was ist der unterschied zwischen? :O

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Die Bezeichnung „weltlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang (Entgegensetzung von weltlichen und geistlichen Kurfürsten): die Welt betreffend, der (diesseitigen) Welt angehörend, irdisch. Das Weltliche meint das zeitlich begrenzte, sinnlich Erfahrbare, das im Diesseits (und nicht im Jenseits, im Himmlischen) Angesiedelte. Bezogen auf staatliche Herrschaft ist das Weltliche ein staatlich-politischer Bereich.

Die Bezeichnung „geistllich“ bedeutet: kirchlich-religiös, religiöse Dinge betreffend, spirituell, auf das Jenseits/das Himmlische bezogen.

Im Mittelalter haben eine Anzahl kirchlicher Würdenträger (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, auch weltliche Aufgaben erhalten. Sie übten also eine Doppelrolle aus. Geistliche waren Kleriker (kirchliche Amtsträger mit einer Funktion als Priester oder Ähnliches) und nahmen zugleich weltliche Aufgaben im staatlichen Bereich wahr.

Die geistlichen Kurfürsten gehörten zum Klerus. Mit der Ausbildung von Territorialstaaten auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation wurden sie Landesherren. Die drei geistlichen Kurfürsten, die den König (und später auch Kaiser) wählten, waren Fürstbischöfe:

  • der Erzbischof von Mainz

  • der Erzbischof von Köln

  • der Erzbischof von Trier

Die weltlichen Kurfürsten gehörten zu einem anderen Stand, nicht zum Klerus, sondern zum Adel. Sie waren keine Geistlichen, sondern - in kirchlichem/religiösem Zusammenhang gesehen - Laien (dies heißt nicht, keiner Kirche anzugehören, sondern zum einfachen Kirchenvolk zu gehören, das keine herausgehobene kirchliche Amtsfunktion hat/nicht Geistlicher ist; das Wort „Laie“ ist ein Fremdwort aus der griechischen Sprache, von λαός [„VolK“)] und λαϊκός [„zum Volk gehörig“], daraus lateinisch „laicus“ [„Laie“])

Weltliche sind in der regel "normale" Kurtfürsten und die andere sind gläubige. :)

glaub ich mal ^^

Mean98 
Fragesteller
 01.02.2012, 14:43

XD danke

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Ein Kurfürst gehörte zu den Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und die seit dem 13. Jahrhundert den Römisch-deutschen König wählten. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten: drei geistliche Fürstbischöfe, sowie vier weltliche Fürsten. Ein Fürstbischof war ein Bischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Das waren:

  • der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler für Deutschland

  • der Erzbischof von Köln als Reichserzkanzler für Italien und

  • der Erzbischof von Trier als Reichserzkanzler für Burgund

(Mehr dazu z.B. bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Kurf%C3%BCrst).

"weltlich" heißt "profan/ bürgerlich", am geistigen Leben teilnehmend und sich dabei institutionell frei fühlend, also keiner Kirche angehörig, wohingegen "geistliche" Kurfürsten an eine Konfession gebunden sind, also einer Religion verpflichtet sind - im Denken und im Handeln.

Albrecht  01.02.2012, 19:28

Weltliche Kurfürsten gehörten durchaus einer Kirche an. Ob jemand am geistigen Leben teilnimmt und sich dabei institutionell frei fühlt, ist nicht direkt mit dem Begriff „weltlich“ und im Zusammenhang der Entgegensetzung weltlich-geistlich gesagt. Die weltlichen Kurfürsten waren Adlige („bürgerlich“ ist keine treffende Charakterisierung). Sie als keiner Religion angehörend und verpflichtet darzustellen, obwohl sie doch zu einer christlichen Kirche gehörten, führt in eine sehr falsche Richtung (es genügt, schon, die Verhältnisse im Mittelalter ein wenig zu kennen, um den Irrtum zu erkennen).

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lichtschatten  01.02.2012, 22:11
@Albrecht

"nicht einer Religion verpflichtet in Denken und Handeln" heißt nicht, dass man äußerlich keiner Konfession angehört. Ich differenzierte den Geist, nicht die Zugehörigkeit. Adelige können sich doch sehr wohl "institutionell frei fühlen" - wir schreiben wohl aneinander vorbei ?!

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Albrecht  02.02.2012, 01:03
@lichtschatten

Einfacher wäre es, erst einmal meine eigene Anwort zur Kenntnis zu nehmen.

Die Frage zum Thema „Geschichte" bezieht sich auf den Unterschied zwischen weltlichen und geistlichen Kurfürsten. Dazu trifft die Beantwortung nicht den richtigen Punkt. Und eine Aussage „"weltlich" heißt [...], also keiner Kirche angehörig" ist in diesem Zusammenhang falsch.

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lichtschatten  02.02.2012, 01:45
@Albrecht

Als ich antwortete, gab es Ihre Antwort noch nicht - Sie greifen in meine ein und verweisen nun auf die Ihre. Das entscheidende Wort "fühlend" werfen Sie in Ihren Auslassungspunkten schon wieder raus, auf welches sich auch "keiner Kirche zugehörig" bezieht. Sie lesen nur diejenigen Wörter in meiner Antwort, die für diejenige Lesart spricht, die Sie in die meine Antwort interpretieren möchten. Ich kenne mich mit dem Mittelalter durchaus aus und habe kein undurchdachtes Halbwissen hingeworfen.

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Isegrimm  03.02.2012, 12:33
@lichtschatten

Albrecht war doch in seiner Wortwahl noch zurückhaltend. Ich kann in lichtschattens Antwort nur wenig Erhellendes bzw. Präzises erkennen. Er mag sich ja mit dem Mittelalter bestens auskennen, das wird aus den Antworten aber nicht klar.

'Bürgerliche Kurfürsten', das ist eine merkwürdige sprachliche Konstruktion. Gemeint sind wohl adelilge Reichsfürsten, die nicht auch noch ein bischöfliches Amt hatten.

Geistliche Kurfürsten, die 'an eine Konfession gebunden sind', das könnte man auch einfacher sagen: zur Auswahl standen nicht sehr viele Konfessionen! Es ging auch nicht um ihr Zugehörigkeitsgefühl, sondern darum, dass sie in ihrer Funktion als Bischof der Katholischen Kirche in Personalunion weltliche Herrschaft über ein Fürstentum ausübten.

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geistliche sind wahrscheinlich die mit der kirche oder dem glauben oder so zu tun hatten und weltliche sind halt die normalen kurfürsten im reich oder was auch immer.