Wanddurchbruch, brauche ich einen stahlträger?
Ich habe eine Zweischenwand die demnächst entfernt werden soll.
Da ich keine Einsicht in die Akte habe ( nicht Vorhanden beim Bauamt), habe ich eine Architektin gebeten sich die Wand anzuschauen.
Die Wand wurde aufgestemmt und die Decke auch.
Die Zwischenwand besteht im obereren Bereich aus Beton ca 40 cm und der rest aus stein.
Die Architektin ist der Meinung dass ich keinen Stahlträger brauche, da die Betonfläche nicht entfernt werden darf.Unterhalb der Betonmauer kann ich die Wand bedenkenlos entfernen.
Das ganze bekomme ich auch schriftlich.
Kennt sich jemand damit aus und kann das so bestätigen ??
3 Antworten
Wenn dieser obere Bereich ein Sturz ist (mit Stabstahl drin und Verteilereisen; was keiner hier sagen kann!) dann ist das sicher richtig, dass du die Wand entfernen kannst.
Einmal schreibst du aber Architektin und einmal Statikerin. Was denn nun? Eine Statikerin wäre mir hier wesentlich sicherer.
Du schreibst: "Die Zwischenwand besteht im obereren Bereich aus Beton ca 40 cm und der rest aus stein." Was du beschreibst muss ein Unterzug sein (der obere Bereich der Wand, der aus Stahlbeton besteht). Ein Unterzug ist tragend, also muss der Unterzug erhalten bleiben, die Steine unterhalb können entfernt werden. Das muss so stimmen, was die Architektin gesagt hat. Ich bin Bauzeichnerin, Fachrichtung Hochbau.
Wenn du der Architektin nicht traust - kann das hier jemand ohne Vor-Ort-Prüfung und rein theoretisch beurteilen? Sicher nicht.
ja stimmt, ich meinte Architektin
ich habe aber nur bis zum Beton gestemmt.
Wie es im Beton ausschaut weiss sie nciht.
Sie hat mich anschließend gebeten die Decke aufzustemmen und hat sich die Eisenstäbe ? in der Decke angeschaut und anshcließend mir gesagt dass die Wand untrehalb des Betons entfernt werden kann.
Danke für die schnelle Anwort