Auto ohne TÜV, Versicherung, und nicht angemeldet Parken?
Hallo zusammen,
darf ich mein Auto, dass kein TÜV, Versicherung, und nicht mehr angemeldet ist im öffentlichen Parkplatz parken/stehen lassen?
6 Antworten
Schlicht und einfach, NEIN.
Weder auf einem Parkplatz noch auf der Straße, NUR auf einem privaten Grund.
Schön für DEINE GEMEINDE SEEBRÜCK, muss nicht für alle Gemeinden gelten!
Ist nicht meine, ist ein Zitat, ist bei den mir bekannten aber ebenso.
Du kannst ja mal in Rathaus nachfragen und das Ergebnis hier einstellen.
Auch Deine Versicherung wird Dir helfen können, denn für die Ruheversicherung gibt es indentische Vorgaben.
"Parken" kann man nur ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug.
Ist es abgemeldet und somit ohne Versicherungsschutz nennt sich das "Abstellen" und das ist im öffentlichen Verkehrsraum verboten. - Warum? Weil es eben keine Versicherung gibt.
Nein, im Straßenverkehr dürfen nur zugelassene Fahrzeuge parken.
Fahrschule. 2. Stunde.
Zitat:
Ein nicht angemeldetes Auto hat keinen Versicherungsschutz
Ein abgemeldetes Auto parken Sie nicht, da der Begriff "Parken" fest an die Anmeldung des Fahrzeugs gekoppelt ist. Das Abstellen des nicht angemeldeten Autos ist eine unerlaubte Sondernutzung. Diese steht laut Bußgeldkatalog unter Strafe.
Wieso ich, andere schreiben hier ebenso, von Dir nur noch nicht bemerkt? Woran das wohl liegt?
Nur auf Privatem Grundstück
.... wo steht das?
Zitat:
Ein abgemeldetes Auto parken Sie nicht, da der Begriff "Parken" fest an die Anmeldung des Fahrzeugs gekoppelt ist.
Denn dürfte er ja dürfen bei Lidl und so, und da darf er auch nicht dürfen. Auch nicht in privaten Partkhäusern.
Wenn ihm der Lidl oder das Parkhaus gehört oder er die Erlaubnis des Inhabers hat darf er das allerdings sonst nicht da beim Lidl oder in Parkhäusern meist die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt
Seit wann bitte gilt denn dort die StVO und warum wissen die Gerichte das noch nicht?
Ich höre immer wieder, z.B. rechts vor links gilt nicht und anderes auch nicht.
Aus Deinem Link:
Dennoch hat sich in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre ein Unterschied zwischen dem Verkehr auf Straßen und dem auf öffentlich zugänglichen Parkflächen herauskristallisiert.
Mit fehlt immer noch, Deine Antwort, nur auf privatem Grundstück.
Auch in Deinem Link nichts zu finden.
Nein, nur im Privatraum.
Der Begriff Öffentlichkeit ist Dir wirklich nicht bekannt?
Ich finde nichts von Privat ist erlaubt.
Parkhaus von Lidl, ist privat, da dürfte also abgestellt werden können?
Nein darfst du nicht.
Nur in deinem Privatraum, sollte aber jeder der älter als 12 ist auch ohne extra Erklärung verstehen.
Steht eben nicht in Deiner Antwort!
Auch nur in meinem, wenn es eingezäunt ist und weder andere Mitbewohner des Hauses noch Postzusteller und andere Zugang haben. Wie soll das gehen?
Auszug aus Merkblatt Gemeinde Seebrück, Abstellen nur auf umfriedetem Grundstück, sowie
Neben verschiedenen Gesetzen zum Schutz des Bodens oder der Gewässer, die dann ein behördliches Eingreifen erforderlich machen, besteht für den Umweltsünder auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 324 a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung) und § 326 Strafgesetzbuch (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).
Auch wenn ein Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt wird und noch fahrtüchtig ist, ist unbedingt sicherzustellen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe wie Betriebsflüssigkeiten, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Benzin, Motoröl, Getriebe- oder Achsöl austreten können. Fahrzeuge sind auf einem befestigten Boden und nicht auf Erde oder Gras abzustellen.
Hast du nichts zu tun außer dein Halbwissen zu verbreiten?
Wie gesagt jeder der etwas im Kopf hat weiß wie es gemeint war.
Außerdem noch ein Zitat für dich kleine Mimimi:
"Das Abstellen des Autos bei Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen ist ebenfalls gestattet. Als Privatgrund gelten alle Grundstücke, die nicht öffentlich zugänglich sind."
Jetzt hast Du es, die nicht zugänglich sind, endlich.
Und warum kommt das nicht in Deiner Antwort? Etwa nicht gewusst, und erst duch mich erfahren, aber rumnölen?
Wäre auch schlimm, wenn das nicht mehr funktionieren würde, mal drüber nachdenken, wenn es schon geht.
Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen dass jeder weiß was mit Privatraum gemeint ist, du hast mich allerdings vom Gegenteil überzeugt, muss halt auch solche Leute geben.
Das ist eben Dein Problem, denn Privatraum reicht ja nicht aus; dieser muss eingezäunt oeder eben wie eine Garage verschlossen sein, was eben bei einer Tiefgarage nicht geliefert werden kann.
Du hast es halt einfach nicht verstanden, ist schon okay, extra für dich bin ich ja noch einmal ausführlicher geworden.
Gern geschehen.
Ich habe schon, andere schreiben das ja auch so, von Dir unkommentiert, ohne Zulassung eben nicht in die Tiefgarage.
Und, auf Beton/Stein! Zitat:
Neben verschiedenen Gesetzen zum Schutz des Bodens oder der Gewässer, die dann ein behördliches Eingreifen erforderlich machen, besteht für den Umweltsünder auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 324 a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung) und § 326 Strafgesetzbuch (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).
Auch wenn ein Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt wird und noch fahrtüchtig ist, ist unbedingt sicherzustellen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe wie Betriebsflüssigkeiten, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Benzin, Motoröl, Getriebe- oder Achsöl austreten können.
Fahrzeuge sind auf einem befestigten Boden und nicht auf Erde oder Gras abzustellen.
So die Gemeinde Seebrück.