Wann erfährt man was aus den Ermittlungen geworden ist?

4 Antworten

So lange eine Auskunft nicht das Ermittlungsziel gefährdet, bekommst Du Auskunft - zunächst zumindest darüber, ob das Verfahren noch läuft oder nicht. Und Du bekommst auf Antrag auch Einsicht in die Ermittlungsakte.

§ 406e StPO Akteneinsicht - dejure.org

Du bist Anzeigenerstatter, frage bei der Staatsanwaltschaft nach, wie der Stand der Sache ist.

Manchmal werden Ermittlungsverfahren eingestellt, darf nur die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Hast du denn als "Nebenkläger" einen Anwalt beauftragt? Dieser kann selbstverständlich Akteneinsicht nehmen.

Toemmchen14 
Fragesteller
 02.03.2021, 11:12

Wollte ich, muss nur meine Unterlagen finden.

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Als Opfer und Anzeigesteller wirst du auf jeden Fall über die Einstellung des Verfahrens informiert.