Was kann ich machen, wenn jemand Nacktbilder von mir in der Schule rumzeigt?

11 Antworten

Von selbst verschwinden diese Bilder nicht. Das verhalten dieses Mädchens und evtl auch das von deinem Ex stellen einen Strafbestand dar und meiner Meinung nach einen ziemlich schweren. ich würde dir dringend raten, Anzeige zu erstatten, auch wenn dir das vielleicht peinlich sein sollte.

Nun ich hab grad das selbe problem, du kannst beide verklagen, laut dem strafrechtsgesetz "recht am eigenen bild" parafraf 22 und 23 ist das verbreiten von urheberrechtlich geschützten bildern ( urheberrecht hast du ) verboten und das rumzeigen an sich also "öffentlich zur schau stellen" ist genauso schlimm wie das verbreiten also verklag sie, du kannst es auch erst in 10 jahren machen solange du beweise hast das die so eine scheiiße durchgezogen haben

Mucki007xyz  16.02.2015, 19:05

ja und zu einem guten Anwalt sofort gehen, zu einem für Strafrecht und Medienrecht. Und wenn das Zeug schon im Netz ist, dann kannst Du bei Google einen Antrag auf Löschung der Site stellen. Zeig es an bei der Polizei als 1.

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Leider wird eine Anzeige nix bringen, da eine Strafbarkeit aus Deiner Schilderung nicht ersichtlich ist. Erst das "Veröffentlichen" wäre strafbar ( § 22 Kunsturheberrechtsgesetz ) und würde die Polizei auf den Plan rufen. Leider ist selbst das herumzeigen der Bilder auf dem Handy kein "Veröffentlichen" im juristischen Sinne.

Du hast aber die Möglichkeit, das Mädchen zur Unterlassung zu verpflichten. Du solltest Dich deshalb mit der Angelegenheit umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Der wird von dem Mädchen dann auch seine Gebühren einfordern.

vogelspinne  16.02.2011, 18:20

Hallo!!!!???

Wenn man Fotos anderen Menschen zeigt ist das schon veröffentlichen und sie ist in ihren Persönlichkeitsrecht angegriffen!!!!!

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silence46  16.02.2011, 20:44
@vogelspinne

Das sehe ich auch so. Denn die Bilder waren privat und nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Hier gilt das Gesetz vom Recht am eigenen Bild.

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Dancegirl007 
Fragesteller
 16.02.2011, 18:34

Aber sie hat sich ohne das Einverständnis meines Ex sein Handy genommen und sich die Bilder rüber geladen. Wenn das nicht Strafbar ist, weiß ich auch nicht.

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skyfly71  16.02.2011, 19:21
@Dancegirl007

Tja, das ist in diesem Fall leider so. Ein Grundsatz im Deutschen Strafrecht ist, daß nur das strafbar ist, was ausdrücklich durch irgendwelche Paragraphen im StGB beschrieben ist. Und das ist hier leider nicht der Fall. Das jetzt auszuführen, würde etwas zu weit führen. Jedenfalls ist es kein Diebstahl, keine Unterschlagung, kein "Ausspähen von Daten" und auch kein "Beharrliches Nachstellen".

Veröffentlichen bedeutet im Deutschen Recht, daß etwas einem für den Veröffentlicher nicht mehr bestimmbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird. Z.B. durch Fernsehen, Zeitung, Internet. Wenn er aber explizit einzelnen Personen die Bilder zeigt, dann weiß er ja vorher, wer die Bilder zu sehen bekommt.

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BininUrlaub  23.02.2011, 13:00
@skyfly71

Ähm.. Strafrecht ist nicht wirklich deine Stärke oder?

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Abs. 3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

So viel zum Thema Strafbarkeit nicht ersichtlich. §22 KUG ist dabei völlig belanglos. Also Thema verfehlt, setzen, 6.

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Anzeigen aber schnell bevor die bilder ins internet gelangen

 

wende Dich an den weißen Ring und lass Dich von denen beraten am Telefon oder auch von der Polizei in Deinem Ort und bestehe darauf, mit einer Frau Polizistin zu reden. Und zeige das Mädchen und den Exfreund an. Erwirke über einen Anwalt, daß sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, daß sie das zu unterlassen haben, von Dir Bilder zu zeigen und zu veröffentlichen bei hoher Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung. Du hast das Recht am eigenen Bild und schon jetzt Anspruch auf hohen Schadensersatz.