Darf ein Gewerblicher Vermieter unser gemietetes Überwachung per Video?
Guten Abend.
Kurz zum Verhältnis.
Ich arbeite in einer Firma und mein Chef hat unsere Hallen/Parkplatz gemietet. Es handelt von einem großen Firmengelände wo mehrere Firmen Mieter sind.
Nun ist es in den letzten Jahren 2x vor gekommen, dass auf einer riesen Fläche die mein Chef zum Teil gemietet hat (Wendehammer/Parkplätze) fremde zum Teil Bauschutt etc unerlaubt dort abgelegt haben. Nun meint der Vermieter, dass er das gesamte Gelände nun mit Kameras ausgestatten will.
Sprich unsere Kunden die den Wendehammer benutzen sowohl auch wie Mitarbeiter werden nicht vom Chef sondern vom Vemiter des Grundstücks "überwacht"
Mein Chef findet das ne gute Sache und stimmt dem ganzen zu aber kann man da nicht irgendwas tun?
Wenn es mein Chef von sich aus machen würde ja ok eventuell verstehe ich es aber sein Vermieter der dann alles sehen kann was wir da wann und wie treiben?
2 Antworten
Da hat der Eigentümer ein berechtigtes Interesse. Wenn es ein umzäuntes Gelände ist und ein klar sichtbares Schild die Überwachung anzeigt, dann ist das nicht illegal. Die Kameras dürfen keine privaten Räume einfangen, aber der öffentliche Bereich einer Lagerfläche kann durchaus überwacht werden.
Da ist der Vermieter absolut im Recht. Kosten für die Müllentsorgung oder Beschädigungen auf dem Grundstück usw gehen auch an den Vermieter.