Verstoß gegen Paragraph 12 Soldatengesetz - Welche Konsequenzen (Mobbing,Beleidigung,Diskriminierung)?

4 Antworten

Der Gang zum Spieß ist nicht zielführend, du musst eine Beschwerde verfassen. Evtl. Disziplinarmaßnahmen werden vom Kompaniechef verhängt, über Art und Höhe kann man nur Vermutungen anstellen.

Recki123 
Fragesteller
 28.09.2019, 21:59

Mir wurde geraten zum Spieß zu gehen.

Der Spieß meinte am Anfang des Diensteintrittes, dass Rassismus beleidigung und Diskriminierung hier absolut nicht geduldet wird und man sich an Ihn wenden soll.

0
Droitteur  28.09.2019, 22:11
@Recki123

Es ist relativ egal, ob du dich erst an den einen oder an den anderen wendest. Eine Beschwerde brauchst du nicht zu verfassen.

Je nach Schwere des Vergehens und sonstigen Umständen kann es um mehr oder weniger gehen. Wie Aliha sagt, kann man da nur spekulieren. Warum machst du da so eine große Sache bei gf.net draus?^^ Also dass du generell überhaupt fragst, ist kein Problem; aber du wirkst irgendwie sensationslustig.

Wer weiß schon, was da bei euch wirklich passiert ist und was sich am Ende auch zur Überzeugung des Disziplinarvorgesetzten (oder des Gerichts oder des BAPersBw) nachweisen lässt? Denkbar kann da schonmal eine Disziplinarbuße, aber außerdem auch ein Dienstverbot bis hin zu einer Entlassung sein; auch wieder abhängig davon, wie sich der Beschuldigte im Nachgang zeigt.

1
Recki123 
Fragesteller
 28.09.2019, 22:14
@Droitteur

Ich bin mir eben nicht sicher. Hatte diesen Vorfall nie und möchte mir sicher gehen das eventuell sogar Dienende Soldaten über solche Sachen besser Bescheid wissen und mir tips geben können.

Ich hab genug Zeugen die alles bezeugen können das ich absolute nichts gemacht habe und er mich schon länger beleidigt.

Andere Kameraden haben es auch schon mitbekommen und die helfen mir da auch.

1
Droitteur  28.09.2019, 22:17
@Recki123

"Ich bin mir eben nicht sicher. Hatte diesen Vorfall nie und möchte mir sicher gehen das eventuell sogar Dienende Soldaten über solche Sachen besser Bescheid wissen und mir tips geben können. "

Inwiefern möchtest du denn "sichergehen"? Welche Rolle spielt es denn für dein weiteres Vorgehen, zu wissen, welche Maßnahmen gegen ihn verhängt werden können? Scherzkeks :D Aber nichts für ungut.

In der Sache wünsch ich dir natürlich alles Gute. Wie in der anderen Frage schon geschrieben, tust du damit nicht nur dir selbst einen Gefallen. Und gib uns hier ruhig auch Bescheid, was dabei herauskommt.

1
Recki123 
Fragesteller
 28.09.2019, 22:21
@Droitteur

Das da bei der Sache auch was bei rauskommt und es nicht verschwiegen wird. Der Ruf der Bundeswehr ist wie ich weis wegen solchen Vorfällen schon gefährdet.

Möchte natürlich nicht, dass ich es melde und dann nichts dagegen unternommen wird. Daher frage ich.

Vielen Dank. Ich melde mich dann nochmal

0
Droitteur  28.09.2019, 22:36
@Recki123

Versteh ich immer noch nicht ganz^^ Wenn wir dir hier sagen, er bekommt einen Verweis oder 500 Euro Buße oder einen feuchten Händedruck, das hat doch auch wieder alles keinen Einfluss darauf, was Montag (oder später) dann tatsächlich "dagegen unternommen wird"?

Den Ruf der Bundeswehr sehe ich durch solche Vorfälle gar nicht so sehr gefährdet; eher durch falsche Meldungen und Vermutungen. Wie bei der anderen Frage, wo jemand behauptet, die Praxis sehe "anders" aus..

Aber das ist natürlich Quatsch. Einfach melden und wenn es sich belegen lässt, wird auch was unternommen; das ist keine große Sache.

Danke schonmal für deine Rückmeldung danach! :)

2
MtNavy98  28.09.2019, 22:14

Ja sofort Papier schwarz machen ist immer gut *Ironie*.

2
Aliha  28.09.2019, 22:30
@MtNavy98

Wenn es um ernste Vorfälle geht, dann hilft nur eine Beschwerde, dann muss der Kompaniechef tätig werden. Wenn es sich um Pillepalle handelt, dann wird ein: "Herr Hauptfeld, ich weiß was", noch eher für Unruhe sorgen.

0
Maggomarco  28.09.2019, 23:04
@Aliha

Der Spieß ist da aber nach dem Zugführer der erste Ansprechpartner und wird beratend tätig. Bei der Bundeswehr ist eine Meldekette einzuhalten, immerhin sollte der Zugführer nicht einfach übergangen werden, immerhin will er wissen, was bei ihm im Zuh vor sich geht, bevor immer alle gleich zum Chef rennen...

2

Geh zur VP am Montag und wenn das nicht Hilft ist der Werdegang so:

~ HGL/Gruppenführer

~ HSL/Zugführer

~ Spieß

~ Chef

Es kann nicht sein das ein Schütze/Matrose/Flieger etc. in der Grundausbildung denkt das er der "King" ist.

Nicht jeder ist überall gut und kann alles.

Jeder hat Stärken und Schwächen.

Verstoß gegen §12, 17.2 etc.

Das muss abgestellt werden.

Wenn das alles nicht hilf und deine Vorgesetzten es einfach übersehen, dann kannst du Papier schwarz machen. Das sollte in der Regel immer der letzte Schritt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Marineinfanterist
Recki123 
Fragesteller
 28.09.2019, 22:24

Danke für deine Antwort.

Bei uns hat der Spieß am Anfang der Aga auch gesagt, dass Rassismus beleidigung und Diskriminierung nicht geduldet wird. Sollen dann bei Vorfällen zu ihm.

Ich habe 2x das gespräch mit dem jenigen auf Stube gesucht aber wurde jedes mal nur belächelt. Diesmal gehe ich deswegen genau zum Spieß.

1
MtNavy98  28.09.2019, 22:26
@Recki123

Richtig so.

Schildere vorher es dennoch deinen HGL/HSL damit der Vorfall bei ihm gemeldet wurde und er Stellung beziehen kann.

1
Recki123 
Fragesteller
 28.09.2019, 22:37
@MtNavy98

Ich werde mein bestes versuchen. Zeugen werde ich auch nennen.

Was heißt genau Papier schwarz machen?

0
Maggomarco  28.09.2019, 23:05

Genau so ist es richtig und nicht anders.

1

Ist ne möglichkeit. Jeden vorfall zu melden mit allem drum und dran. Beteiligte, Uhrzeit, Ort, Zeugen, Vorfall... Mobbing wird es jedoch erst ab 6 Monaten nachvollziehbarer verstöße. Und es mpssen halt auch "Srraftatbestände" vorliegen. Lediglich die Verletzung von deinen Gefühlen wird nicht Zielführen sein.

Ich würde um eine Versetzung auf eine andere Stube bitten. Dass kann der Spieß sicher arrangieren.

Du musst prinzipiell unterscheiden zwischen dem Dienstvergehen (Verstoß gegen SG) und zB Mobbing (kann Straftatbestand darstellen - tut es aber in Deinem Falle nicht).

Sollte Dein Chef feststellen, dass es sich um einen Verstoß gegen das Soldatengesetz handelt, so wird er eine SEINER ANSICHT nach geeignete Maßnahme wählen, um den Beschuldigten zu disziplinieren (dh dafür Sorge tragen, dass Derjenige sich bessert).

Eine Bestrafung ist das nicht UND Du wirst auch nie offiziell erfahren, welches Diszi er bekommt. Du erfährst nur, dass ermittelt wird.

Apropos: Beschweren kannst Du oder Dein Kamerad sich nur, wenn ein Vorgesetzter nichts dagegen unternimmt. Gegen den Mobber selbst kann man sich nicht beschweren, es sei denn er ist zB Stubenältester und damit Vorgesetzter.

Zu Deiner eigentlichen Frage:

Falls es sich um einen FWDLer handelt und ihm schon ein Mal befohlen wurde, damit aufzuhören, würde ich mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Sollte er SaZ sein, so wirds unter Umständen ein strenger Verweis. Eine stärkere Maßnahme wäre aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Zudem wird einer von Euch beiden die Gruppe oder zumindest die Stube wechseln müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2000 bei der Bundeswehr tätig
Recki123 
Fragesteller
 29.09.2019, 09:39

Wieso ist das was er gemacht hat den keine Straftat?

Ich meine Leute zu erniedrigen zu beleidigen und bloß zu stellen ist in meinen Augen eine Straftat.

Er ist der Stubenälteste (28) und ich der Stubenjüngste. Zudem ist er FWDL

0
Zwicknick  29.09.2019, 10:10
@Recki123

Natürlich stellt die Beleidigung - sofern es sich um eine solche handelt - einen Straftatbestand dar. In diesem Falle würde ich jedoch einen Strafantrag bei der Polizei stellen, sofern Dein Chef die Lage nicht beruhigen kann oder gar selbst eine Anzeige stellt.

Da Dein Kamerad tatsächlich Dein Vorgesetzter ist, würde ich nicht lange fackeln und Papier schwarz machen.

Wie gesagt, Dein Chef darf Dir jedoch nicht sagen, wie er Deinen Kameraden letztendlich diszipliniert.

Sollte er sich der Sache jedoch überhaupt nicht annehmen, kannst Du eine weitere Beschwerde schreiben (das hast Du sicherlich im Eingangsunterricht zu Wehrrecht gelernt).

Mein Tipp: Bälle flach halten und erst über Deine VP und ggf. Deinen Spieß einen Umzug fordern.

0
Zwicknick  29.09.2019, 10:15
@Zwicknick

Ergänzung zum Strafrecht:

Paragraf 185 StGB (Beleidigung): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Aber wegen einer Beleidigung vor Gericht zu ziehen?

0
Recki123 
Fragesteller
 29.09.2019, 10:21
@Zwicknick

Ich denke bei den Wörtern wie diese:

Opfer, Du stück scheise, Kannst nichts, Verpiss dich, Du Abschaum, Ehrenloser, Du Müll, du Hund

Gehe ich sehr stark von einer beleidigung aus. Zudem habe ich den Paragraph 130 Volksverhetzung gefunden.

Da kam die Beleidigung bzw hetze:

Scheiß Türken ihr ehrenloses Volk ihr seid abschaum ich hasse Türken.

Die denke das sollte als Straftatbestand völlig ausreichen oder wie sehen Sie das?

Zudem hätte ich ja 3-4 Zeugen die dies bezeugen können, das ich öfters von Ihm beleidigt und erniedrigt werde.

0
Droitteur  29.09.2019, 11:42

Schöne Antwort. Auch wenn ich für die beschriebenen Sachverhalte mehr als einen strengen Verweis noch nicht unbedingt für unverhältnismäßig halten würde.

Und ausgerechnet von einem strengen Verweis würde der Fragesteller streng genommen auch erfahren ;D

Davon abgesehen: Eine Beschwerde ist auch über Kameraden möglich, wenn ich mich nicht irre?; nur keine weitere Beschwerde. Wirkt irgendwie willkürlich, ist aber irgendwo auch stimmig. Am Ende ist es ohnehin, wie hier schon gesagt wurde, in der Regel überflüssig (und damit lästig :D ).

Und vllt nice to know, auch der KpChef könnte die Beleidigung anzeigen und Strafantrag stellen.

2
Zwicknick  29.09.2019, 17:03
@Droitteur

Danke für die Bestätigung und natürlich stimme ich Dir vollkommen zu.

Ich wollte nicht so sehr ins Detaill gehen. Die Beschwerde gegen einen Gleichgestellten ist ja gem. P1(1) WBO möglich, wenn der Beschwerdeführer glaubt, durch die Pflichtverletzung selbst verletzt worden zu sein. Der Sachverhalt trifft auf den ersten Blick hier nicht zu.

Und ja, natürlich kann der Chef bei seinen Ermittlungen einen Straftatbestand feststellen und die Angelegenheit - neben der eigentlichen disziplinaten Würdigung - an die Staatsanwaltschaft geben.

1
Droitteur  29.09.2019, 17:36
@Zwicknick

Der letzte Punkt wirkt so selbstverständlich, darum will ich nochmal deutlich machen, was ich daran so spannend fand^^:

Generell kann ja jeder einen Straftatbestand feststellen und anzeigen, klar. Das Bemerkenswerte ist, dass der Chef bei der Beleidigung sogar den Strafantrag stellen kann, sogar gegen den Willen des Geschädigten, während eben sonst der Geschädigte das grundsätzlich selbst in der Hand hat.

1
Zwicknick  29.09.2019, 17:43
@Droitteur

Echt? Das war mir nicht bewusst. Dh er kann neben der Anzeige auch den Antrag im Namen des Geschädigten (?) - oder im Namen des Dienstherren stellen?

(Danke! Wieder was dazu gelernt)

1
Droitteur  29.09.2019, 18:55
@Zwicknick

Ja, also gewissermaßen für sich selbst oder halt die Dienstherrin, wie immer man das auch sehen will :D Nach § 194 III 1 StGB.

Diese Regelung ist für mich auch der Grund, es gar nicht mal sooo schlimm zu finden, wenn wieder mal jemand von einer "Beamtenbeleidigung" spricht, die es nach allgemeiner Meinung ja gar nicht gebe. Gewisse Unterschiede, und das ist einer davon, gibt es eben schon, wenn man einen Beamten (oder hier Soldaten) oder einfach nur so jemanden beleidigt.

1