darf ich in meiner wohnung eine kamera installieren ohne dass es die partnerin weiss

17 Antworten

In Deiner Wohnung darfst Du tun und lassen was DU willst, nur veröffentlichen darfst Du nix, ohne Einverständnis. Wenn Du meiner wärst, ich würde Dir einen Einlauf verpassen, dass Du nicht mehr weißt ob Du Männchen oder Weibchen bist.

SICILIANO88 
Fragesteller
 17.02.2011, 01:54

nein ich will nix veröffentlichen ich will auch nicht alle räume filme nur küche und wohnzimmer die anderen räume sind tabu sollte ich es ihr sagen oder nicht dass ist meine frage

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powerfraqu6464  17.02.2011, 01:59
@SICILIANO88

Küche und Wohnzimmer.??? Nascht Sie heimlich Deine Süßigkeiten weg oder filmst Du in der Stuben den Fernseher um in der Küche mit zu schauen.

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dailydeal  17.02.2011, 02:01
@valentine41

dann ist doch der spa´ß weg aber ich verstehe was du meinst mein bruder hat sogar ne kamera inmeinem fernseher ich bin nie privat

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SICILIANO88 
Fragesteller
 17.02.2011, 02:03
@dailydeal

nein ich habe mir halt gedacht was in der küche und wohnzimmer passiert wenn niemand in der wohnung ist und was passiert wenn leute in der wohnung sind ich finde es interressant ich mache gerade ein experiment und ich brauche diese beobachtungen

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crazyrat  17.02.2011, 02:03

Das ist nicht so ganz richtig. In der Wohnung gelten auch Gesetze und das Recht am eigenen Bild erst einmal richtig.

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BininUrlaub  17.02.2011, 20:34

Falsch. Ohne Wissen und Einwilligung darfst du in der Wohnung auch niemanden filmen. Siehe § 201a STGB

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§ 201a Strafgesetzbuch - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Also mach ruhig. Die anderen Knastbrüder freuen sich sicher auf nen neuen Hintern ;-))

Ach deshalb hast du Angst, dass jemand deine Fragen lesen kann? Also gehts um deine Freundin? Die kann das ganz einfach herausfinden, wenn sie klug ist. Über deine Chronik...

Jetzt zu deiner Frage. Nein danfst du nicht du musst sogar an deine Haustür ein Schild kleben " Diese Wohnung wird Videoüberwacht". Sonst verstösst du gegen das Persönlichkeitsrecht. Wenn du das trotzdem machst, dann wird das richtig teuer. Eigentlich sollte man Vertrauen zu dem anderen haben.

lg

Wenn Deine Partnerin nicht bei Dir lebt, natürlich.

Lebt sie bei Dir oder kommt sie zu Besuch, darfst Du die Kamera zwar installieren, aber nicht filmen. Aber das weißt Du ja und ist ja nicht die Frage.