Täter gefunden aber keine Anzeige erstatten?

3 Antworten

wird das trotzdem im Führungszeugnis des Täters stehen?

Nein. Kein Urteil, kein Eintrag ins BZR bzw. Führungszeugnis. Aber registriert ist das trotzdem: Beim Staatsanwalt in seinem Verfahrensregister.

Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, der Täter gefunden wurde, aber keine Strafanzeige gestellt wird?

Ohne Anzeige kein Ermittlungsverfahren. Gab es ein Ermittlungsverfahren, dann gab es eine Anzeige.

also wenn man sich mit dem Täter so geeinigt hat?

Spielt keine Rolle bei einem Offizialdelikt, oder bei einem relativen Antragsdelikt, wenn der Staatsanwalt öffentliches Interesse bejaht, wird weiter ermittelt.

muss er Bußgeld bezahlen bzw. Ermittlungskosten?

Beim Einstellen eines Ermittlungsverfahren entstehen dem Anlassgeber keine Kosten.

Eine Straftat findet nur dann Einzug in das Führungszeugnis, wenn auch tatsächlich eine Verurteilung zustande kommt. Ohne das, kein Eintrag.

Ob er ein Bußgeld zahlen muss oder nicht, hängt davon ab was überhaupt gemacht wurde. Das kann man so pauschal überhaupt nicht sagen.

Wenn es zu einem Strafverfahren kommt und Sie als Zeuge geladen werden, dann müssen Sie auch aussagen. Vor Gericht wohlgemerkt.

Generell ist das alles sehr vage was Sie da sagen. Man kann überhaupt keine Aussage darüber treffen warum eine Ermittlung angestrengt wurde. Strafantrag? Verfolgung von Amtswegen? Tja.

Verstehe die Frage nicht. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde gab es doch eine Anzeige. Sonst würde das ja nicht passieren.

Bußgeld gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, die stehen (fast) nirgendwo.

Ermittlungskosten zahlt im Regelfall der gemeine Steuerzahler.

superseegers  18.05.2022, 19:26

Ups,.Ohne die Beiträge zu lesen habe ich denselben Inhalt wie Du als Frage oben gestellt. Keine Absicht, sorry.

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