Meine Erfahrung ist, dass es keinen großen Unterschied macht, welchen Hersteller man nimmt. Die können gut oder schlecht sein - man steckt nicht drin. Einen sehr guten Ruf haben aber die Akkus von SLS. Wegen dem Gewicht sollte der mAh-Wert ungefähr dem des Originals entsprechen. Musst nur aufpassen, dass die Stecker passen, damit Du hinterher nicht noch andere Stecker dranlöten musst.

Ein gutes Angebot aller möglichen Akkus findet man bei eBay.

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Ja, es dürfte eine Straftat sein: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. In einer gemeinsamen Wohnung (und eine solche ist es, wenn sie gemeinsam genutzt wird) gibt es nicht nur "meine" und "deine", sondern auch Gemeinschaftsräume, zu denen Flure ganz unzweifelhaft gehören.

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Vermutlich wirst Du ein paar Sozialstunden ableisten müssen und bei einer Beratungsstelle oder einem Psychologen Gespräche führen müssen. Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es dagegen auf keinen Fall.

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Es kommt auf die Droge an und ob sich ggf. Hinweise auf regelmäßigen Drogenkonsum ergeben. Wenn Du einmalig wegen Cannabis aufgefallen bist, wird es maximal auf ein ärztliches Gutachten rauslaufen. Kann auch sein, dass da gar nichts kommt. Es sei denn, Du hast eben der Polizei gesagt, dass du das Zeug doch eh jeden Tag nimmst....

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Das wäre dann schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und der ist ab dem vierzehnten Geburtstag des Täters ganz schön heftig strafbar.

Mit dem Anzeigen der Taten könntest du dir im Zweifelsfall noch Zeit lassen. Die Verjährung tritt ein, wenn du ca. dreißig Jahre alt bist. Das Problem ist dann natürlich irgendwann die Frage der Nachweisbarkeit.

Ich kann deine Entscheidung, die Taten nicht anzuzeigen, voll respektieren. Ich hoffe aber, du hast vielleicht einmal daran gedacht, dass du nicht das einzige Opfer gewesen sein könntest...

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So lange eine Auskunft nicht das Ermittlungsziel gefährdet, bekommst Du Auskunft - zunächst zumindest darüber, ob das Verfahren noch läuft oder nicht. Und Du bekommst auf Antrag auch Einsicht in die Ermittlungsakte.

§ 406e StPO Akteneinsicht - dejure.org

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Wenn einer von beiden jünger ist als 14 und der andere älter, dann wäre es Sexueller Missbrauch von Kindern. Ansonsten ist nur der "Beischlaf" von Geschwistern und Kindern/Eltern strafbar. Das geht nur zwischen Männlein und Weiblein und der Sinn ist, dass das Zeugen von Kindern verhindert werden soll.

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Mach Dir keine Sorgen. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht werden in kein Führungszeugnis dieser Welt eingetragen. Es steht der Ausbildung also nix im Wege :-)

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Ööööhm.... Was für ein schwarzes Kabel geht denn auf Deinem Bild noch von dem Lipo ab? "Intern balancen" geht eigentlich nicht...

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