Hundebiss, Anzeige beim Ordnungsamt

6 Antworten

Die kündigen sich bestimmt an.

Hat zwar nichts mit Hunden zu tun,aber selbst das Jugendamt meldet sich an um kurz nach der Geburt nach dem Rechten zu sehen.Unsere Dame wollte das Kind nicht mal sehen,geschweige denn das Kinderzimmer.

Ist es nicht allgemein so,das sich Ämter ohne angekündigten Termin sowieso nicht Zutritt verschaffen dürfen?

Hoffe deinem Hund geht es wieder besser,und der Halter des anderen Hundes wird so zur Rechenschaft gezogen das es nicht nochmal vorkommt.

Du als Hundekenner, weißt doch sicher, das Hunde bisweilen sehr territorial veranlagt sind. Und wenn dein Hund in das Territorium eines anderen reinläuft passiert sowas schon mal.

Natürlich kannst Du zum Ordnungamt gehen und dich da lächerlich machen, vorallem da es schon 3 Wochen her ist. Die werden sicher auch kontrollieren, aber da nicht deren Hund gebissen worden ist, sind die natürlich auch nicht so "emotional beteiligt" wie Du. Deswegen lässt sich auch nicht sagen, ob sie ihren Besuch ankündigen. Denn die wollen dem anderen Hundebesitzer (hoffentlich) keinen auswischen^^

Ein Hund hat weder frei herum zu laufen noch einen anderen zu beißen-das lässt sich auch mit territorialem Verhalten nicht entschuldigen!!!!

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@TygerLylly

Bist Du'n kleines Stadtkind? Das würde so einiges erklären^^

Aber über deinen Tellerrand denken solltest Du auf jeden Fall^^

 

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@TygerLylly

DH Tyger Lylly.

Eulenspiegel -das hat nichts mit stadt oder land zu tun -kein hund darf einen anderen anfallen -falls er nicht sozialisiert genug sit -dann hilft ein geschlossender zaun!

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@inicio

ja ja immer diese Leine ;-)) ich tendiere da mehr zu Eulenspiegel s Meinung und bin mir aus dem Bericht von Milou auch nicht sicher ob es eine Beißerei oder nur ein Gerangele war. Hier wird manchmal ohne näheren Informationen aus einer Mücke ein Elefant gemacht.Über die Rechnung für den Tierarzt hätte man allerdings sprechen müssen, dafür sind Hunde ja versichert.

 

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@inicio

Das Problem hierbei ist, ihr seht das alle nur gefiltert durch die Wahrnehmung der Fragestellerin, die auf den Halter des anderen Hundes sauer ist. Und genau wie immer wenn "die Leute was erzählen", kann das wahr oder falsch sein.

Da ich aber nichts darüber lese, das der Opfer-Hund (der Hund der Fragestellerin) zum Tierarzt musste, noch irgendertwas über Wunden, Blut oder ähnliches. Deswegen gehe ich fest davon aus, das dem armen Tier nur sein Platz im Rudel zugewiesen wurde, sowas ist aber kein "Anfallen" sondern ziemlich normales Verhalten von Hunden. Insbesondere wenn man bedenkt, das der Hund nur das Revier seinems Rudels/Herrchens verteidigt hat.

Es gibt bei Hunden übrigens auch etwas wie "Übersozialisierung"...ein Hund sollte aber immer noch Hund sein dürfen.^^

Und grundsätzlich sollte man vielleicht auch zwischen den Zeilen lesen, wenn ein erboster Mitbürger hier eine Frage einstellt, und ganz deutlich sagt "ich will dem anderen soviel Schaden zufügen, wie geht..." ("Meint ihr nicht auch, das das OA unangemeldet kommen sollte???"). Nur weil er hier eien Frage einstellt, hat der Frage nicht automatisch "Recht"^^

 

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@Eulenspiegel

Korrektur: Es gab einen Besuch beim Tierarzt. Was der aber gemacht hat steht nicht da. Und im Zweifel ist das GENAU der Punkt um den es hier geht. Wie sehr hat der eine den anderen in die Mangel genommen ...

(Und natürlich ist es auch eine Frage der Größenverhältnisse: Schäferhund/Rehpinscher - da muss der Schäferhund nur mal böse gucken, und der Rehpinscher fällt tot um^^)

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Sie müssen den Hundebesitzer genauso anhören wie euch. Bevor sie möglicherweise einen Bußgeldbescheid ausstellen und weitere Schritte einleiten (Hund wird als gefährlich eingestuft, besondere Auflagen etc) Also vermutlich werden sie sich ankündigen, wenn sie mit dem Besitzer direkt sprechen wollen. Wollen sie sich nur die Umgebun anschauen, melden sie nicht nicht zwangsläufig an.

 

Übrigens. Wenn es euch auch um die Tierarztkosten geht, darum kümmert sich das Ordnungsamt nicht. Das wird eine privatrechtliche sache sein und ihr müsstet dann schon einen Anwalt bemühen.

 

Im Übrigen ist völlöig irrelevant, ob der Hund ständig frei läuft oder nicht. es geht um diese spezielle Situation. Der Hund darf (auch wenn er nur ausgebüxt ist) nicht grundlos auf andere Hunde oder Menschen losgehen. da er das aber getan hat, wird das Ordnungsamt sich shcon darum kümmern.

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@Sumselbiene

Die Frage ist nur, ob es sich wirklich so abgespielt hat, wie die Fragestellerin beschreibt. Mir scheint da doch eher der Äger über den anderen Hundebesitzer als die "gemeingefährliche Hundeattacke" der spiritus rector zu sein^^

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Leider sind Hundebesitzer oft uneinsichtig, was die Aggression ihres Hundes angeht. Fakt ist, ab 1. April ist Leinenzwang. Wenn ein Hund vom Grundstück laufen kann ist dem Gesetz nicht genüge getan.  Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Haustier, mit entsprechende Vorkehrungen, das Grundstück nicht verlassen kann. Ist dies nicht der Fall, macht sich der Hundehalter strafbar.

Wenn du Zeugen hast, die den Vorfall beobachtet haben, hast du bessere Möglichkeiten.