Was bedeutet provisionspflichtig?
Hallo,
ich habe mir gerade eine Wohnungsanzeige angesehen und dort steht: "provisionpflichtig:ja". Allerdings habe ich im Internet gelesen, dass bei Vermietungen das Bestellerprinzip gilt, also der Vermieter die Provision zahlen muss.
Was hat der Vermerk in der Wohnungsanzeige nun zu bedeuten? Müsste ich als Mieterin die Provision zahlen?
3 Antworten
ja, der VM verweist dich an einen Markler und du wirst die Wohnung nicht bekommen, wenn du keinen Vertrag mit dem Makler machst, es wird so gedreht, als würdest du den Markler bestellt haben.
Ne! So geht das gar nicht! Die "Spielregeln" für eine Provisionspflicht sind da sehr genau gesetzlich festgelegt!
Ja, normalerweise schon.
Sofern es sich bei Auftraggeber des Maklers um den Vermieter handelt, zahlt der die Provision und Sie sind nicht provisionspflichtig.
Das gilt für vom Makler konkret im Auftrag Dritter angebotener Wohnungen.
Sofern der Makler sich im Internet oder persönlich anbietet, für Sie eine Wohnung zu suchen, die er nicht in seinem gegenwärtigen Auftragsbestand hat, werden Sie zu seinem Auftraggeber und eine folgende Vermittlung damit für Sie provisionspflichtig.