Was kann eine Anzeige gegen Hundebiss bringen?

17 Antworten

Eine Tollwutimpfung sollte man nur machen lassen, wenn sie wirklich angezeigt ist, z.B. im Ausland. Die hat nämlich sehr unangenehme Nebenwirkungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Biologin, medizin. Fortbildungen, Pferde-Gnadenhof

Also wenn das ein Hundebiss ist fress ich nen Besen.

Aber nun gut, sollte das wirklich ein Hundebiss gewesen sein dann wende dich doch einfach an die Polizei? Die werden dir schon sagen was du nun tun kannst.

Eine Anzeige würde gegen den Halter leider recht wenig machen. Lediglich der Hund müsste höchstwahrscheinlich Maulkorb tragen und müsste eventuell einen Wesenstest besteht, je nach dem.

Hundebiss: Wann zum Arzt und wie Sie sich richtig verhalten  
  1. Bei großen Wunden: Fahren Sie direkt zum Arzt oder in die Klinik. Versuchen Sie, starke Blutungen mit einem sauberen Tuch zu stop­pen.
  2. Bei kleinen Wunden: Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde. Gehen Sie zum Arzt, um eine Infektion zu vermeiden.
  3. Checken Sie Ihren Impfstatus: Ist Ihr Tetanus- und Tollwutschutz noch aktuell, sind Sie gegen die gefährlichsten Infek­tionen ge­schützt. Ansonsten sollten Sie sich nachimpfen lassen.
  4. Dokumentieren Sie den Biss: Machen Sie vom Hundebiss Bilder. Diese Fotos dienen als Beweise für die Schmerzensgeldforderungen und die Anzeige bei der Polizei.
  5. Erstatten Sie Anzeige bei der Poli­zei.
  6. Melden Sie schwere Vorfälle dem Ord­nungs­amt.
  7. Fordern Sie Schmerzensgeld.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hundehaftpflichtversicherung/hundebiss/

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Recherche
PatchrinT  12.04.2023, 11:15

Bei größeren wunden darfst du gar nicht selber fahren und auch nicht gefahren werden. Dafür ist der Notarzt zuständig. Selbst bei kleinen Wunden sollte der Arzt das desinfizieren übernehmen. Bilder machen.....kannst du machen,wenn du Pech hast wird das vor Gericht nicht anerkannt. Also warum es der Polizei nicht überlassen,sie machen das automatisch. Anmerkung: vielen ist gar nicht bewusst das man bei Verletzungen ob groß oder klein,überhaupt nicht mehr fahren darf. Weder du noch darfst du andere verletzte Personen die du findest,oder im Straßenverkehr verletzt wurden ect.,ins Krankenhaus oder zum Arzt bringen. Es sei denn der Arzt wohnt um die Ecke......

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Gutefrage2224  12.04.2023, 13:03
@PatchrinT

Das ist mir ehrlich gesagt neu und erschließt sich mir auch nicht unbedingt. Hast du da eine Quelle zu?

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PatchrinT  12.04.2023, 14:14
@Gutefrage2224

das kann man überall nachlesen. Unbeschriebenes Gesetz sozusagen. Stell dir vor du fährst einen Verletzten aus dem z.b Straßenverkehrunfall ins Krankenhaus und der kollabiert unterwegs.....dann haftest du

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Gutefrage2224  12.04.2023, 21:50
@PatchrinT

Ein ungeschriebenes Gesetz ist kein Gesetz, dementsprechend völlig legitim jemanden selber zu fahren. Dass ich keine schwer verletzte Person selbst ins Krankenhaus fahre ist offensichtlich, wenn die Person aber erstmal adäquat ist und selber der Meinung ist, dass der Rettungsdienst nicht von Nöten ist dann kann man selbstverständlich auch eigenständig fahren. Sollte die Person kollabieren haftest du NICHT. Keine Ahnung wo du die Information her hast, aber da es wie du selbst geschrieben hast gar keine gesetzliche Grundlage gibt, auf welcher Grundlage sollst du dann haften? Und dieses hätte könnte usw ist auch völlig sinnfrei. Theoretisch kann jeder jederzeit aus verschiedensten Gründen kollabieren. Wenn man sich das nicht zutraut alles gut oder wenn der Patient einfach nicht im entsprechenden Zustand ist keine Frage, ein Fall für den Rettungsdienst, grade bei Unsicherheiten nach Verkehrsunfällen etc. Aber wenn beide der Meinung sind dass ein eigenständiger Transport möglich ist und auch kein besonderer Unfallhergang/Kinematik stattgefunden hat spricht absolut nichts dagegen, es ist nicht verboten und es gäbe auch keine Konsequenzen für Ersthelfer wenn sich der Zustand plötzlich ändert.

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In Deutschland soll es wirklich keine Tollwut mehr geben. Diese Impfe wird nur bei auslandsreisen gemacht wo sie unter Umständen Pflicht ist. Die Tetanus ist meistens gemischt mit Diphterie und falls der Impfschutz länger her ist,wird bei so einer kleinen Macke eine Auffrischung gemacht. Du solltest deinen Impfausweis immer kontrollieren. Speziell in deinem Fall würde ich eine anzeige erstatten bei der Polizei. Es kann nicht sein das ein Hund wie du es beschrieben hast,ohne Grund zubeißt. Eine Ordnungsstrafe kann für ihn natürlich ins Geld gehen. Das wäre sicher. Ob weitere Schritte nötig wären das erzählt dir die Polizei dann schon. Anmerkung: ich oder alle anderen auch mussten sich bei selbst kleinen Verletzungen in ein Buch eintragen,Datum,Ort,Zeitpunkt usw...,/bei der Arbeit/das wird wohl überall heute Pflicht sein für den Arbeitnehmer. Und...stell dir vor du hättest einen Schock erlitten und auf den Kopf gefallen....gar nicht auszurechnen was aus so einem bischen passieren kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe den Wald,Natur,Reptilien und Griech. Landschildkröten

Ganz ehrlich!! Das ist nur ein Kratzer, nicht mals eigentlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einen kleinen Gnadenhof 🐾♡