Kann man angezeigt werden und davon nichts wissen & ist das was meine Nachbarn tun strafbar?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was dein Nachbar hier macht ist Verleumdung bzw. üble Nachrede, und Beleidigung. Leider ist die Polizei nicht besonders erfreut, solch eine Anzeige aufzunehmen. Die lenken einem da schon ganz schon und wollen das einem ausreden. Aber das muss gestoppt werden. Es aber dafür wäre günstiger, wenn du was Schriftliches hättest. Etwas wo er dich beim Vermieter schlecht macht. Vermieter geben aus Datenschutzgründen aber wiederum keine Auskunft und halten sich gerne raus. Unterlagen kriegt nur die Staatsanwaltschaft (Beschlagnahme). Das Problem ist, dass der Staat kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung hat und auf die Zivilklage verweist. Wenn die StA beteits gegen dich ermitteln würde, erfährst du davon, da du angehört werden musst.

Was du brauchst, wären jetzt neutrale Zeugen. Das könnte der Vermieter sein. Aber keine Gefälligkeitszeugen.

Versuche es mit Gedächtnisprotokollen, deren Inhalt du eidesstattlich versicherst.

Für deinen Nachbarn scheinst du aus irgendeinem Grund eine Gefahr zu sein, warum er derart paranoid auftritt. Was dieser Akteur auf alle Fälle macht, ist: Er stört den Hausfrieden.

Ich würde dies als erstes beim Vermieter melden, dass er dort schon mal aktenkundig ist. Könntest du Mitmieter befragen, ob er versucht hat, sich eine bestimmte Meinung über dich zu bilden und ob er dort Unwahrheiten verbreitet? Für mich schafft er ein unwohliges Klima. Ich würde das Stalking nennen.

Ich würde alles sammeln, was gegen ihn spricht: 1. Lärmprotokoll führen, 2. Gehörte Gespräche wahrheitsgetreu wiedergeben, 3. Zeugen beschaffen oder Mieter befragen.

Zivilrechtlich könntest du eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht gegen die konkrete Person erwirken lassen. Sie muss genau formuliert werden. Und sagen, was er genau zu unterlassen hat. Also konkrete Aussagen, die du hörtest wiedergeben. Herr XY hat es zu unterlassen, meine persön-lichen Daten an Dritte weiterzugeben und zu verbreiten, dass ich ihn fotografieren solle und dass ich .....sein solle. Die Sache muss einen vollstrevkbaten Inhalt haben und nicht die Hauptsache vorwegnehmen und eilbedürftig sein.

Woher ich das weiß:Hobby
Kann man angezeigt werden und davon nichts wissen

Kann man. IdR. weiß man erst das man angezeigt wurde, wenn man den ersten Anhörungsbogen bekommt. (Kleiner Tipp schonmal: Wer als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei bekommt, bzw. zu einer Aussage eingeladen wird, sollte entweder nicht hingehen, oder hingehen wenn man Ahnung davon hat, was man sagen sollte, oder hingehen unter Beisein seines Anwalts. Ansonsten kann man sich Probleme einhandeln).

ist das was meine Nachbarn tun strafbar?

Bisher geht aus deinen Schilderungen nicht hervor, dass deine Nachbarn was strafbares tun. Das was sie tun könnte man zwar als unhöflich und unberechtigt bezeichnen, allerdings eben nichts was rechtlich relevant ist. Insofern ist auch der Gang zur Polizei vollkommen aussichtslos.

Wenn tatsächlich eine Anzeige wieder gegen besserem Wissens gegen dich gemacht wird, ist das eine Straftat. Wieder besseren Wissens wird hier wahrscheinlich gegeben sein. Insofern halte ich bereits hier eine Anzeige für unwahrscheinlich (so blöd kann keiner sein, aus Jux und Dollerei einen Nachbarn anzuzeigen. Und wenn doch, dann kannst du wegen falscher Verdächtigung zurückschießen.)

Sich an den Vermieter zu wenden dürfte ebenso aussichtslos sein.

Ich würde dir raten eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen (die anwaltliche Beratung mit einschließt.) Dann brauchst du dir um Kosten bzw. Gerichtskosten und dergleichen keine Sorgen mehr machen.

pinkmoondust 
Fragesteller
 26.12.2020, 14:42

Vielen dank

0
Es ist so schlimm geworden das mich komplette Stille vollkommen unruhig und nervös macht.

Aus Deiner Schilderung ist nichts strafbares erkennbar

Sollte ich zur Polizei gehen oder es dem Vermieter sagen?

Wenn Du so reagierst und es Dich so extrem belastet, warum suchst Du Dir keine andere Wohnung ?

Sich in etwas hineinsteigern, was nicht einmal ansatzweise begründet wäre, macht auf Dauer nur (vermeidbare) Probleme

Du hast natürlich einen Unterlassungsanspruch aufgrund der Behauptungen. Jedoch sehe ich eher ein Problem im Hinblick auf den Umgang miteinander. Ich würde erst einmal das ruhige, sachliche Gespräch suchen. Sollte dies nichts nützen, empfehle ich Ihnen das ganze einem Fachanwalt für Miet- bzw. Strafrecht vorzulegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung