Vermieter weigert sich Renovierung vorzunehmen. Was soll ich tun?

10 Antworten

Klar seid ihr im Recht - aber offensichtlich müsstet uhr es vor Gericht erstreiten. Für den recht geringen Aufwand würde ich das nicht machen… Wie lange das alleine dauert und so lange habt ihr ein Gammelbad…

Lasst den Anwalt ein Vergleichsangebot aufsetzen: ihr seht von der weiteren Geltendmachung eurer Ansprüche ab, wenn der Vermieter die Kosten für Farbe, Spachtel und Co trägt, ihr macht die Arbeit. Vielleicht greift euch der Maler für 1-2 Kästen Bier unter die Arme…

Erst streiten und dann renovieren oder besser erst (selbst) renovieren und dann streiten. Da so ein Streit sehr lange gehen kann, wäre es besser, erst zu renovieren und dann um den Kostenersatz zu streiten.

Ich würde vorschlagen, damit erst einmal das Problem beseitigt wird, die Tapeten abzumachen, die Leimfarbe abzuwaschen, den Untergrund gut vorbereiten und dann nur noch zu streichen. Weshalb muss man Wände mit Papier verkleiden? Noch dazu in einem Bad!

Üblicherweise werden Tapeten mit wasserlöslichem Kleister angebracht. Logisch, dass bei Auftreten von zu viel Feuchtigkeit, sich die Tapeten stellenweise lösen können. Das könnte Euch auch in Zukunft wieder passieren und deshalb würde ich keine Tapeten mehr dran klatschen. (Wenn die Verwaltung meint, dass da aber Tapeten dran müssten, dann sollen sie das irgendwann später selbst machen.)

Zudem bestehen Tapeten aus Papier, also Zellstoff, also organischem Material, das Schimmel geradezu einlädt. Somit spart man sich schon mal die Arbeit des Tapezierens und auch die Materialkosten.

Bleibt also das Streichen mit einer für Feuchträume geeigneten Farbe. Der Maler in der Familie wird wissen, was am besten geeignet ist.

Es fallen Materialkosten an und Arbeitsstunden. Der Maler aus der Familie darf bestimmt 25 - 30 € je Stunde ansetzen. Ungelernte Helfer ca. 15 bis 20 €.

Macht also am Ende eine Kostenaufstellung, teilt die Kosten der Verwaltung mit und zieht den Betrag von der nächsten Mietzahlung ab und dann wartet Ihr, ob daraus weiterer Streit entsteht. Das ganze natürlich als Mängelbeseitigung aufgrund der abgehenden Tapeten aufgrund der Leimfarbe bezeichnen, damit das nicht von irgend jemandem als einfache Schönheitsreparatur deklariert werden kann.

So ganz lässt sich deine Beschreibung leider nicht nachvollziehen!

Du schreibst:

Da der Vater einer Freundin Maler ist, haben wir ihm den Mangel mal gezeigt.

Das ist sicher nützlich, aber rechtlich schlecht verwendbar.

Was befähigt den Vater deiner Freundin einen Kostenvoranschlag für die Hausverwaltung im Bezug auf die Schadensregulierung zu erstellen?

Für welches Unternehmen und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage hat der Vater deiner Freundin 800,- EUR kalkuliert. Oder wollte er auch gleich die Renovierungsarbeiten übernehmen?

Du behauptest:

Obwohl wir uns haben rechtlich beraten lassen (der Vater einer anderen Freundin ist Anwalt) wollte die Verwaltung bzw. deren Anwalt nichts einsehen und haben nach Hin und Her unser Problem damit abgetan, dass ‚und wir uns in unseren Aussagen nur wiederholen und wir selbstständig das Problem beseitigen sollen‘.

Hier mal drei Gründe die gegen diese Behauptung sprechen:

  1. Welcher Vater, der bereit ist, die Freundin seiner Tochter anwaltlich zu beraten, lässt sich durch so eine Reaktion der Hausverwaltung abspeisen und die Geschädigte im Regen stehen?
  2. Auf der anderen Seite arbeitet eine Hausverwaltung als Dienstleister und kann kein Interesse daran haben, auf das durch dich beschriebene Niveau der Konfliktlösung reduziert zu werden.
  3. Und letztendlich vertraut der Eigentümer der Hausverwaltung seine Immobilie an. Natürlich ist die Hausverwaltung unverzüglich die Beseitigung des Mangels sorgen oder bei umfangreichen Kosten, den Eigentümer informieren. Die gegebene Sorgfaltspflicht verletzen ist schlimm genug. Das sich die Hausverwaltung zudem auch noch auf diese Weise äußert, darf doch wirklich bezweifelt werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann löst das Problem selbständig, erklärt aber gegenüber dem Vermieter vorher, dass dies als sog. "Ersatzvornahme" erfolgt und die Kosten (besagte 800,- €) mit der Miete verrechnet werden.

Also mir wäre das jetzt zu blöd - ich wurde das an einem WE selber renovieren und gut is.


kevin1905  10.12.2021, 02:10

Aber nicht auf eigene Kosten.

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stealthuser  10.12.2021, 05:10
@kevin1905

Na dann viel Spaß mit dem Streß, Zeitverlust etc. - unterm Strich sparst Du überhaupt nichts, wenn Du auf dein Recht pochst

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kevin1905  10.12.2021, 13:41
@stealthuser

Was soll denn passieren? Ich führe die Arbeiten als Ersatzvornahme unter Beachtung der Schadensminderungspflicht durch und ziehe die Kosten von der Miete ab.

Gefällt dem Vermieter das nicht, muss er klagen und ist dann beweislastig.

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