Nun ich hab grad das selbe problem, du kannst beide verklagen, laut dem strafrechtsgesetz "recht am eigenen bild" parafraf 22 und 23 ist das verbreiten von urheberrechtlich geschützten bildern ( urheberrecht hast du ) verboten und das rumzeigen an sich also "öffentlich zur schau stellen" ist genauso schlimm wie das verbreiten also verklag sie, du kannst es auch erst in 10 jahren machen solange du beweise hast das die so eine scheiiße durchgezogen haben

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Nun du bist 16 und bist schon strafmündig, es gibt ja ein jugendgefängnis.. also was ich sagen wollte, ich glaube nicht das es die Polizei war, weil sowas kommt eigentlich nicht vor, es gibt manchmal so deppen die sich als polizei ausgeben um die anderen leute einzuschüchtern aber das mit der Anzeige, daraus könnte was werden, weil falls das ein mädchenwar kann sie dich deswegen schon anzeigen, also ich würde dir raten erstmal Ruhig zu bleiben und es deinen Eltern beichten, falls du doch etwas wie einen brief bekommen solltest dann geh damit am besten gleich mit deinen Eltern zu einem Anwalt, der wird euch dann schon beraten..:) Hoffe ich konnte dir weiter helfen:)

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