Da ihr nicht direkt sondern über ein Reisebüro gebucht habt, sind die Stornogebühren des Veranstalters maßgebend, nicht die des Hotels. Am besten, ihr schaut mal in euren Reiseunterlagen nach, welche Regelungen dort angegeben sind.

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Ach Leute, macht das doch nicht immer von der Waage abhängig.

Laut BMI wärst du leicht drüber; ob du es tatsächlich bist, hängt von deinem individuellen Körperbau ab. Und vor allem, ob du dich wohl fühlst! Nicht umsonst sprechen Ärzte und auch immer mehr Ernährungsberater vom "Wohlfühlgewicht".

Muskelmasse ist schon mal schwerer als Fett. Wenn du also recht viel Sport treibst, kann es sein, dass du lt. BMI zu schwer bist - und trotzdem schlank. Hast du von Haus aus eine ich nenne es mal "Sanduhrfigur", also relativ breite Hüftknochen und Schultern bei verhältnismäßig schmaler Taille, wirst du nie so leicht werden wie ein zierliches Persönchen bei gleicher Größe.

Unterm Strich bleibt eines: Du bist meilenweit vo tatsächlichem (gesundheitsgefährdenden) Übergewicht entfernt. Da ist die Toleranz noch oben sowieso viel größer als nach unten, mit gutem Grund (15kg Unterernährung sind lebensgefährlich, 15kg Übergewicht noch lange nicht). Wenn du also im Großen und Ganzen mit deiner Figur zufrieden bist, dann bleib so und pfeif auf die 3-4kg. Wenn du glaubst, etwas tun zu müssen, dann mach etwas Sport - ohne dabei auf ein fiktives "Wunschgewicht" zu schielen!

Uns Männern ist eine gut proportionierte Figur mit ein paar kg mehr sowieso lieber als ein knochiger Kleiderständer. Und hungern macht zickig! ;-)

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Tja, das ist der Preis, den man für den höheren Reitspaß mit einem flotten Pferd zahlt; die sind eben auch nicht so leicht zu bremsen ;-)

Deine Reitlehrerin hat schon Recht damit. Wenn man das Gewicht auf die Hinterhand verlagert, wird das Pferd ausgebremst. Gleichzeitig Druck in die Steigbügel erhöht das Gewicht, das dein Pferd im Rücken spürt. Zügel möglichst dicht ran ziehen aber nicht hoch nehmen. Wenn du die Zügel zu weit oben hast, überstreckt das Pferd einfach den Kopf und spürt den Zug kaum noch.

Wenn nichts anderes hilft, wie von dacapo schon vorgeschlagen das Pferd in eine Volte zwingen.

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Definitiv strafbar:

§ 201 Abs. 2 STGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört

(4) Der Versuch ist strafbar.

Also nicht lange fackeln, ab zur Polizei! Ich bin ja keiner, der immer gleich nach dem Staatsanwalt schreit, aber das hier geht eindeutig zu weit.

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§ 201a Strafgesetzbuch - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Also mach ruhig. Die anderen Knastbrüder freuen sich sicher auf nen neuen Hintern ;-))

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