Vor Garage stehen?

4 Antworten

Hallo,

Grundsätzlich leider nein. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Gemeinschaftsfläche einen Widmungszweck dahingehend hat, dass dort Fahrzeuge der Miteigentümer abgestellt werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, so hat die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Unterlassen, selbst wenn Sie dadurch niemanden konkret bedindern.


Mops1125 
Fragesteller
 10.05.2020, 18:55

Wofür ist dann dieses Urteil?Eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche, die der Zufahrt zu Garagen und Stellplätzen dienst, darf auch zum Parken genutzt werden, solange dadurch keine anderen Eigentümer behindert werden und keine entgegenstehende Vereinbarung über den Nutzungszweck getroffen wurde

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Paul794540  10.05.2020, 19:00
@Mops1125

das Stichwort ist "Nutzungszweck". Es kommt wie oben ausgeführt darauf an, ob das Anstellen von Fahrzeugen vom Nutzungszweck gedeckt ist oder nicht. Ist es vom Nutzungszweck gedeckt, dann dürfen Sie das Fahrzeug natürlich abstellen.

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schleudermaxe  10.05.2020, 20:30
@Mops1125

Was bitte hat eine Zufahrt mit der Fläche direkt vor der Garage am Hut?

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Wenn der Mieter diesen Platz auch bezahlt, dann ja, ansonsten hast du da nichts zu suchen.

Man kann MAL als Ausnahme (1-2 x im Monat) da parken, aber nicht regelmäßig.


Mops1125 
Fragesteller
 10.05.2020, 18:53

Dies habe ich als Urteil gefunden:Eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche, die der Zufahrt zu Garagen und Stellplätzen dienst, darf auch zum Parken genutzt werden, solange dadurch keine anderen Eigentümer behindert werden und keine entgegenstehende Vereinbarung über den Nutzungszweck getroffen wurde

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Krawallbotz  10.05.2020, 19:00
@Mops1125

Und nu?

Dann dürfen ja alle dieses Urteil nutzen und somit darf JEDER Mieter die Fläche vor der eigenen Garage nutzen.... dass wird dann ein lustiges Spielchen, wenn KEINER mehr rein und raus kommt .

Und der Hauseigentümer wird dann allen Mietern die Garagen kündigen und fremde Garagenmieter nehmen.

Das wird dann richtig spaßig ;-))

Egoismus ist keine Einbahnstraße

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schleudermaxe  10.05.2020, 20:29
@Mops1125

Das ist zudem ein Fehlurteil, denn auf dem Grundstück gibt es bestimmt auch Nchteigentümer.

Zudem geht es in dem Urteil nicht um die Fläche vor der Garage.

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nur wenn die Stelle auch vom Mieter per Mietvertrag mitgemietet hat. Du kannst ohne weiteres andere Mitbewohner behindern.

Bei uns nicht, wozu sollte da auch einer stehen und alle anderen vielleicht sogar behindern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung