Vorladung Trunkenheit am Steuer?

5 Antworten

Eine Vorladung ist ein Interview auf einem Amt, welches in der Regel vor Ort laufend schriftlich an einem Computer schriftlich dokumentiert wird. Du wirst zu dem Dir angelasteten Delikt nochmals genau befragt, zu allen möglichen Umständen, die dazu geführt haben usw. Am Schluss muss man unterschreiben und man wird belehrt, dass die Dokumente nun an die Staatsanwaltschaft (oder ähnlich) weitergeleitet werden, damit diese eine Strafe aussprechen kann.

Das Nichtbefolgen einer Vorladung kann heftige Konsequenzen haben (z.B. Ausschreibung zur Verhaftung). Im Krankheitsfall ist unbedingt mit dem Amt Kontakt aufzunehmen.

In der Regel darf man einen Anwalt nehmen. Der Anwalt kann im Voraus die Akten beim Amt einsehen und sich auf das Interview vorbereiten. Bei Standardvergehen wie sie im Strassenverkehr üblich sind, lohnt sich ein Anwalt aber kaum. Der Straftatbestand fahrens in alkoholisiertem Zustand ist ein "Massendelikt" und ein Anwalt hat oft kaum Möglichkeiten, da für Dich noch etwas herauszuholen. Ausser Du bestreitest den Sachverhalt, z.B. weil es sich um eine Verwechslung der Person handelt, oder weil Du einen beweisbares Argument hast, dass etwa die Blutalkoholmessung fehlerhaft war oder nicht rechtmässig abgelaufen ist. Das ist aber nur ganz selten der Fall, und im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht bei solchen Sachen fast immer gegen Dich. Es lohnt sich also eher nicht, einen Anwalt zu nehmen, angesichts der zusätzlichen Kosten, und der schlechten Aussichten, dass Dir der Anwalt helfen kann.

Eine gewisse Gefahr ist, dass man sich im Interview "verplappert" und Dinge erzählt, die sich ohne Aussage niemals beweisen liessen. Also z.B. Fragen, wie "trinken Sie ab und zu etwas zu viel Alkohol?", "Sind sie schon ein früheres Mal angeheitert gefahren?", "Nehmen Sie Medikamente?".... Bejaht man solche Fragen, die das vorliegende Delikt gar nicht oder nur indirekt betreffen, kann dies die später ausgesprochene Strafe mitunter erhöhen. Ich würde einfach den gesunden Menschenverstand walten lassen. Du kannst ausserdem die Aussage zu allen oder zu gewissen Fragen verweigern. Das darf Dir nicht negativ angelastet werden. Dann kommen lediglich die Beweise ins Spiel, die die Polizei bei der Blutabnahme angefertigt hat.

Alternativbay3  25.09.2021, 22:41

Ne das jz nicht wird womöglich so ein Aufbauseminar sein zu dem er nh paar mal muss + Bußgeld

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Lkwfahrer1003  25.09.2021, 23:35
@Alternativbay3
Das Nichtbefolgen einer Vorladung kann heftige Konsequenzen haben (z.B. Ausschreibung zur Verhaftung). Im Krankheitsfall ist unbedingt mit dem Amt Kontakt aufzunehmen.

Das Nichtbefolgen einer Vorladung als Beschuldigter hat keinerlei Konsequenzen .

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren muss man überhaupt keine Angaben zu Sache tätigen

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Dieser Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte er nach dem Motto Reden ist Silber schweigen ist Gold handhaben .

Sprich , nicht hingehen und keinerlei aussagen vor der Polizei tätigen .

Denn, meistens reitet sich der Beschuldigte durch seine eigene Aussage tiefer rein als er jetzt schon ist .

Bei 1,05 Promille ist er im Bußgeldverfahren was ihm beim ersten verstoß "lediglich" :

500 € + 28,50€ Bearbeitung +2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + Laborkosten

Den Straftatbestand , Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 STGB , ist erst bei 1,1 Promille gegeben .

Bei einer Aussage deines Vaters kann er leicht den Straftatbestand des § 315c Abs. 1 (1a) StGB , Gefährdung des Straßenverkehr , in Betracht kommen .

Für mich sieht es so aus , als könne die Polizei deinem Vater nichts der Beiden , §§315c, 316 STGB, nachweisen . Könnten sie dies hätte er seinen FS nicht zurück bekommen . § 111a STPO entsprechend.

§ 315c STGB steht zwar im Raum kann aber noch nicht nachgewiesen werden .

Auch aufpassen müsste er auf fragen seines Alkoholkonsums . Das führt schnell zu einer Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde welche dann tätig wird.

Einen Rechtsanwalt braucht er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht .

Sollte er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen indem er einer Straftat Beschuldigt wird, ist immer noch Zeit einen RA hinzuzuziehen .

Also , nicht Aussagen . Termin Freundlicherweise telefonisch absagen und auch am Telefon keine Angaben zur Sache machen .

Hamburger02  26.09.2021, 08:00
Denn, meistens reitet sich der Beschuldigte durch seine eigene Aussage tiefer rein als er jetzt schon ist .

Genau das steckt dahinter: Wenn es keine objektiven Beweise gibt, versucht man dem Beschuldigten äußerst geschickt Aussagen aus der Nase zu ziehen, die dann gegen ihn verwendet werden können. Das es überhaupt keine Pflicht gibt, sich der Polizei gegenüber zu äußern, wird gerne mal verschwiegen.

Also , nicht Aussagen . Termin Freundlicherweise telefonisch absagen und auch am Telefon keine Angaben zur Sache machen .

Genau das würde ich ebenfalls raten.

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Wer lädt denn vor? Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? Einer reinen Ladung der Polizei muss nicht gefolgt werden.

Hier lädt wahrscheinlich nur die Polizei, denn mit den bestätigten 1,05 Promille ist dein Vater noch im Bußgeldbereich. Solange ihm keine Straßengefährdung zur Last gelegt wird, würde ich der Ladung nicht folgen. Und auch keine weiteren Kosten für einen Rechtsanwalt generieren.

Hier mal etwas zum Lesen für dich

Nen Anwalt nehmen muss man sich nicht....

Ich würde es "deinem Vater" aber raten.....

Wozu?

Er kann sich schuldig bekennen und fertig.