Was bedeutet "gemein" z.B. gemeine Biene

14 Antworten

Da sowohl Tiere aber auch Pflanzen in der Regel Lateinische Namen in der Botanik und im Tierreich haben, werden sie dort oft als ...vulgaris bezeichnet.

Beispiel: Thymus vulgaris, denn vulgaris heißt allgemein, gewöhnlich. Ist einer Pflanze das Adjektiv "vulgaris" beigefügt, meint man damit, dass es sich um die ursprünglich vorkommende Art handelt - also hier: um den "Echten Thymian". Gleiches gilt für z.B. Origanum vulgare, den "gewöhnlichen oder gemeinen oder echten Dost". In der Regel gibt es von diesen "ursprünglichen" Arten noch sogenannte "Varietäten" = Abarten oder Unterarten (Subspezies), die dann botanisch auch so bezeichnet werden: "varietas soundso" oder "subspezies sounso".

Bei den Gewürzen wie Origanum oder Majoran oder Thymian kannst du dir das bestimmt gut vorstellen, dass es verschiedene Arten gibt - groß- und kleinblättrige Sorten usw.

Aber nur die "echte" Sorte wurde und wird auch heute noch in der Medizin - in Teemischungen, Tinkturen usw. - verwendet. Daher gibt es diese Unterscheidungen!!!

Quelle Wikipedia:

Rechtliche Bedeutungen

Gemeinsame Eigentümer eines mittelalterlichen Besitzes, wie z.B. einer Burg, wurden als Gemeiner bezeichnet.
Die gemeine Gefahr als Rechtsbegriff (z.B. in § 323c StGB) setzt voraus, dass bedeutende Rechtsgüter (z.B. Leben oder Eigentum) einer Vielzahl von Menschen konkret gefährdet sind.
Das gemeine Recht gilt - im Gegensatz zum Partikularrecht, das nur für einen Gebietsteil gilt - für ein Gebiet als Ganzes. So galt das römische Recht seit der Rezeption ab dem 14. Jh., also vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reichs 1806 als "Gemeines Recht" ("ius commune") im ganzen Gebiet des Reiches. Zwar gingen römisches Reichsrecht oder das örtliche Territorialrecht als Partikularrecht vor, doch nur, wenn sie beweisbar waren. In der Praxis war damit das Gemeine Recht in zahlreichen Einzelstaaten das maßgebliche Recht, weil es nicht bewiesen werden musste.
Spätestens 1900 wurde das Gemeine Recht im Deutschen Reich durch das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelöst. In anderen vormaligen Territorien des Alten Reiches galt es lange noch fort, so im Common Dutch Law, das auch in vormaligen Kolonialgebieten der Niederlande (etwa im von Buren besiedelten Südafrika und Simbabwe) heute noch für einige Territorien und Rechtsgebiete fortgilt.

In oberdeutschen Ortsnamen kann Gemein für "Ort" oder "Gemeinde" stehen.

Ein Ortsteil der bayerischen Gemeinde Bindlach trägt ebenfalls den Namen Gemein.

gemein als Adjektiv bedeutet umgangssprachlich (besonders in der Kindersprache) „tückisch“, „boshaft“, „fies“, „schofel“. Eine „gemeine Tat“ in diesem Sinne ist eine Gemeinheit.

richtig, es steht für die "normalform" des Tieres.

Es gibt ja von jedem Tier Abarten.

Im Beispiel der Biene z.B. afrikanisierte Bienen.

Früher war das der Befriff für das Normale, Übliche, Allgemeine. Früher war beim Militar z. B. alles unter einem Unteroffizier, also der normale Soldat ohne Dienstrang ein gemeiner Soldat. Ein kleinbauer ein gemeiner Bauer.

Üblich trifft die Sache schon ganz gut. Jedenfalls hat es nichts mit Gemeinheiten zu tun.