Videoüberwachung von gemietetem Stellplatz (Sondernutzungsfläche)?
Hallo zusammen,
mir wurde in naher vergangenheit leider mein Auto mehrfach beschädigt und ich habe mich dazu entschlossen eine Kameraüberwachung am äußeren Fensterrahmen anzubringen um meinen Stellplatz zu überwachen. Das Auto wurde mindestens zwei mal mutwillig beschädigt und es gibt keine Zeugen, da es immer Nachts passiert ist.
Der Stellplatz befindet sich im Hinterhof eines Privaten Mietshauses, und es gibt auch keine möglichkeiten versehentlich öffentlichen Raum zu überwachen da dieser durch Büsche und Bäume verdeckt ist Die Kamerapositionierung ließe dies auch nicht zu.
Mein Stellplatz ist außen an der Grundstücksgrenze, einer von fünf, gegenüber des Hauses. Im Haus befinden sich gegenüber der Stellplätze noch Garagen. Aufgrund der amerapositionierung wäre es aber nur möglich drei Stellplätze und ein kleines Stück des davor liegenden Hinterhofs zu filmen. Aufnahmen würden nur passieren, wenn sich etwas im näheren Bereich meines Autos bewegt.
Jetzt kommen zwei szenarien bei der Überwachung ins Spiel:
- Ich überwache nur meinen Stellplatz. Dies könnte ich aber nur durch eine Technische Maßnahme in der Kamerasoftware realisieren, indem ich andere Bereiche "schwärze". Könnte ich dies dann so ohne weiteres machen? also rein rechtlich gesehen? Reicht es diese Technische Maßnahme zu ergreifen, um den Sichtbereich der Kamera einzuschränken, oder müsste ich hier eine extra sichtblende bauen, die den echten sichtbereich einschränkt?
- Ich schränke den Sichtbereich nicht ein und überwache so auch die Beiden anderen Stellpätze und etwas Hinterhof mit. Ich vermute, hier muss ich dann alle betroffenen Personen informieren und Fragen ob dies in ordnung ist. Natürlich mit ausreichender Erläuterung was und wann gefilmt wird und Einverständniserklärung. Muss ich in diesem Fall zusätzlich auch alle anderen Mieter im Haus Fragen, oder reichen die betroffenen Personen? An sich läuft im regelfall niemand anderes in diesem Bereich herum, wie gesagt kann man nur aus einer Richtung zu den Autos kommen, in der aber nicht gefilmt wird. Letztenendes würde ich dann mit dieser Eiinverständnis an den Vermieter rantreten und ihm den Sachverhalt schildern. (Kamera wird ohne Bohren an der Außenwand an einer Metallverkleidung befestigt). Ich denke dass zumindest die beiden Nachbarstellplätze so kein Problem damit haben sollten, sie erhalten dadruch ja auch Beweismittel, sollte mal was passieren.
Ich bin mir bewusst, dass ich im zweiten Falle auf jeden Fall die Einverständniserklärung meiner Nachbarn und der Garagenmieter brauche, da es ansonsten "ärger" geben könnte. Bei uns gibt es aber keinen Nachbarschaftsstreit, d.h. man kann es hier vorab in einem Gespräch klären, hätte ein Nachbar im Fall 1 seine bedenken, bevor es irgendwie eine Beschwerde oder Unterlassungsklage geben würde.
3 Antworten
Du darfst nur Deinen Bereich überwachen. Mehr zu überwachen und hinterher zu löschen, was die Betroffenen nicht wirklich nachprüfen können, ist nicht ausreichend. Also sind die Sichtblenden erforderlich.
Außerdem muss videoüberwachter Bereich als solcher gekennzeichnet werden. Du musst also an Deinem Stellplatz gut sichtbar ein Schild anbringen, aus dem hervorgeht, dass dieser videoüberwacht ist. Eine heimliche Videoüberwachung ist in jedem Fall unzulässig.
Wenn Du das im Streitfall nachweisen kannst, sollte das ausreichend sein. Das Schild brauchst Du natürlich trotzdem.
Ok, das Schild würde etwas "paranoid" rüberkommen, aber kein Problem :D Schreckt den Randalierer hoffentlich auch davon ab nochmal wiederzukommen.
Je nachdem, wie er drauf ist. Es kann auch sein, dass er sich das anschaut und dann mit Sturmhaube wiederkommt, die Kamera einsenft und dann den Wagen klar macht.
Aber ich drück Dir die Daumen.
:D Kamera würde in der Hochparterre aufgehängt, da ist kein rankommen. Das ist quasi das 2. Stockwerk hinten raus ohne eine möglichkeit ungefilmt hochzuklettern.
Das mit der Sturmhaube kann ich nachvollziehen, ich vermute aber jemanden den ich kenne. Der wird sich anhand der Gangart, schuhe, kleidungsstil oder sonstwas identifizieren lassen können. Vielleicht für die Polizei nicht eindeutig identifizierbar, aber mir persönlich würde es auch reichen.
Du meinst, Du schickst dann die Jungs, die sich für einen Kasten Bier um ihn kümmern? :-D
Ich sehe keine Möglichkeit für einen Kameraeinssatz, so bestimmt auch schon die Polizei bei Deinen Anzeigen.
Ich verstehe deine Antwort nicht. So lange alle Mieter damit einverstanden sind und nur Privatgelände gefilmt wird, ist alles rechtens. Wurde in vergangenheit bereits gerichtlich so entschieden.
Auch in erstem Fall, wo nur der Bereich meines Autos sichtbar wäre, wäre das theoretisch so kein Problem, weil keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt würden.
Wenn du den Überwachungsbereich auf deinen Stellplatz reduzierst darfste die Kamera installieren und betreiben. Ich weiss das aus Erfahrung weil ich in meinem Garten Einbrecher gefilmt habe (Wildfalle), die Fotos an die Polizei gegeben und die Gauner anhand der Fotos überführt wurden.
So eine Einstellung ist hier nicht vorgesehen, zudem gibt es keine hinweise, auf die gespeicherten Daten.
Moin Schleudermaxe, eben so eine Einstellung kann ich mit meiner Kamera vornehmen, sollten meine Nachbarn bedenken haben: Es lassen sich in der Kamerasoftware bereiche schwärzen, also alles was nicht sichtbar sein soll. Dieses bearbeitete Bild wird dann erst von der Aufnahmesoftware verarbeitet, es wäre also nur der nahbereich meines Autos zu sehen. Das habe ich auch in Fall 1 so geschildert :)
öffentlichen raum darfst du nicht überwachen. das tust du nicht, wie du das technisch löst, durch blenden oder software, ist eigentlich egal. wenn später das video als beweismittel benutzt werden soll, ist sichtbar, ob die kamera illegal oder legal aufgenommen hat, daher ist es in deinem interesse darauf zu achten.
wenn nur dein stellplatz zu sehen ist, und er keine durchgangsfläche ist, über die andere laufen (müssen), ist auch kein einverständnis der anderen mieter nötig. sind die nachbarparkplätze und die zufahrt auch zu sehen, musst du fragen.
wenn der mieter dir einen parkplatz vermietet, liegt es vielleicht auch in seinem interesse, alle diese parkplätze zu überwachen. sowas steht dann im mietvertrag, und zwar unter "vorteil", und nicht unter "neugier" und wird von allen gern unterschrieben, wenn sie angst um ihr auto haben. frag ihn also mal.
unabhängig von der rechtlichen situation kann man so eine kamera auch so installieren, im fenster, infrarot oder nachtsicht ("wildbeobachtung"), dass kein licht an und ausgeht und andere stört. wenn man mir zweimal das auto demoliert, würde ich das tun, ohne gross zu fragen.
und egal ob ich die ergebnisse nutzen darf oder nicht, wüsste ich zumindens, wer aus der nachbarschaft der schweinehund war und könnte mir was anderes überlegen, zb mal ein besuch plus überzeugungsgespräch von mir und meinen jungs aus dem motorradclub, zum thema schadenersatz und wiedergutmachung, statt polizei und anzeige...
Moin, danke für die Antwort.
Also diese "technische" Maßnahme wird direkt in der Kamera vorgenommen. Man bestimmt dort "private bereiche" die während der Bilderzeugung eingefügt werden. Mein Server würde also nur dieses bereits bearbeitete Bild aufnehmen. Da würde nichts nachträglich im aufgenommenen Video verändert.