Warnblinker Knopf ist übermalt, TÜV?

5 Antworten

Nach kurzer Suche habe ich nichts gefunden, was vorschreibt, wie ein Warnblink-knopf auszusehen hat. Solange du mit dem Auto sicher fahren und es bedienen kannst, sehe ich auch nicht, warum man den Knopf nicht blau anmalen dürfte. 
Bei Lichtanlagen außen am Auto ist es klar, dass es einheitlich sein muss. Aber innen darfst du (eigentlich) machen was du willst, solange es eben den Gebrauch des Vehikels nicht einschränkt. Steht nirgendwo, das jeder mit deinem Auto klar kommen muss.

Mal ganz abgesehen davon wird dir der Prüfer da keinen Strick draus drehen, wenn du noch dazu sagst, dass das hässliche Teil nächste Woche raus fliegt und der Originale wieder rein kommt.

Könnte beim TÜV zu einer Bemängelung im Prüfbericht mit der Kennzeichnung "GM" (geringfügiger Mangel) führen. Bei anderen Prüforganisationen haben sie meines Wissens andere Kürzel bzw. Zahlencodes im Prüfbericht.

Wenn Dein Auto aber ansonsten mängelfrei ist, bekommst Du auch die Prüfplakette zugeteilt.

Die Funktion der Warnblinkanlage muss Dir anzeuegt werden.

Das darf eine rot blinkende Leuchte sein, die kann im Schalter integriert sein oder auch separat. Die Funktionsanzeige gilt auch als erfüllt, wenn das Auto zwei getrennte Blinkerkontrollen für den linken und rechten Fahrtrichtungsanzeiger hat, die bei betätigter Warnblinkanlage gleichzeitig blinken.

Wie der Warnblinkschalter selbst aussieht, ist nicht vorgeschrieben.


Neweage  04.10.2017, 22:37

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Du schriebst es darf eine rot blinkende Lampe sein. 
Es ist also nicht vorgeschrieben, dass auch im Auto Party ist (also Lampe an), wenn die Warnblinkanlage an ist?

EIDT: Im Zusammenhang mit Klaudrian's Antwort, klärt sich die Frage.

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TransalpTom  05.10.2017, 00:14
@Neweage

Ja, entweder EINE rote Leuchte im Schalter selbst oder separat oder ZWEI grüne Fahrtrichtungsanzeige links und rechts parallel blinkend.

Steht in "Kirschbaum Kommentar Sammlung zu StVZO"

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Ragnaroek77  05.10.2017, 12:32

@TransalpTom
Eine Kombination von beidem ist auch zulässig, also rotes Dreieck plus zwei Blinker-Pfeile

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Der Knopf der Warnblinkanlage hat eine Lampe verbaut. Diese muss erkennbar blinken. Tut sie es nicht ist es ein geringer Mangel.

Mit Nagellack rot machen und Dreieck mit ! aufmalen !! Mfg.