Videoüberwachung von gemietetem Stellplatz (Sondernutzungsfläche)?

3 Antworten

Du darfst nur Deinen Bereich überwachen. Mehr zu überwachen und hinterher zu löschen, was die Betroffenen nicht wirklich nachprüfen können, ist nicht ausreichend. Also sind die Sichtblenden erforderlich.

Außerdem muss videoüberwachter Bereich als solcher gekennzeichnet werden. Du musst also an Deinem Stellplatz gut sichtbar ein Schild anbringen, aus dem hervorgeht, dass dieser videoüberwacht ist. Eine heimliche Videoüberwachung ist in jedem Fall unzulässig.

MrSliff 
Fragesteller
 11.08.2021, 17:15

Moin, danke für die Antwort.

Also diese "technische" Maßnahme wird direkt in der Kamera vorgenommen. Man bestimmt dort "private bereiche" die während der Bilderzeugung eingefügt werden. Mein Server würde also nur dieses bereits bearbeitete Bild aufnehmen. Da würde nichts nachträglich im aufgenommenen Video verändert.

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highlandor  11.08.2021, 17:17
@MrSliff

Wenn Du das im Streitfall nachweisen kannst, sollte das ausreichend sein. Das Schild brauchst Du natürlich trotzdem.

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MrSliff 
Fragesteller
 11.08.2021, 17:20
@highlandor

Ok, das Schild würde etwas "paranoid" rüberkommen, aber kein Problem :D Schreckt den Randalierer hoffentlich auch davon ab nochmal wiederzukommen.

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highlandor  11.08.2021, 17:45
@MrSliff

Je nachdem, wie er drauf ist. Es kann auch sein, dass er sich das anschaut und dann mit Sturmhaube wiederkommt, die Kamera einsenft und dann den Wagen klar macht.

Aber ich drück Dir die Daumen.

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MrSliff 
Fragesteller
 11.08.2021, 17:48
@highlandor

:D Kamera würde in der Hochparterre aufgehängt, da ist kein rankommen. Das ist quasi das 2. Stockwerk hinten raus ohne eine möglichkeit ungefilmt hochzuklettern.

Das mit der Sturmhaube kann ich nachvollziehen, ich vermute aber jemanden den ich kenne. Der wird sich anhand der Gangart, schuhe, kleidungsstil oder sonstwas identifizieren lassen können. Vielleicht für die Polizei nicht eindeutig identifizierbar, aber mir persönlich würde es auch reichen.

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highlandor  11.08.2021, 17:49
@MrSliff

Du meinst, Du schickst dann die Jungs, die sich für einen Kasten Bier um ihn kümmern? :-D

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Ich sehe keine Möglichkeit für einen Kameraeinssatz, so bestimmt auch schon die Polizei bei Deinen Anzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MrSliff 
Fragesteller
 11.08.2021, 17:18

Ich verstehe deine Antwort nicht. So lange alle Mieter damit einverstanden sind und nur Privatgelände gefilmt wird, ist alles rechtens. Wurde in vergangenheit bereits gerichtlich so entschieden.

Auch in erstem Fall, wo nur der Bereich meines Autos sichtbar wäre, wäre das theoretisch so kein Problem, weil keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt würden.

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Minijobopa  11.08.2021, 18:02
@MrSliff

Wenn du den Überwachungsbereich auf deinen Stellplatz reduzierst darfste die Kamera installieren und betreiben. Ich weiss das aus Erfahrung weil ich in meinem Garten Einbrecher gefilmt habe (Wildfalle), die Fotos an die Polizei gegeben und die Gauner anhand der Fotos überführt wurden.

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schleudermaxe  11.08.2021, 19:19
@Minijobopa

So eine Einstellung ist hier nicht vorgesehen, zudem gibt es keine hinweise, auf die gespeicherten Daten.

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MrSliff 
Fragesteller
 12.08.2021, 11:41
@schleudermaxe

Moin Schleudermaxe, eben so eine Einstellung kann ich mit meiner Kamera vornehmen, sollten meine Nachbarn bedenken haben: Es lassen sich in der Kamerasoftware bereiche schwärzen, also alles was nicht sichtbar sein soll. Dieses bearbeitete Bild wird dann erst von der Aufnahmesoftware verarbeitet, es wäre also nur der nahbereich meines Autos zu sehen. Das habe ich auch in Fall 1 so geschildert :)

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öffentlichen raum darfst du nicht überwachen. das tust du nicht, wie du das technisch löst, durch blenden oder software, ist eigentlich egal. wenn später das video als beweismittel benutzt werden soll, ist sichtbar, ob die kamera illegal oder legal aufgenommen hat, daher ist es in deinem interesse darauf zu achten.

wenn nur dein stellplatz zu sehen ist, und er keine durchgangsfläche ist, über die andere laufen (müssen), ist auch kein einverständnis der anderen mieter nötig. sind die nachbarparkplätze und die zufahrt auch zu sehen, musst du fragen.

wenn der mieter dir einen parkplatz vermietet, liegt es vielleicht auch in seinem interesse, alle diese parkplätze zu überwachen. sowas steht dann im mietvertrag, und zwar unter "vorteil", und nicht unter "neugier" und wird von allen gern unterschrieben, wenn sie angst um ihr auto haben. frag ihn also mal.

unabhängig von der rechtlichen situation kann man so eine kamera auch so installieren, im fenster, infrarot oder nachtsicht ("wildbeobachtung"), dass kein licht an und ausgeht und andere stört. wenn man mir zweimal das auto demoliert, würde ich das tun, ohne gross zu fragen.

und egal ob ich die ergebnisse nutzen darf oder nicht, wüsste ich zumindens, wer aus der nachbarschaft der schweinehund war und könnte mir was anderes überlegen, zb mal ein besuch plus überzeugungsgespräch von mir und meinen jungs aus dem motorradclub, zum thema schadenersatz und wiedergutmachung, statt polizei und anzeige...