so sein, aber es wäre natürlich sehr eigenartig, wenn ausgerechnet jetzt ein Brand ausbricht und jemand im Finstern und bei total verraucht über das kaputte Gestell fällt. Nur dann besteht nämlich durch das kleine Gestell tatsächlich eine Gefahr, denn ansonsten wird man wohl bei Tageslicht oder bei eingeschaltetem Licht die Treppe rauf und runter gehen. Wer das nicht macht, obwohl problemlos möglich, ist selbst schuld. Er könnte wahrscheinlich eher über das Fahrrad des Vermieters fallen.

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Leestiger  10.05.2024, 17:43
@bwhoch2

Auch möglich, dann wäre der Besitzer des Fahrrads derjenige, der für den Schaden haftet ..

Ich versteh nicht, warum man echt immer meint was Besseres als andere Bewohner zu sein und auch noch Gemeinschaftsflächrb die allen gehören nutzen zu müssen.

Hat man das so nötig ?

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Leestiger  10.05.2024, 19:50
@bwhoch2

Kommt immer wieder vor - hatte ich hier bei uns auch, dass sich eine Partei die Hälfte des Gemeinschaftsgartens "einverleibt" und noch diverse Sonderrechte und Extras beansprucht hatte..

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Brandschutz erlaubt sowas nicht im Treppenhaus egal ob es "stört"oder "erlaubt" ist oder nicht!

Da hast du also was Feines zum streiten hingestellt!

Beschädigen geht gar nicht, aber vielleicht ist ja auch nur jemand daran "hängengeblieben"was nicht passieren hätte können wenn du keine Extrawünsche umsetzen würdest! Hoffentlich ist er nicht gestolpert und verklagt dich dann auch noch auf Schmerzensgeld....

Entsorgen es und halte dich an die Brandschutzregeln und feuerpolizeiliche Vorgaben!

Das hat da aber leider nichts zu suchen. Es wird immer gerne gemacht aber rechtlich gesehen, ist es verboten. :)

Das ist das Gleiche mit Schuhen und allem Möglichen was draußen vor der Wohnungstür steht.

Und dann kommt noch dazu, das das jeder gewesen sein kann der das Haus betritt. Wenn du das nicht eindeutig nachweisen kannst das der Nachbar das war, dann wird´s schwierig. Nimm das Teil einfach in deine Wohnung und gut ist.

Es könnte im Ernstfall auch mal eine Abmahnung vom Vermieter kommen.


Paulehalt 
Fragesteller
 10.05.2024, 13:14

Ich hab mit dem Vermieter gesprochen es darf da stehen er selber hat Fahrrad und co da zu stehen

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chanfan  10.05.2024, 13:16
@Paulehalt

Das kann und darf dir der Vermieter gar nicht erlauben. Mach dich mal bitte schlau. Das hat was mit dem Brandschutz zu tun und ist allgemein verboten.- :)

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Biertrinker90  10.05.2024, 13:17
@Paulehalt

Ich habe das im Haus in der Wohnung,nicht mal dieser Fußabtreter liegt vor der Tür sondern innen,wenn man reinkommt.

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Leestiger  10.05.2024, 14:18
@Paulehalt

Ja, gibt auch dumme Vermieter, die sich nicht auskennen und zu faul sind sind einzulesen bis was passiert,..

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Ich würde mein Eigentum nicht vor die Türe stellen sondern dahinter.

Es ist überhaupt nicht zulässig, private Dinge vor der Türe im Hausflur abzustellen. Das gilt auch wenn es nicht im Wege steht oder niemanden stört. Denn Du hast diesen Bereich nicht mitgemietet.


Paulehalt 
Fragesteller
 10.05.2024, 13:37

Es ist zulässig habe ja mit dem Vermieter gesprochen in diesem kleinen Bereich bei der tür darf ein Schuhregal stehen

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sassenach4u  10.05.2024, 21:00
@Paulehalt

Nein, es ist nicht erlaubt. Mach dich schlau über Brandschutz. Passiert etwas, ist es egal, ob der Vermieter es erlaubt hat oder nicht.

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