Wäre Hitler bei einem bedingungslosen Grundeinkommen Maler geblieben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hitler war kein Maler. Eigentlich hat er nie einen Beruf gelernt.

Er verbrachte schon in der Schule viel Zeit damit sich in eine Traumwelt zu flüchten. Das lag wohl an seinem Elternhaus und seiner kleinen Statur.

Auf Anraten eines Lehrers (und weil er sich selbst als ´Schöngeist´ sah) bewarb er sich and der Kunstschule. Dort erkannt man aber sofort seine Talentlosigkeit.

Er mußte auf Baustellen arbeiten um sein Leben zu finanzieren. Weil er ein kleines, schwaches Würstchen mit einem losen Mundwerk war, bekam er Streit mit den Bauarbeitern, die er als dumm verachtete. Daher auch sein späterer Haß auf die Gewerkschaften.

Im Männerwohnheim hatte er einen Freund, der mit ihm Postkarten an Touristen verkaufen wollte, aber Hitler war zu faul und zu unmotiviert um Postkarten zu malen oder zu kolorieren.

Nein, es ging ihm nicht um Geld, sondern darum, "bedeutend" zu sein.

Ich bezweifle das er des Gehaltes wegen gehandelt hat.

Wildeste Spekulationen sind nicht zielführend und daher absolut unnütz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun
DrWoggle  28.03.2020, 12:20

ach , jetzt lass uns doch mal nachdenken!
hat ja keiner behauptet, daß es die Weisheit mit Löffeln gefressen hat
und hier rumzustänkern is ganz gewiß auch net zielführend, oder ?

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voayager  28.03.2020, 12:37
@DrWoggle

Das hat nix mit rumstänkern zu tun, vielmehr soll bei derlei unsinnigen Fragen der/die FS so zum Nachdenken angeregt werden, kann sich mithin weiterentwickeln.

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Hilf mir auf die Sprünge:

Wie meinst du hätte man darauf reagiert, wenn ein gesuchter, Fahnenflüchtiger Deserteur (immerhin hat er sich ja vor dem Wehrdienst in Österreich gedrückt), beim Amt vorstellig geworden wäre um BGE zu beantragen.

Eine hübsch surreale Vorstellung. ^^

OnkelJibbeto  28.03.2020, 11:04

BGE muss man doch nicht beantragen, das ist ja gerade der Witz, oder?

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verreisterNutzer  28.03.2020, 11:06
@OnkelJibbeto

Natürlich. Der Staat muss ja schließlich wissen, wohin er es auszuzahlen hat.
Folglich müsste man da schon vorstellig werden, sich ausweisen, Wohnort und Konto angeben auf dem es landen soll.

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OnkelJibbeto  28.03.2020, 11:58
@verreisterNutzer

Wenn es aber Bedingungslos ist geht es ja an jeden Menschen im Land. Die müssten das doch nicht alles beantragen. Der Witz am BGE ist ja gerade dass richtig viel unnötige Bürokratie abgebaut würde.

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verreisterNutzer  28.03.2020, 12:05
@OnkelJibbeto

Deinen ersten Personalausweis bekommst du auch bedingungslos, wenn du das Alter erreicht hast. Beantragen gehen musst du ihn trotzdem.

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verreisterNutzer  28.03.2020, 12:16
@OnkelJibbeto

Na dann erklär mir mal, woher der Staat wissen soll, wohin er dein Geld zu überweisen hat, wenn du nicht da warst um dich auszuweisen eine Kontonummer zu hinterlegen.

Soll er anfangen Hellseher zu beschäftigen oder jedes Geldinstitut im Land abtelefonieren um festzustellen ob du da gegebenenfalls Konten hast? das dürfte dann den verwaltungsaufwandt etwa verzehnfachen, wenn man wegen jedem Fliegenschiss mit solchen Spökskes anfängt.

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OnkelJibbeto  28.03.2020, 12:26
@verreisterNutzer

zb über Arbeitgeber, übers Finanzamt, übers Arbeitsamt oder sonst was. Als gäbe es da keine Möglichkeit?

Ist aber eh ziemlich behindert das jetzt zu diskutieren, wir wissen nicht wie es dann schlussendlich gelöst würde, würde wirklich ein BGE kommen.

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verreisterNutzer  28.03.2020, 12:48
@OnkelJibbeto

Der Arbeitgeber soll ermächtigt sein meine Persönlichen Daten heraus zu geben? Darf ich dich in aller Bescheidenheit fragen ob du einen Vollknall hast?

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OnkelJibbeto  28.03.2020, 12:54
@verreisterNutzer

Hey, ließ vielleicht nochmal genau nach. Ich hab 3 verschiedene Sachen, getrennt von Kommata, genannt und danach sogar noch die Möglichkeit anderen Option genannt.

Warum tust du so als hätte ich gesagt es solle in jedem Fall bei jeder einzelnen Person vom Arbeitgeber übermittelt werden? Das ist cherry picking.

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verreisterNutzer  28.03.2020, 12:57
@OnkelJibbeto

Ist ganz einfach, weil in allen drei Fällen das selbe Problem vorliegt, nämlich die aus Datenschutzgründe.

Den Arbeitgeber habe ich raus genommen, weil das den Vogel abschießt. Was kommt als nächstes. Soll man beim Arbeitgeber womöglich noch seinen Wohungsschlüssel hinterlegen, damit jeder der sich berechtigt fühlt, ihn sich da abholen kann?

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OnkelJibbeto  28.03.2020, 13:00
@verreisterNutzer

Warum fühlst du dich so angegriffen als wäre das ein Gesetzesvorschlag von mir gewesen und nicht nur eine Option von vielen in einem Gespräch über ein BGE das nicht kommen wird? Ist ja okay, dass du da Datenschutz bedenken hast, aber komm doch Mal runter, das ist alles nur theoretisch hier.

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