Vorladung der Polizei als Beschuldigter?

7 Antworten

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Das hier ist keine Rechtsberatung.

Also Du bist nicht verpflichtet zur Vorladung der Polizei zu erscheinen. Kann es sein, dass du eine Vorladung der Staatsanwaltschaft in den Händen hältst? Denn da hast du die Pflicht zu erscheinen und die Vorladung würde auch, wiederum von der Polizei, zwangsweise durchgesetzt werden.

Bei der Frage, ob man zur Polizei gehen soll bei der Vorladung, gibt es durchaus geteilte Meinungen. Jeder Anwalt würde dir aber jedenfalls raten nicht hinzugehen. Dies liegt ganz einfach an dem Nemo-Tenetur Grundsatz der StPO und daran, dass du dich bei der Polizei "um Kopf und Kragen" reden könntest. Im Endeffekt musst du es wissen finde ich. Ich finde, wenn du Ihnen rational erklären kannst, wieso du schuldig, oder nicht schuldig bist und wenn du einen ganz guten Eindruck machst, muss es nicht immer nach hinten losgehen. Wichtig ist aber meine ich, dass du dich auf so einen Termin mental vorbereitest, denn alles was du sagst wird protokolliert. Um dich also nicht unnötig in die Schei*e zu reiten, würde ich nur hingehen, wenn du dir völlig sicher bist, dass du nicht neue weltbewegende Dinge in diesem Gespräch verraten könntest, bzw. wenn du entsprechend mental darauf vorbereitet bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Lavvvvv 
Fragesteller
 01.08.2021, 02:34

Auf dem Brief sowie dem Umschlag steht nur, dass es von der Polizei kam und das ich zur Polizeidienststelle meiner Stadt erscheinen soll. :)

Vielen Dank für deine Antwort! 😊

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Ich würde der Vorladung erst einmal nicht Folge leisten, sondern mitteilen dass man sich erst nach Akteneinsicht evtl. äußern wird.

Für die Akteneinsicht brauchst Du keinen Anwalt. Das kannst Du (ggf. nach Terminabsprache mit der Staatsanwaltschaft) auch selber machen. Kostet ca. 12 Euro.

Dann weißt Du, was die Polizei "auf der Hand" hat. Danach kannst Du Dir immer noch überlegen auszusagen oder auch nicht.

Gibt es einen konkreten Tattag und Du hast für diesen Tag ein Alibi, könntest Du das natürlich der Polizei so mitteilen.

Ansonsten ist es gerade bei BTMG-Geschichten i.d.R. schlauer sich nicht zu äußern.

Wie du schon gesagt hast, normalerweise ist es klüger sich nicht zu äußern. Sonst reitest du dich nur rein.
Wenn du Pech hast, dann taucht an diesem Tag die Polizei bei dir auf und bringt dich zu diesem Termin. Das hängt davon ab, ob ein Richter darauf besteht dich befragen zu wollen.
Aber letztlich kann ich dazu nichts sagen, weil du uns nicht mitteilst ob du der Beschuldigte oder ein Zeuge bist? Ist das ein Gerichtsverfahren in der ersten Instanz? Sollst du nur vor der Polizei aussagen?

Wenn das eine Vorladung bei der Polizei sein sollte, dann kannst du ruhig hingehen, solltest aber auf gar keinen Fall eine Aussage machen!!!! Du sagst einfach, dass du dich an gar nichts mehr erinnern kannst. Fertig!

Lavvvvv 
Fragesteller
 01.08.2021, 02:20

Das ist der erste Brief den ich bekam, die Vorladung von der Polizei als Beschuldigte.

Danke für deine Antwort :)

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nur leider macht mich der Textauszug des Briefes unten unsicher, das wenn ich dem nicht folge leiste, zwangsweise durchgesetzt wird

Dann duerfte die Vorladung wohl auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt sein. In dem Fall musst du da auch hin. Ausssagen musst du als Beschuldigter aber dennoch nichts (ausser Angaben zur Person). Solltest du auch nicht.

GedankenGruetze  01.08.2021, 02:11

Wenn der Staatsanwalt eine Vorladung ausgibt, dann steht das auch so drauf. Die Polizei kann gar nichts zwangsweise durchsetzen.

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Du könntest hingehen und halt wahrheitsgemäß sagen dass du Nichts gemacht hast, was anderes als Das sagst du dann einfach nicht. Du könntest nämlich das Problem bekommen, dass dein Schweigen als Schuld gewertet wird, weil du Nichts gegen den Vorwurf sagst und der könnte theoretisch überwiegen. Hätten sie Garnichts an Beweisen, würdest du wahrscheinlich nichtmal eine Vorladung bekommen, irgendwie müssen sie ja auf dich gekommen sein.